Presseinformation Wolfgang Kubicki, Kubicki MdL Vorsitzender Christopher Vogt, Vogt MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg, Garg MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 056/2017 Kiel, Donnerstag, 9. Februar 2017 Wolfgang Kubicki: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gibt Anlass zur Hoffnung Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Elbvertiefung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Kubicki: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig gibt Anlass zur Hoffnung, dass diese für die Überlebensfähigkeit des Hamburger Hafens wichtige wasserbauliche Maßnahme der Elbvertiefung letztlich durchgeführt werden kann. Das Gericht hat den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, sondern lediglich eine Nachbesserung verlangt im Hinblick auf eine geschützte Pflanzenart. Wird diese Nachbesserung geleistet, wovon wir aus schleswig-holsteinischer Sicht ausgehen, kann der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt und vollzogen werden. Dies ist eine erfreuliche Nachricht, nicht nur für die Metropolregion Hamburg, sondern auch für das Land Schleswig-Holstein insgesamt, da Zehntausende von Schleswig-Holsteinern im Hamburger Hafen Arbeit und damit berufliche Perspektiven haben.“ Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de www.fdp-fraktion-sh.de Verkehr/Elbvertiefung
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