Von der „Reichsbürgerfahne“ bis zur Waffe

Von der „Reichsbürgerfahne“
bis zur Waffe
Rund 300 Einsatzkräfte
der Polizei in drei
Bundesländern
durchsuchten jetzt 15
Wohnund
Geschäftsadressen von
insgesamt
16
Tatverdächtigen wegen
des
dringenden
Verdachtes der bandenund
gewerbsmäßig
begangenen
Urkundenfälschung und Amtsanmaßung. Die Federführung lag bei
der Staatsanwaltschaft München II und der beauftragten Kripo
Erding, meldet das Polizeipräsidium in Rosenheim … Fotos:
Georg Barth
An einem Objekt kam es zu einer vorübergehenden
Widerstandhandlung beim Betreten der Wohnung durch den 51jährigen Wohnungsinhaber. Bei der Durchsuchung fanden die
Beamten
schließlich
eine
Schreckschusswaffe,
die
offensichtlich manipuliert war. Der Revolver und 44 Patronen
zugehöriger Munition wurden sichergestellt.
Bei der Durchsuchung der Wohnräume eines 58-jährigen
Tatverdächtigen
fanden
die
Polizisten
eine
„Reichsbürgerfahne“, die zusammen mit einem PC, mehreren
Mobiltelefonen und diversen Speichermedien zur Auswertung
sichergestellt wurden. Der Beschuldigte besaß zwei PTBSchreckschusswaffen, die zur waffenrechtlichen Prüfung
eingezogen wurden.
Im Hauptdurchsuchungsobjekt der Kripo Erding stießen die
Beamten nicht nur auf die erwarteten zwei Beschuldigten,
sondern auch auf einen 50-jährigen Mann, der offensichtlich
ohne Anmeldung in dem Anwesen wohnte. Seine Person wird
derzeit noch abgeklärt.
Im ersten Stock des Anwesens stellten die Einsatzkräfte
zahlreiche Dokumente, Urkunden-Formulare und Speichermedien
sicher. Zudem wurden mehrere tausend Euro Bargeld aufgefunden,
die mutmaßlich aus Gebühren und Steuereinnahmen stammen.
An einem weiteren Objekt stießen die Kriminalbeamten auf
mehrere Lang- und Kurzwaffen, für die der 56-jährige Besitzer
über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, nach Überprüfung
aber festgestellt wurde, dass zwei Schusswaffen und ein
erlaubnispflichtiges Waffenteil fehlten. Weitere Abklärungen
dauern hier noch an.
Der überwiegende Teil der Beschuldigten wurde zur Sache
vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Haftgründe für
eine andauernde Freiheitsentziehung ergaben sich derzeit
nicht, heißt es.