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AMTSBLATT
Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover
JAHRGANG 2017
HANNOVER, 16. FEBRUAR 2017
INHALT
NR. 06
SEITE
A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER
UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
Region Hannover
–––
Landeshauptstadt Hannover
–––
B) SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE UND GEMEINDEN
1. Stadt Hemmingen
4. Änderung des Bebauungsplanes Hemmingen-Westerfeld Nr. 28 „Das kleine Buchholz“ mit örtlichen Bauvorschriften der Stadt Hemmingen
1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Hiddestorf Nr. 2 B „Ostertorstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften der Stadt Hemmingen
2. Stadt Laatzen
Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanverfahren
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Alter Markt“ (gem. §13a BauGB)
3. Gemeinde Wedemark
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wedemark
C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN
–––
– 105 –
107
109
110
111
Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 06/2017
A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND
BEKANNTMACHUNGEN
DER REGION HANNOVER UND DER
LANDESHAUPTSTADT HANNOVER
Region Hannover
–––
Landeshauptstadt Hannover
–––
– 106 –
Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 06/2017
B)SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
DER STÄDTE UND GEMEINDEN
1. Stadt Hemmingen
Bekanntmachung gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
4. Änderung des Bebauungsplanes HemmingenWesterfeld Nr. 28 „Das kleine Buchholz“ mit örtlichen Bauvorschriften der Stadt Hemmingen
Der Rat der Stadt Hemmingen hat in seiner Sitzung am
02.02.17 die 4. Änderung des Bebauungsplanes Hemmingen-Westerfeld Nr. 28 „Das kleine Buchholz“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Hemmingen-Westerfeld Nr. 28 „Das kleine Buchholz“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung kann bei der Stadt Hemmingen, -Fachbereich Bau und Umwelt-, Rathausplatz 1,
30966 Hemmingen, während der Dienststunden montags
von 09:00 - 12:00 Uhr und von 15:00 - 18.00 Uhr, dienstags bis freitags von 09:00 - 12:00 Uhr von jedermann
eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes Hemmingen-Westerfeld Nr.
28 „Das kleine Buchholz“ mit örtlichen Bauvorschriften
nebst Begründung Auskunft verlangen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Hemmingen-Westerfeld Nr. 28 „Das kleine Buchholz“
mit örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (s. dicke, unterbrochene Linie).
Quelle: ALK-Daten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
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Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 06/2017
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Hemmingen-Westerfeld Nr. 28 „Das
kleine Buchholz“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung der Stadt Hemmingen in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in §
214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften, Verletzungen nach § 214 Abs. 2 sowie
Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hemmingen geltend gemacht worden
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Form- und
Verfahrensvorschriften oder den Mangel der Abwägung
begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie
Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie
über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Hemmingen, den 03.02.17
Stadt Hemmingen
Der Bürgermeister
Schacht-Gaida
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Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 06/2017
Bekanntmachung gem. §10 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes
Hiddestorf Nr. 2 B „Ostertorstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften der Stadt Hemmingen
Der Rat der Stadt Hemmingen hat in seiner Sitzung am
02.02.17 die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Hiddestorf Nr. 2 B „Ostertorstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes
Hiddestorf Nr. 2 B „Ostertorstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung kann bei der Stadt Hemmingen, -Fachbereich Bau und Umwelt-, Rathausplatz 1,
30966 Hemmingen, während der Dienststunden montags
von 09:00 - 12:00 Uhr und von 15:00 - 18.00 Uhr, dienstags bis freitags von 09:00 - 12:00 Uhr von jedermann
eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Hiddestorf
Nr. 2 B „Ostertorstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften
nebst Begründung Auskunft verlangen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Hiddestorf Nr. 2 B „Ostertorstraße“ mit
örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus beiliegendem
Lageplan (s. dicke, unterbrochene Linie).
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung und
Quelle: ALK-Daten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
– 109 –
Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 06/2017
Ergänzung des Bebauungsplanes Hiddestorf Nr. 2 B „Ostertorstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung der Stadt Hemmingen in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in §
214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften, Verletzungen nach § 214 Abs. 2 sowie
Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hemmingen geltend gemacht worden
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Form- und
Verfahrensvorschriften oder den Mangel der Abwägung
begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie
Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie
über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Hemmingen, den 03.02.17
Stadt Hemmingen
Der Bürgermeister
Schacht-Gaida
2. Stadt Laatzen
Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanverfahren
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Alter
Markt“ (gem. § 13a BauGB)
Verfahrensschritt:
Schlussbekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB.
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Laatzen hat den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Alter Markt“ am 26.01.2017 als
Satzung beschlossen.
Inkrafttreten:
Mit der Bekanntmachung im gemeinsamen Amtsblatt für
die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover sowie in den „Leine-Nachrichten“ werden der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 sowie die dazugehörige
Begründung rechtswirksam.
Hinweise zu verbindlichen Bauleitplänen:
1) Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 und die
dazugehörige Begründung können ab sofort im Rathaus der Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen,
(8.OG), nach Terminvereinbarung mit dem Team
Stadtplanung von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt auch Auskunft verlangen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Verletzungen von Vorschriften bei der Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 215 (1) BauGB durch Fristablauf
unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes,
3. nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel
der Abwägung,
4. nach § 214 (2 a) Nr. 3 und Nr. 4 BauGB beachtliche Mängel im beschleunigten Verfahren gemäß §
13 a BauGB,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
3) Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie
(4) BauGB über die Entschädigung von durch den
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit
und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Laatzen, den 31.01.2017
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 wird begrenzt:
• Im Westen durch die West-Grenze des Flurstückes
189/1 und die West-Grenze des Flurstückes 312/5
• Im Süden durch die Südgrenze des Flurstückes 314/11
zum Alten Markt
• Im Osten durch die Nutzungsgrenze zwischen dem
ehemaligen Baubetriebshof im Westen und dem Park
im Osten. Dann verläuft die Grenze in einem Abstand
von 6 m südlich bzw. westlich des Alten Rathauses,
auf Höhe der nördlichen Gebäudekante des Alten
Rathauses 4 m lotrecht Richtung Westen und dann
lotrecht Richtung Norden bis sie auf die Nutzungsgrenze zum Grundstück des Kindergarten an der
Masch trifft.
• Im Norden verläuft von dort eine Diagonale Richtung Südwesten zur südöstlichen Grundstückskante des Flurstückes 314/9 und entlang der südlichen
Grundstücksgrenze des Flurstückes 314/9 und 314/6
Richtung Westen, bis sie wieder auf die Verlängerung
der Ost-Begrenzung der Flurstücke 189/1 und 312/5
trifft.
Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Laatzen Flur 2.
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Stadt Laatzen
Der Bürgermeister
Jürgen Köhne
Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 06/2017
3. Gemeinde Wedemark
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wedemark
Aufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Wedemark in
seiner Sitzung am 06.02.2017 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Folgender § 7a wird eingefügt:
㤠7a
Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen
Sitzungen des Rates
(2) Sonstige Bekanntmachungen, insbesondere solche,
bei denen die ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist, werden in der in der Wedemark erscheinenden Ausgabe der “Hannoversche Allgemeine
Zeitung” veröffentlicht. Erscheint die “Hannoversche
Allgemeine Zeitung” nicht, erfolgt die amtliche Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Wedemark im
Ortsteil Mellendorf, Fritz-Sennheiser-Platz 1. Zusätzlich sollen diese Bekanntmachungen nachrichtlich
auf der Internetseite der Gemeinde Wedemark unter
www.wedemark.de veröffentlicht werden.
(3) Bekanntmachungen im Wege der Amtshilfe werden,
soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist, durch
Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus
der Gemeinde Wedemark bewirkt.“
Artikel 3
(1) In öffentlichen Sitzungen des Rates dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern
des Rates mit dem Ziel der Veröffentlichung anfertigen. Die Anfertigung der Aufnahmen ist der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden vor dem Beginn der
Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat die Mitglieder des
Rates zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren.
(2) Ratsfrauen und Ratsherren können verlangen, dass
die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Das Verlangen ist
gegenüber der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden
geltend zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende hat im
Rahmen seiner Ordnungsgewalt (§ 63 NKomVG) dafür Sorge zur tragen, dass die Aufnahmen unterbleiben.
(3) Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als
den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Beschäftigten der Gemeinde, sind nur zulässig, wenn diese
Personen eingewilligt haben.
(4) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der
Erstellung des Protokolls bleibt davon unberührt.“
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in
Kraft.
Wedemark, den 08.02.2017
L.S.
Gemeinde Wedemark
Helge Zychlinski
Bürgermeister
C) SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN
Artikel 2
§ 8 erhält folgende Fassung:
㤠8
Verkündungen und Bekanntmachungen
(1) Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde nach dem NKomVG werden
in der in der Wedemark erscheinenden Ausgabe der
“Hannoversche Allgemeine Zeitung” bekannt gemacht. Zusätzlich sollen diese Bekanntmachungen
nachrichtlich auf der Internetseite der Gemeinde Wedemark unter www.wedemark.de veröffentlicht werden.
– 111 –
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Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 06/2017
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0,30 €
Erscheint nach Bedarf – in der Regel alle 7 Tage donnerstags –
Redaktionsschluss: jeweils mittwochs der Vorwoche um 14.00 Uhr
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