Für Sie vor Ort Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil Bei der Prävent GmbH erhalten Sie das komplette Sie finden uns an folgenden Standorten: Angebot der im Rahmen der aktuellen Fahrererlaubnisverordnung vorgeschriebenen Anforderungen aus Dortmund einer Hand und zu preislich interessanten Konditionen. Prävent GmbH Wir führen alle notwendigen Untersuchungen an einem Wellinghofer Amststraße 33 Tag durch. Damit sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch 44265 Dortmund Nerven. Die Möglichkeit einer flexiblen Terminvergabe Anmeldung: Tel. 0231 / 29 27 80-21 berücksichtigt zudem Ihre persönlichen Präferenzen. Eine standortnahe Betreuung stellt sicher, dass Sie keine Bremen langen Anfahrtswege und damit keinen Verdienstausfall Geschäftsstelle Taxi Ruf Bremen in Kauf nehmen müssen. Alle Untersuchungen werden in Jacobistraße 20 persönlicher und entspannter Atmosphäre vorgenom- 28195 Bremen men und beinhalten selbstverständlich jede notwendige Anmeldung: Tel. 0421 / 140-155 (Frau Seiffert) Unterstützung während der Tests. Frankfurt Geschäftsstelle der Taxivereinigung Breitenbachstraße 1 60487 Frankfurt Anmeldung: Tel. 069 / 79 20 79-12 Ihren Untersuchungstermin können Sie bequem an dem für Sie nächstgelegenen Standort vereinbaren. Eine kurzfristige Terminvergabe ist möglich. VERKEHRSMEDIZINISCHE Wir sind Partner des UNTERSUCHUNG für Taxi-, Bus-, LKW- und Krankentransport-/Rettungswagenfahrer www.praevent-gmbh.de Gesetzliche Vorschriften für einzelne Berufsgruppen Die Fahrlaubnisverordnung (FeV) orientiert sich an europäischem Recht, in dem Mindestanforderungen an die Tauglichkeit von Fahrern beschrieben werden. Taxi-, Bus-, Taxifahrer Busfahrer LKW- sowie Krankentransport-/ Rettungswagenfahrer müssen sich demnach vor dem Erwerb des Personen- Neuantrag des Personenbeförderungsscheins Neuantrag des Personenbeförderungsscheins beförderungsscheins bzw. des LKW-Führerscheins und in alle 5 Jahre zur Verlängerung des Personenbeförde- alle 5 Jahre zur Verlängerung des Personenbeförde- regelmäßigen Abständen auch danach auf ihre Fahrtaug- rungsscheins ab einem Lebensalter von 60 Jahren rungsscheins ab einem Lebensalter von 50 Jahren lichkeit untersuchen lassen. Große Untersuchung Große Untersuchung GROSSE UNTERSUCHUNG: alle 5 Jahre zur Verlängerung des Personenbeförde- alle 5 Jahre zur Verlängerung des Personenbeförde- • augenärztliches Gutachten rungsscheins bis zu einem Lebensalter von 59 Jahren rungsscheins bis zu einem Lebensalter von 49 Jahren • allgemeinärztliches Gutachten Kleine Untersuchung Kleine Untersuchung • leistungspsychologisches Gutachten (Tests zur Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsfähigkeit etc.) Krankentransporten-/ Rettungswagenfahrer KLEINE UNTERSUCHUNG: • augenärztliches Gutachten Neuantrag des Personenbeförderungsscheins • allgemeinärztliches Gutachten alle 5 Jahre zur Verlängerung des Personenbeförderungsscheins ab einem Lebensalter von 60 Jahren Große Untersuchung alle 5 Jahre zur Verlän- LKW-Fahrer (Fahrzeuge über 3,5 t) gerung des Personenbeförde rungs scheins Neuantrag der Fahrerlaubnis bis zu einem Lebens- alle 5 Jahre zur Verlängerung der Fahrerlaubnis unab- alter von 59 Jahren hängig vom Lebensalter Kleine Untersuchung Kleine Untersuchung
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