Steueranmeldung

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E-Mail:
Stadt Waldkirch
Fachbereich 1
Marktplatz 6
79183 Waldkirch
Rückfragen unter:
Tel.: (07681) 404-159/176
Fax: (07681) 404-216
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stadt-waldkirch.de
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Buchungszeichen:
Vergnügungssteueranmeldung
für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
für den Monat _______________ 20
Nach § 8 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Waldkirch in der jeweils gültigen Fassung
hat der Steuerschuldner (Aufsteller) für Geräte mit Gewinnmöglichkeit bis zum 10. Kalendertag des
nachfolgenden Monats eine unterschriebene Steueranmeldung abzugeben, in der die Steuer selbst zu
berechnen ist.
Die Anmeldung ist im Original einzureichen (bitte keine Kopie, kein Telefax).
Zu entrichtende Steuer:
Gemäß umseitiger Berechnung beträgt die Vergnügungssteuer für den obigen Zeitraum
_________________€
Fälligkeit:
Die Steuer ist bis zum 15. Tag des nächsten Kalendermonats nach Ablauf des Anmeldemonats fällig
und unter Angabe des Buchungszeichens an die Stadtkasse auf IBAN: DE 50 6805 0101 0023 0020
16 | SWIFT-BIC: FRSPDE66XXX bei der Sparkasse Freiburg Nördl.Brsg. bzw. IBAN: DE98
6809 2000 0000 0672 02 | SWIFT-BIC: GENODE61EMM zu entrichten, sofern nicht eine
Abbuchungsermächtigung erteilt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Steueranmeldung hat die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Waldkirch.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung bei
der Stadt Waldkirch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Waldkirch – Fachbereich 1-,
Marktplatz 6, 79183 Waldkirch, Widerspruch eingelegt werden.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben unter Zugrundelegung der
Zählwerksausdrucke wird bestätigt.
__________________________________________
Datum, Unterschrift