Vorteile der Teilzeitausbildung für Unternehmen Gewusst wie – Ausbildung in Teilzeit •Teilzeitauszubildende sind meist hoch motiviert, leistungsbereit, verantwortungsbewusst und können sich gut organisieren. •Ein Ausbildungsverhältnis, das wegen Elternzeit unterbrochen wird, kann in Teilzeit fortgesetzt werden. So geht die Investition in die Berufsausbildung nicht verloren. •Durch die reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit besteht die Möglichkeit, die monatliche Vergütung entsprechend zu verringern. •Die Auszubildenden können zeitlich passend zur Betriebsstruktur eingesetzt werden. •Erfahrungsgemäß wird bei der Ausbildung von Fachkräften für den eigenen Bedarf eine starke Betriebsbindung erzielt. Ansprechpartner Thomas Müller Berufsbildung Tel. (0511) 3107-505 Fax (0511) 3107-425 E-Mail: [email protected] www.hannover.ihk.de/teilzeitausbildung •Familienfreundliche Unternehmen erzielen eine positive Außenwirkung und haben einen Vorteil bei der Gewinnung von Fachkräften. •Es besteht die Möglichkeit, den Abschluss einer Ausbildung und die familiäre Verantwortung leichter miteinander zu vereinbaren. •Junge Erwachsene erhalten die Chance, schneller finanziell unabhängig zu sein und Selbstverantwortung zu übernehmen. Industrie- und Handelskammer Hannover Schiffgraben 49 30175 Hannover Titelfoto: © Panthermedia.net / Inara Prusakova für Auszubildende Informationen für Betriebe sowie junge Mütter, Väter und in Pflege eingebundene junge Erwachsene www.hannover.ihk.de/teilzeitausbildung Familienfreundlich: Ausbildung in Teilzeit Ausbildung in Teilzeit – so geht’s Teilzeitausbildung – Was ist zu beachten? Immer mehr Betriebe haben Schwierigkeiten, geeignete Nachwuchskräfte zu finden. Ein Problem, das mit Blick auf den demografischen Wandel weiter zunehmen wird. Bei der Zielstellung, die Fachkräfte von morgen zu gewinnen, rücken deshalb bisher ungenutzte Potenziale in den Fokus. Wenn sich Betriebe neuen Bewerbergruppen öffnen, ist das auch eine Chance für junge Erwachsene, die aufgrund eigener Kinder, pflegebedürftiger Angehöriger oder sonstiger wichtiger Gründe keine Möglichkeiten zu einer Ausbildung in Vollzeit sehen. Eine Lösung stellt die Teilzeitausbildung dar. Die Rahmenbedingungen für die Teilzeitausbildung wurden mit deren Aufnahme in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Jahr 2005 geschaffen. Danach kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit bei „berechtigtem Interesse“ verkürzt werden. Ein berechtigtes Interesse ist laut BBiG zum Beispiel gegeben, wenn ein eigenes Kind zu betreuen, ein Angehöriger zu pflegen ist oder vergleichbare Gründe vorliegen. Berufsschulunterricht Betrieb und Teilzeitauszubildende müssen sich über die konkrete Ausgestaltung der Teilzeitausbildung (z. B. Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Ausbildungsbeginn, etc.) einigen. Vor Vertragsabschluss muss die Zustimmung der IHK vor liegen. In der Regel wird die Ausbildungsvergütung entsprechend der wöchentlichen Ausbildungszeit zeitanteilig gekürzt. Als Richtschnur soll eine wöchentliche Mindestausbildungszeit einschließlich Berufsschulunterricht von 25 Stunden nicht unterschritten werden. Dann führt die Teilzeitausbildung grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Gesamtaus bildungsdauer, es sei denn, diese ist erforderlich, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Nur die Zeit im Betrieb wird verkürzt. Der Berufsschulunterricht muss in vollem Umfang besucht werden. Soll die Ausbildung schon von Beginn an in Teilzeit erfolgen, werden die Besonderheiten einer Teilzeitausbildung in den Ausbildungsvertrag eingetragen. Bei einem Wechsel in eine Teilzeitausbildung wird durch den Ausbildungsbetrieb eine entsprechende Änderungsmitteilung (Nachtrag zum Berufsausbildungsvertrag) angefertigt und der IHK vorgelegt. Der Ausbildungsplan muss an die Teilzeitausbildung angepasst werden. Vielen jungen Erwachsenen und auch Betrieben ist diese Ausbildungsform nicht ausreichend bekannt. Und wer schon einmal davon gehört hat, weiß oft nicht, wie sie genau umgesetzt wird. Im schlechtesten Fall wird deshalb die Ausbildung gar nicht erst begonnen oder abgebrochen. Ausbildung in Teilzeit sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schon seit 2005 vor. Eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen betrieblichen Ausbildungszeiten erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung und unterstützt junge Mütter, Väter und in Pflege eingebundene junge Erwachsene in besonderen Lebenssituationen. AUS BILD UNG & FAMI L IE Teilzeitauszubildende sind bei der Berufsschule anzumelden. Der Berufsschulunterricht muss in vollem Umfang besucht werden. Ausbildungsvergütung Ausbildungsvertrag Urlaubsanspruch Wird nur die tägliche Ausbildungszeit reduziert, besteht der gleiche Urlaubsanspruch wie bei Vollzeitauszubildenden. Findet die Teilzeitausbildung dagegen an weniger betrieblichen Ausbildungstagen pro Woche statt, reduziert sich der Urlaubsanspruch anteilig, sofern keine anderwei tige tarifliche Regelung besteht. Unterstützung Zur finanziellen Entlastung der Auszubildenden können ergänzende Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, z. B. Berufsausbildungsbeihilfe.
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