Bundesrat Drucksache 816/2/16 07.02.17 Antrag des Landes Hessen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) Punkt 43 der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 Der Bundesrat möge beschließen: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe „Artikel 5b Änderung der Strafprozessordnung“ die Angabe „Artikel 5c Einschränkung eines Grundrechts“ eingefügt. 2. Nach Artikel 5b wird der folgende Artikel 5c eingefügt: „Artikel 5c Einschränkung eines Grundrechts Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikel 5b eingeschränkt.“ ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 Drucksache 816/2/16 -2- Begründung: Der Vorschlag trägt dem Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Gemäß Ziff. 15 der Empfehlungsdrucksache 816/1/16 soll ein neuer Artikel 5b eingefügt werden, der das Fernmeldegeheimnis berührt. Der Antrag trägt dem Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung.
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