Gewusst wie – Ausbildung in Teilzeit

Vorteile der
Teilzeitausbildung
für Unternehmen
Gewusst wie –
Ausbildung in Teilzeit
•Teilzeitauszubildende sind meist hoch motiviert,
leistungsbereit, verantwortungsbewusst und
können sich gut organisieren.
•Ein Ausbildungsverhältnis, das wegen Elternzeit
unterbrochen wird, kann in Teilzeit fortgesetzt
werden. So geht die Investition in die Berufsausbildung nicht verloren.
•Durch die reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit
besteht die Möglichkeit, die monatliche Vergütung
entsprechend zu verringern.
•Die Auszubildenden können zeitlich passend zur
Betriebsstruktur eingesetzt werden.
•Erfahrungsgemäß wird bei der Ausbildung von
Fachkräften für den eigenen Bedarf eine starke
Betriebsbindung erzielt.
Ansprechpartner
Thomas Müller
Berufsbildung
Tel. (0511) 3107-505
Fax (0511) 3107-425
E-Mail: [email protected]
www.hannover.ihk.de/teilzeitausbildung
•Familienfreundliche Unternehmen erzielen eine
positive Außenwirkung und haben einen Vorteil bei
der Gewinnung von Fachkräften.
•Es besteht die Möglichkeit, den Abschluss einer
Ausbildung und die familiäre Verantwortung
leichter miteinander zu vereinbaren.
•Junge Erwachsene erhalten die Chance,
schneller finanziell unabhängig zu sein und
Selbstverantwortung zu übernehmen.
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Titelfoto: © Panthermedia.net / Inara Prusakova
für Auszubildende
Informationen für Betriebe sowie
junge Mütter, Väter und in Pflege
eingebundene junge Erwachsene
www.hannover.ihk.de/teilzeitausbildung
Familienfreundlich:
Ausbildung in Teilzeit
Ausbildung in Teilzeit –
so geht’s
Teilzeitausbildung –
Was ist zu beachten?
Immer mehr Betriebe haben Schwierigkeiten, geeignete
Nachwuchskräfte zu finden. Ein Problem, das mit Blick auf
den demografischen Wandel weiter zunehmen wird. Bei
der Zielstellung, die Fachkräfte von morgen zu gewinnen,
rücken deshalb bisher ungenutzte Potenziale in den Fokus.
Wenn sich Betriebe neuen Bewerbergruppen öffnen, ist
das auch eine Chance für junge Erwachsene, die aufgrund
eigener Kinder, pflegebedürftiger Angehöriger oder sonstiger wichtiger Gründe keine Möglichkeiten zu einer Ausbildung in Vollzeit sehen. Eine Lösung stellt die Teilzeitausbildung dar.
Die Rahmenbedingungen für die Teilzeitausbildung wurden
mit deren Aufnahme in das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
im Jahr 2005 geschaffen. Danach kann die tägliche oder
wöchentliche Ausbildungszeit bei „berechtigtem Interesse“
verkürzt werden. Ein berechtigtes Interesse ist laut BBiG
zum Beispiel gegeben, wenn ein eigenes Kind zu betreuen,
ein Angehöriger zu pflegen ist oder vergleichbare Gründe
vorliegen.
Berufsschulunterricht
Betrieb und Teilzeitauszubildende müssen sich über die konkrete Ausgestaltung der Teilzeitausbildung (z. B. Lage und
Verteilung der Arbeitszeit, Ausbildungsbeginn, etc.) einigen.
Vor Vertragsabschluss muss die Zustimmung der IHK vor­
liegen.
In der Regel wird die Ausbildungsvergütung entsprechend
der wöchentlichen Ausbildungszeit zeitanteilig gekürzt.
Als Richtschnur soll eine wöchentliche Mindestausbildungszeit einschließlich Berufsschulunterricht von 25 Stunden nicht
unterschritten werden. Dann führt die Teilzeitausbildung
grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Gesamtaus­
bildungsdauer, es sei denn, diese ist erforderlich, um das
Ausbildungsziel zu erreichen. Nur die Zeit im Betrieb wird
verkürzt. Der Berufsschulunterricht muss in vollem Umfang
besucht werden.
Soll die Ausbildung schon von Beginn an in Teilzeit erfolgen,
werden die Besonderheiten einer Teilzeitausbildung in den
Ausbildungsvertrag eingetragen. Bei einem Wechsel in
eine Teilzeitausbildung wird durch den Ausbildungsbetrieb
eine entsprechende Änderungsmitteilung (Nachtrag zum
Berufsausbildungsvertrag) angefertigt und der IHK vorgelegt. Der Ausbildungsplan muss an die Teilzeitausbildung
angepasst werden.
Vielen jungen Erwachsenen und auch Betrieben ist diese
Ausbildungsform nicht ausreichend bekannt. Und wer schon
einmal davon gehört hat, weiß oft nicht, wie sie genau
umgesetzt wird. Im schlechtesten Fall wird deshalb die
Ausbildung gar nicht erst begonnen oder abgebrochen.
Ausbildung in Teilzeit sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
schon seit 2005 vor.
Eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen
betrieblichen Ausbildungszeiten erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung und unterstützt
junge Mütter, Väter und in Pflege eingebundene junge
Erwachsene in besonderen Lebenssituationen.
AUS
BILD
UNG &
FAMI L IE
Teilzeitauszubildende sind bei der Berufsschule
anzumelden. Der Berufsschulunterricht muss in vollem
Umfang besucht werden.
Ausbildungsvergütung
Ausbildungsvertrag
Urlaubsanspruch
Wird nur die tägliche Ausbildungszeit reduziert, besteht
der gleiche Urlaubsanspruch wie bei Vollzeitauszubildenden. Findet die Teilzeitausbildung dagegen an weniger
betrieb­lichen Ausbildungstagen pro Woche statt, reduziert
sich der Urlaubsanspruch anteilig, sofern keine anderwei­
tige tarif­liche Regelung besteht.
Unterstützung
Zur finanziellen Entlastung der Auszubildenden können
ergänzende Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragt
werden, z. B. Berufsausbildungsbeihilfe.