Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an

Stand: Februar 2017
Niedersächsisches
Kultusministerium
Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Rahmen des Quereinstiegs
Die Deckung des Lehrkräftebedarfs an öffentlichen berufsbildenden Schulen mit Lehramtsabsolventen, die über einen Master of Education und einen mit Staatsprüfung abgeschlossenen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen verfügen, ist derzeit nicht für alle beruflichen Fachrichtungen möglich.
Aus diesem Grund können am Lehrerberuf Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen auch
ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an berufsbildenden Schulen eingestellt werden. Mit dem Erwerb der Lehrbefähigung am Ende des Vorbereitungsdienstes stehen
den Absolventinnen und Absolventen die Verfahren um Einstellung an berufsbildenden Schulen offen.
Um als „Quereinsteigerin/Quereinsteiger“ in den Bewerberkreis für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen aufgenommen zu werden, muss das Studium mit einem Mastergrad oder gleichwertigen Hochschulabschluss abgeschlossen worden sein und im Hauptfach einer beruflichen Fachrichtung entsprechen. Darüber hinaus
muss der Abschluss einem weiteren allgemeinen Unterrichtsfach zugeordnet werden können.
Der Nachweis von berufspraktischen Tätigkeiten im Umfang von mindestens 52 Wochen entsprechend der Anlage 5 der Nds. MasterVO-Lehr in der derzeit gültigen Fassung ist zu führen.
Grundsätzlich werden Bewerberinnen und Bewerber, die das für das Lehramt vorgesehene Studium
mit einem Master of Education, mit der ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder
einem gleichwertigen Abschluss eines Lehramtsstudiums abgeschlossen haben, vorrangig berücksichtigt.
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Das Niedersächsische Kultusministerium bzw. die Niedersächsische Landesschulbehörde bieten
einen Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst vorrangig in beruflichen Fachrichtungen an, in den
ein dringender Bedarf besteht.
Sofern über die Zulassung von Lehramtsabsolventinnen und Absolventen und Bewerberinnen und
Bewerbern mit einer beruflichen Fachrichtung des dringenden Bedarfs hinaus noch freie Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen, ist eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit
Studienabschlüssen, die anderen beruflichen Fachrichtungen und einem Unterrichtsfach zugeordnet werden können, möglich.
Die Fachrichtungen des dringenden Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin neu festgelegt.
Für die Einstellung zum 01.05.2017 sind berufliche Fachrichtungen des dringenden Bedarfs:
Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Agrarwissenschaften (Schwerpunkte
Pflanzenproduktion/Nutztierhaltung oder Garten- und Landschaftsbau), Sozialpädagogik, Pflegewissenschaften
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf in
einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach. Auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers kann die Ausbildung auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis durchgeführt
werden.
Für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes gelten die gleichen Vorschriften und Bedingungen, wie
für die Bewerberinnen und Bewerber, die ein Lehramtsstudium absolviert haben. Die „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“ werden diesen gleichgestellt.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit dem Ablegen der Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ab. Damit wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Niedersachsen erworben sowie die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der
Fachrichtung Bildung.
Die Bewerbung für den „Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst“ ist innerhalb der genannten Bewerbungsfristen an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig,
Postfach 30 51, 38020 Braunschweig oder Bohlweg 38, 38100 Braunschweig einzureichen.
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Mit der Bewerbung sind Kopien des Studienabschlusses (Diplom/Magister/Master) und - soweit vorhanden - des Bachelorabschluss / der Zwischenprüfung (Vordiplom) einzureichen. Nachgereichte
Unterlagen müssen spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen. Aus den eingereichten Unterlagen müssen die Gesamtnote (möglichst mit Dezimalstelle) sowie die Noten der einzelnen Prüfungen
und Fächer / Fachrichtungen ersichtlich sein.
Daneben ist der Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten in Form von Arbeitszeugnissen o.ä. zu
führen.
Ich weise darauf hin, dass nur vollständig mit sämtlichen Nachweisen vorliegende Bewerbungen bearbeitet werden können.
Rückfragen zum Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen sind an den Ansprechpartner in der Niedersächsischen Landesschulbehörde
Herr Riechelmann
Telefon: 0531 484 3307
E-Mail: [email protected]
zu richten.