Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Drese wirbt für Verbesserung des Unterhaltsvorschusses und für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern Sozialministerin Stefanie Drese hat heute auf die hohe Bedeutung der Gesetzesinitiativen zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses und für mehr Transparenz bei den Entgeltstrukturen hingewiesen. Beide Gesetze wurden heute im Bundestag beraten. Schwerin, 16. Februar 2017 Nummer: 28 „Wenn Bundestag und Bundesrat nach ihren jeweiligen Beratungen abschließend zustimmen, erhalten ab dem 1. Juli 2017 deutlich mehr Alleinerziehende staatliche Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden“, verdeutlicht Drese. „Das wäre ein großer politischer Erfolg auch für Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.“ Den Unterhaltsvorschuss soll es nach der Einigung von Bund und Ländern sowie einem Beschluss des Bundeskabinetts künftig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geben. Zudem ist geplant, die Begrenzung der Bezugsdauer aufzuheben. Drese: „Das sind deutliche Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter. Und damit bekämpfen wir ganz gezielt Kinderarmut." Das geplante Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist nach Ansicht von Ministerin Drese ein wichtiges Instrument für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Arbeitnehmerinnen hätten dann einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft, was ihre männlichen Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen. Drese: „Damit können Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeitern zukünftig ihre Ansprüche bei der Aushandlung des Gehalts besser durchsetzen.“ Von dem Gesetz profitieren etwa 72.000 Frauen in Mecklenburg-Vorpommern in 309 Unternehmen. Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße 124 19055 Schwerin Telefon: 0385 588-9003 E-Mail: [email protected] Ministerin Drese ist zuversichtlich, dass die gesetzliche Regelung auch auf kleinere Unternehmen ausstrahlen wird und die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiter schließt. Zudem gelte es den eingeschlagenen Weg einer Internet: www.sozial-mv.de V. i. S. d. P.: Alexander Kujat 2 ursachenbezogenen Bekämpfung von Entgeltungleichheit von Frauen und Männern fortzusetzen. Dies geschieht z.B. durch den stetigen Kita-Ausbau, aber etwa auch durch einen Umbau des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting mit Kinderanteil. Hintergrund: Selbst nach dem sogenannten bereinigten Gender-PayGap besteht noch eine Einkommensdifferenz in Höhe von bundesweit 7 Prozent, in M-V von 4 Prozent, zwischen Frauen und Männern. Dabei werden Beschäftigte gleichen Alters, gleicher Ausbildung und Erfahrung, gleicher Tätigkeit und gleicher Arbeitszeit miteinander verglichen.
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