8.2.2017 A8-0390/3 Änderungsantrag 3 Gerolf Annemans im Namen der ENF-Fraktion Bericht A8-0390/2016 Guy Verhofstadt Mögliche Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union 2014/2248(INI) Alternativer Entschließungsantrag (Artikel 170 Absatz 4 der Geschäftsordnung) zu dem nichtlegislativen Entschließungsantrag A8-0390/2016 Entschließung des Europäischen Parlaments zu möglichen Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die sogenannten Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der EU nur den verbissenen Glauben an das Dogma und die Logik einer Union deutlich machen, die ihren Einflussbereich und ihre Tätigkeiten immer mehr ausweitet; B. in der Erwägung, dass weiteres Unheil nur verhindert werden kann, wenn der Bedrohung der Existenz der Mitgliedstaaten ein Ende gesetzt und die nationale Souveränität wiederhergestellt wird; C. in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen der europäischen Organe immer schwerer mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Demokratie zu vereinbaren sind; 1. ist der Ansicht, dass die der „Verwirklichung einer immer engeren Union“1 zugrundeliegende Logik der europäischen Identität zuwiderläuft, da deren Stärke in erster Linie in der Achtung der nationalen Identitäten liegt; 2. vertritt die Auffassung, dass die nationalen Identitäten außerdem die Stärke des europäischen Kontinents ausmachen und dass ausschließlich dieser Grundsatz als Ausgangspunkt für jedwede Form von auf Freiheit und freiwilligem Engagement basierender Zusammenarbeit herangezogen werden darf; 3. weist erneut darauf hin, dass eine Reform der Verträge unter Wahrung von Souveränität und Demokratie erfolgen und auf freiwilliger Zusammenarbeit beruhen muss; 4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der 1 Artikel 1 EUV. AM\1116840DE.docx DE PE598.461v01-00 In Vielfalt geeint DE Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank, dem Rechnungshof, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. Or. en AM\1116840DE.docx DE PE598.461v01-00 In Vielfalt geeint DE
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