Stand: Februar 2017 Niedersächsisches Kultusministerium Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Rahmen des Quereinstiegs Die Deckung des Lehrkräftebedarfs an öffentlichen berufsbildenden Schulen mit Lehramtsabsolventen, die über einen Master of Education und einen mit Staatsprüfung abgeschlossenen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen verfügen, ist derzeit nicht für alle beruflichen Fachrichtungen möglich. Aus diesem Grund können am Lehrerberuf Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an berufsbildenden Schulen eingestellt werden. Mit dem Erwerb der Lehrbefähigung am Ende des Vorbereitungsdienstes stehen den Absolventinnen und Absolventen die Verfahren um Einstellung an berufsbildenden Schulen offen. Um als „Quereinsteigerin/Quereinsteiger“ in den Bewerberkreis für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen aufgenommen zu werden, muss das Studium mit einem Mastergrad oder gleichwertigen Hochschulabschluss abgeschlossen worden sein und im Hauptfach einer beruflichen Fachrichtung entsprechen. Darüber hinaus muss der Abschluss einem weiteren allgemeinen Unterrichtsfach zugeordnet werden können. Der Nachweis von berufspraktischen Tätigkeiten im Umfang von mindestens 52 Wochen entsprechend der Anlage 5 der Nds. MasterVO-Lehr in der derzeit gültigen Fassung ist zu führen. Grundsätzlich werden Bewerberinnen und Bewerber, die das für das Lehramt vorgesehene Studium mit einem Master of Education, mit der ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder einem gleichwertigen Abschluss eines Lehramtsstudiums abgeschlossen haben, vorrangig berücksichtigt. -2- Das Niedersächsische Kultusministerium bzw. die Niedersächsische Landesschulbehörde bieten einen Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst vorrangig in beruflichen Fachrichtungen an, in den ein dringender Bedarf besteht. Sofern über die Zulassung von Lehramtsabsolventinnen und Absolventen und Bewerberinnen und Bewerbern mit einer beruflichen Fachrichtung des dringenden Bedarfs hinaus noch freie Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen, ist eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Studienabschlüssen, die anderen beruflichen Fachrichtungen und einem Unterrichtsfach zugeordnet werden können, möglich. Die Fachrichtungen des dringenden Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin neu festgelegt. Für die Einstellung zum 01.05.2017 sind berufliche Fachrichtungen des dringenden Bedarfs: Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Agrarwissenschaften (Schwerpunkte Pflanzenproduktion/Nutztierhaltung oder Garten- und Landschaftsbau), Sozialpädagogik, Pflegewissenschaften Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf in einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach. Auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers kann die Ausbildung auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis durchgeführt werden. Für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes gelten die gleichen Vorschriften und Bedingungen, wie für die Bewerberinnen und Bewerber, die ein Lehramtsstudium absolviert haben. Die „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“ werden diesen gleichgestellt. Der Vorbereitungsdienst schließt mit dem Ablegen der Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ab. Damit wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Niedersachsen erworben sowie die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung. Die Bewerbung für den „Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst“ ist innerhalb der genannten Bewerbungsfristen an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, Postfach 30 51, 38020 Braunschweig oder Bohlweg 38, 38100 Braunschweig einzureichen. -3- Mit der Bewerbung sind Kopien des Studienabschlusses (Diplom/Magister/Master) und - soweit vorhanden - des Bachelorabschluss / der Zwischenprüfung (Vordiplom) einzureichen. Nachgereichte Unterlagen müssen spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen. Aus den eingereichten Unterlagen müssen die Gesamtnote (möglichst mit Dezimalstelle) sowie die Noten der einzelnen Prüfungen und Fächer / Fachrichtungen ersichtlich sein. Daneben ist der Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten in Form von Arbeitszeugnissen o.ä. zu führen. Ich weise darauf hin, dass nur vollständig mit sämtlichen Nachweisen vorliegende Bewerbungen bearbeitet werden können. Rückfragen zum Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen sind an den Ansprechpartner in der Niedersächsischen Landesschulbehörde Herr Riechelmann Telefon: 0531 484 3307 E-Mail: [email protected] zu richten.
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