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Presseinformation
Wolfgang Kubicki,
Kubicki MdL
Vorsitzender
Christopher Vogt,
Vogt MdL
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Heiner Garg,
Garg MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 056/2017
Kiel, Donnerstag, 9. Februar 2017
Wolfgang Kubicki: Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes gibt Anlass zur Hoffnung
Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Elbvertiefung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
Kubicki:
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig gibt Anlass zur Hoffnung, dass diese für die Überlebensfähigkeit des Hamburger Hafens wichtige wasserbauliche Maßnahme der Elbvertiefung letztlich durchgeführt werden kann.
Das Gericht hat den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, sondern lediglich eine Nachbesserung verlangt im Hinblick auf eine geschützte Pflanzenart. Wird diese Nachbesserung geleistet, wovon wir
aus schleswig-holsteinischer Sicht ausgehen, kann der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt und vollzogen werden. Dies ist eine erfreuliche Nachricht, nicht nur für die Metropolregion Hamburg, sondern auch für das Land
Schleswig-Holstein insgesamt, da Zehntausende von Schleswig-Holsteinern
im Hamburger Hafen Arbeit und damit berufliche Perspektiven haben.“
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497,
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Verkehr/Elbvertiefung