Stand: Oktober 2016 Niedersächsisches Kultusministerium Einstellung in den Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs Beim Quereinstieg können am Lehrerberuf Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen eintreten. Mit dem Erwerb der Lehrbefähigung am Ende des Vorbereitungsdienstes stehen den Absolventinnen und Absolventen die Lehrereinstellungsverfahren offen. Das Niedersächsische Kultusministerium bzw. die Niedersächsische Landesschulbehörde bieten einen Quereinstieg nur in solchen Fächern an, für die zu wenige grundständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Diese Fächer des dringenden Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin neu festgelegt. Um als „Quereinsteigerin/Quereinsteiger“ in den Bewerberkreis für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt aufgenommen zu werden, muss das Studium mit einem Mastergrad oder gleichwertigen Hochschulabschluss abgeschlossen worden sein und im Hauptfach einem Unterrichtsfach oder einer beruflichen oder sonderpädagogischen Fachrichtung des besonderen Bedarfs entsprechen. Darüber hinaus muss ein weiteres Unterrichtsfach aus dem genannten Abschluss nachgewiesen werden. Die Ausbildung als „Quereinsteigerin oder Quereinsteiger“ erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf in zwei Unterrichtsfächern bzw. einer Fachrichtung und einem Unterrichtsfach. Auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers kann die Ausbildung auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis durchgeführt werden. Für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes gelten die gleichen Vorschriften und Bedingungen, wie für die Bewerberinnen und Bewerber, die ein Lehramtsstudium absolviert haben. Die „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“ werden diesen gleichgestellt. Der Vorbereitungsdienst schließt mit dem Ablegen der Staatsprüfung für das Lehramt ab, in dem ausgebildet wurde. Damit wird die Lehrbefähigung für das entsprechende Lehramt in Niedersachsen erworben sowie die Laufbahnbefähigung für die Fachrichtung Bildung. -2- Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Einstellung in den Schuldienst im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen. Bei einem höheren Lebensalter erfolgt die Einstellung als tarifbeschäftigte Lehrkraft. Entsprechend der Entwicklung in der Lehrerausbildung sind für diese Einstellungstermine Ausbildungsplätze für folgende Fächer des dringenden Bedarfs mit jeweils einem beliebigen Zweitfach vorgesehen: Lehramt an Grund- und Hauptschulen (Schwerpunkt Hauptschule): Physik, Chemie, Englisch, Technik Lehramt an Realschulen: Physik, Chemie, Französisch Lehramt an Gymnasien: Latein, Mathematik, Physik, Informatik, Kunst Lehramt für Sonderpädagogik: Alle sonderpädagogischen Fachrichtungen und ein allgemeines Unterrichtsfach im Umfang von 40 Leistungspunkten, in der Regel Deutsch oder Mathematik Lehramt an berufsbildenden Schulen: Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Ökotrophologie (Schwerpunkt Hauswirtschaft), Agrarwissenschaften (Schwerpunkte on/Nutztierhaltung oder PflanzenproduktiGarten- und Landschaftsbau/Agrarökonomie),Sozialpädagogik, Pflegewissenschaften Die Bewerbung für den „Quereinstieg“ ist innerhalb der genannten Bewerbungsfristen an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, Postfach 30 51, 38020 Braunschweig oder Bohlweg 38 in 38100 Braunschweig einzureichen. Mit der Bewerbung sind Kopien des Studienabschlusses (Diplom/Magister/Master) und - soweit vorhanden - des Bachelorabschluss / der Zwischenprüfung (Vordiplom) bis zum Bewerbungsschluss einzureichen. Aus den eingereichten Unterlagen müssen die Gesamtnote (möglichst mit Dezimalstelle) sowie die Noten der einzelnen Prüfungen und Fächer / Fachrichtungen ersichtlich sein. -3- Für Rückfragen zum Quereinstieg stehen zur Verfügung: Ansprechpartnerin in der Niedersächsischen Landesschulbehörde für das Lehramt an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen Herr Riechelmann Telefon: 0531 484 3307 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner in der Niedersächsischen Landesschulbehörde für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen – Schwerpunkt Hauptschule -, an Realschulen sowie für Sonderpädagogik Herr Rohde Telefon: 0531 484 3390 E-Mail: [email protected]
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