1602

Ministerium für Soziales,
Integration und Gleichstellung
Drese wirbt für Verbesserung des
Unterhaltsvorschusses und für mehr Lohngerechtigkeit
zwischen Frauen und Männern
Sozialministerin Stefanie Drese hat heute auf die hohe
Bedeutung der Gesetzesinitiativen zum Ausbau des
Unterhaltsvorschusses und für mehr Transparenz bei den
Entgeltstrukturen hingewiesen. Beide Gesetze wurden
heute im Bundestag beraten.
Schwerin, 16. Februar 2017
Nummer: 28
„Wenn Bundestag und Bundesrat nach ihren jeweiligen
Beratungen abschließend zustimmen, erhalten ab dem 1.
Juli 2017 deutlich mehr Alleinerziehende staatliche
Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil
finanziell im Stich gelassen werden“, verdeutlicht Drese.
„Das wäre ein großer politischer Erfolg auch für
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.“
Den Unterhaltsvorschuss soll es nach der Einigung von
Bund und Ländern sowie einem Beschluss des
Bundeskabinetts künftig bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr geben. Zudem ist geplant, die Begrenzung der
Bezugsdauer aufzuheben. Drese: „Das sind deutliche
Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter.
Und damit bekämpfen wir ganz gezielt Kinderarmut."
Das geplante Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist nach
Ansicht von Ministerin Drese ein wichtiges Instrument für
mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern.
Arbeitnehmerinnen hätten dann einen gesetzlichen
Anspruch auf Auskunft, was ihre männlichen Kollegen in
gleichwertigen Positionen verdienen. Drese: „Damit können
Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeitern zukünftig ihre
Ansprüche bei der Aushandlung des Gehalts besser
durchsetzen.“ Von dem Gesetz profitieren etwa 72.000
Frauen in Mecklenburg-Vorpommern in 309 Unternehmen.
Ministerium für Soziales,
Integration und Gleichstellung
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-9003
E-Mail: [email protected]
Ministerin Drese ist zuversichtlich, dass die gesetzliche
Regelung auch auf kleinere Unternehmen ausstrahlen wird
und die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiter
schließt. Zudem gelte es den eingeschlagenen Weg einer
Internet: www.sozial-mv.de
V. i. S. d. P.: Alexander Kujat
2
ursachenbezogenen Bekämpfung von Entgeltungleichheit
von Frauen und Männern fortzusetzen. Dies geschieht z.B.
durch den stetigen Kita-Ausbau, aber etwa auch durch
einen Umbau des Ehegattensplittings in ein
Familiensplitting mit Kinderanteil.
Hintergrund:
Selbst nach dem sogenannten bereinigten Gender-PayGap besteht noch eine Einkommensdifferenz in Höhe von
bundesweit 7 Prozent, in M-V von 4 Prozent, zwischen
Frauen und Männern. Dabei werden Beschäftigte gleichen
Alters, gleicher Ausbildung und Erfahrung, gleicher
Tätigkeit und gleicher Arbeitszeit miteinander verglichen.