Von der „Reichsbürgerfahne“ bis zur Waffe

Von der „Reichsbürgerfahne“ bis zur Waffe
Rund 300 Einsatzkräfte der Polizei in drei Bundesländern durchsuchten jetzt 15 Wohn- und
Geschäftsadressen von insgesamt
16 Tatverdächtigen wegen des
dringenden Verdachtes der banden- und gewerbsmäßig begangenen Urkundenfälschung und Amtsanmaßung. Die Federführung
lag bei der Staatsanwaltschaft
München II und der beauftragten
Kripo Erding, meldet das Polizeipräsidium in Rosenheim … Fotos: Georg Barth
An einem Objekt kam es zu einer vorübergehenden Widerstandhandlung beim Betreten der Wohnung durch den 51-jährigen Wohnungsinhaber. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten schließlich eine Schreckschusswaffe, die offensichtlich manipuliert war. Der Revolver und 44 Patronen zugehöriger Munition wurden sichergestellt.
Bei der Durchsuchung der Wohnräume eines 58-jährigen Tatverdächtigen fanden die Polizisten
eine „Reichsbürgerfahne“, die zusammen mit einem PC, mehreren Mobiltelefonen und diversen
Speichermedien zur Auswertung sichergestellt wurden. Der Beschuldigte besaß zwei PTB-Schreckschusswaffen, die zur waffenrechtlichen Prüfung eingezogen wurden.
Im Hauptdurchsuchungsobjekt der Kripo Erding stießen die Beamten nicht nur auf die erwarteten
zwei Beschuldigten, sondern auch auf einen 50-jährigen Mann, der offensichtlich ohne Anmeldung
in dem Anwesen wohnte. Seine Person wird derzeit noch abgeklärt.
Im ersten Stock des Anwesens stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Dokumente, Urkunden-Formulare und Speichermedien sicher. Zudem wurden mehrere tausend Euro Bargeld aufgefunden, die
mutmaßlich aus Gebühren und Steuereinnahmen stammen.
An einem weiteren Objekt stießen die Kriminalbeamten auf mehrere Lang- und Kurzwaffen, für die
der 56-jährige Besitzer über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, nach Überprüfung aber festgestellt wurde, dass zwei Schusswaffen und ein erlaubnispflichtiges Waffenteil fehlten. Weitere
Abklärungen dauern hier noch an.
Der überwiegende Teil der Beschuldigten wurde zur Sache vernommen und erkennungsdienstlich
behandelt. Haftgründe für eine andauernde Freiheitsentziehung ergaben sich derzeit nicht, heißt
es.