Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratung, Coaching und Trainings durch lifeconstruction 1. Allgemeines lifeconstruction führt Beratung, Coaching und Trainings gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten unternehmerische oder persönliche Entscheidungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin selbst bereitzustellen. Wir erbringen unsere Beratungsleistungen auf der Grundlage der uns von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für die Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber. lifeconstruction steht das ausschließliche Recht zu, während den Seminaren Audio- und / oder VideoAufnahmen zu erstellen bzw. zu veranlassen. Sämtliche Rechte an Audio- und / oder VideoAufnahmen während der Seminare sowie an Lichtbildaufnahmen die von lifeconstruction im Rahmen der Seminare gemacht werden, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung stehen lifeconstruction exklusiv zu. Ebenso ist lifeconstruction die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder allfällige entgeltliche Weitergabe schriftlicher Unterlagen zu den Veranstaltungen vorbehalten. Video- und Audioaufnahmen während der Seminare und Workshops dürfen seitens der Klienten nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch lifeconstruction angefertigt werden. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. Teilnehmer/Teilnehmerinnen erklären sich einverstanden auf der Referenzliste von lifeconstruction aufzuscheinen. 2. Angebote, Honorare Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Beratungs-, Coaching- und Trainingsleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Beratungs-, Coaching- bzw. Trainingsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet die Beratung, das Coaching bzw. das Training außerhalb Wiens statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Beratungs-, Coaching- bzw. Trainings-Honorars. Eigenanteile für geförderte Beratungs-, Coaching- oder Trainings-Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen. Unser Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von mir anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 3. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug sind 5 % p.m. Verzugszinsen zu bezahlen. Für jede Mahnung werden EUR 5,-verrechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 4. Absage des Termins Coaching: Eine kostenfreie Absage der Beratungs- bzw. Coaching-Sitzung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Regelung. Trainings: Nach einer verbindlichen Anmeldung trägt der Auftraggeber/die Auftraggeberin bei Absage einen Kostenanteil von 50 % aller, von lifeconstruction anfallenden Gebühren. Alle sonstigen, vom Teilnehmer zu tragenden Kosten (Hotel, Verpflegung, etc.) sind vom jeweiligen Teilnehmer mit dem entsprechenden Anbieter selbst zu klären. Dies gilt bis 30 Tage vor Seminarbeginn. Danach gelten folgende Bedingungen: 29 bis 20 Tage vor Seminarbeginn: 50 % aller bei lifeconstruction anfallenden Gebühren, sowie 50 % des vereinbarten Honorars 19 Tage bis 10 Tage vor Seminarbeginn: 75 % aller bei lifeconstruction anfallenden Gebühren, sowie 75 % des vereinbarten Honorars 9 Tage bis 1 Tag(e) vor Seminarbeginn: 100 % aller, bei lifeconstruction anfallenden Gebühren sowie 100 % des vereinbarten Honorars Geht lifeconstruction keine schriftliche Rücktrittserklärung zu oder erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, werden sämtliche Kosten in Rechnung gestellt. Diese Gebühren entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird oder lifeconstruction den Platz/Termin anderweitig besetzen oder vergeben kann. 5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse Coaching: lifeconstruction ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall, besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten. Trainings: Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch lifeconstruction wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder sonstigen von lifeconstruction nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist lifeconstruction berechtigt, das Training abzusagen. Im Falle eines Rücktritts durch lifeconstruction erhält der Teilnehmer die an lifeconstruction bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche, wie Schadenersatz, bestehen für den Teilnehmer nicht. 6. Copyright Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein lifeconstruction. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von lifeconstruction ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. 7. Versicherungsschutz Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungs- bzw. Coaching-Sitzungen und der Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch lifeconstruction. 8. Haftung Fachwissen, Informationen und Methoden in Beratungs- und Coaching-Sitzungen bzw. in Trainings sowie in allen Dokumentationen sind durch den Berater / Coach / Trainer sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von lifeconstruction handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten. 9. Übungen Alle Übungen des Beratenen erfolgen freiwillig und auf seine eigene Gefahr. Auf Gefahren, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit eines durchschnittlich begabten Menschen nicht erkennbar sind, hat der Coach bzw. Trainer hinzuweisen. Auftraggeber und Beratener erklären, ausreichend gegen Gesundheitsschäden versichert zu sein, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnahme des Beratenen an Übungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erfolgt, soweit dies gesetzlich möglich ist. Wenn kein Versicherungsschutz besteht oder dieser nicht ausreicht, ist im Unternehmensbereich eine Haftungsregelung zwischen Auftraggeber und Beratenem zu treffen, das Institut haftet dem Beratenen für keinerlei Personen- oder Sachschäden. 10. Vertraulichkeit lifeconstruction verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin und deren Mitarbeiter auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich lifeconstruction, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahmen Dritter zu schützen. 11. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin beim Coaching Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereiteten Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von der Auftraggeber/Auftraggeberin geleistet. Der/die Auftraggeber/Auftraggeberin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. 12. Abgrenzung zur Psychotherapie Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem „gesunden“ Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergehen sollte. 13. Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommende neue Bestimmung zu ersetzen. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang aus dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den ersten Wiener Gemeindebezirk vereinbart. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Wien, 14.01.2015 Irrtümer und Änderungen vorbehalten
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