Name: Anschrift: Telefon/Fax: E-Mail: Stadt Waldkirch Dezernat 1 Marktplatz 6 79183 Waldkirch Rückfragen unter: Tel.: (07681) 404-159/176 Fax: (07681) 404-216 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-waldkirch.de Dieser Vordruck steht im Internet als Download-Dokument bereit Buchungszeichen: Vergnügungssteueranmeldung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit für den Monat _______________ 20 Nach § 8 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Waldkirch in der jeweils gültigen Fassung hat der Steuerschuldner (Aufsteller) für Geräte mit Gewinnmöglichkeit bis zum 10. Kalendertag des nachfolgenden Monats eine unterschriebene Steueranmeldung abzugeben, in der die Steuer selbst zu berechnen ist. Die Anmeldung ist im Original einzureichen (bitte keine Kopie, kein Telefax). Zu entrichtende Steuer: Gemäß umseitiger Berechnung beträgt die Vergnügungssteuer für den obigen Zeitraum _________________€ Fälligkeit: Die Steuer ist bis zum 15. Tag des nächsten Kalendermonats nach Ablauf des Anmeldemonats fällig und unter Angabe des Buchungszeichens an die Stadtkasse auf IBAN: DE 50 6805 0101 0023 0020 16 | SWIFT-BIC: FRSPDE66XXX bei der Sparkasse Freiburg Nördl.Brsg. bzw. IBAN: DE98 6809 2000 0000 0672 02 | SWIFT-BIC: GENODE61EMM zu entrichten, sofern nicht eine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Die Steueranmeldung hat die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Waldkirch. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung bei der Stadt Waldkirch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Waldkirch – Fachbereich 1-, Marktplatz 6, 79183 Waldkirch, Widerspruch eingelegt werden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben unter Zugrundelegung der Zählwerksausdrucke wird bestätigt. __________________________________________ Datum, Unterschrift
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