Sellering: Keine staatliche Finanzierung für verfassungsfeindliche Parteien Ministerpräsident Erwin Sellering hat sich heute im Bundesrat dafür ausgesprochen, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Schwerin, 10.02.2017 Nummer: 31/2017 „Wir sollten den Hinweis aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unbedingt aufgreifen“, sagte Sellering mit Blick auf die kürzlich ergangene Entscheidung im NPDVerbotsverfahren. Das Gericht hat am 17. Januar festgestellt, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ein Verbot jedoch wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt. In der mündlichen Begründung hatte das Gericht von „anderen Reaktionsmöglichkeiten“ gesprochen und dabei auch den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung erwähnt. Dies zu regeln, sei Sache des Verfassungsgesetzgebers. „Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen offensiv für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung eintreten und ebenso entschlossen gegen ihre Feinde vorgehen“, forderte der Ministerpräsident. Dazu gehöre auch, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. „Ansonsten würde den Verteidigern unseres demokratischen Rechtsstaates nicht nur zugemutet, zuzusehen, ob ihre erklärten Feinde größer und bedeutender, gefährlicher und wirkmächtiger werden, sondern sie würden durch staatliche Zahlungen noch dazu beitragen müssen“, sagte Sellering. Der Bundesrat befasste sich heute mit einer Initiative des Landes Niedersachsen zur Änderung des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes. Außerdem sprach sich der Bundesrat in einer Entschließung dafür aus, dass auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um für verfassungsfeindliche Parteien einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung zu ermöglichen. Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 2– 4 19053 Schwerin Telefon: +49 385 588-1040 Telefax: +49 385 588-1048 E-Mail: [email protected] Internet: www.mv-regierung.de V. i. S. d. P.: Andreas Timm
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