Bekanntmachung - subreport ELViS

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Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name und Adressen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37
Hamburg
22089
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hans-Joachim Huhnholz
Telefon: +49 40/20207-2350
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 40/20207-2395
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung unter: https://www.subreport.de/E17484258
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E17484258
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungen von Seminarhotels/Region West
II.1.2)
CPV-Code Hauptteil
55100000
II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Zu der erfolgreichen Präventionsarbeit einer Berufsgenossenschaft wie der BGW gehört die Fort- und
Weiterbildung von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Versicherten zur Sicherheit und Gesundheit
im Betrieb. Hierzu bietet die BGW deutschlandweit über 70 Seminarthemen an. Von den eigenen
Bildungsakademien (Hamburg/Dresden) abgesehen, werden die Veranstaltungen u.a. in Hotels angeboten.
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Die BGW plant in der Region West der Bundesrepublik ab 2018 insgesamt ca. 300 Seminare, verteilt auf
das gesamte Jahr. Davon sind 95 Seminare Bestandteil dieser Ausschreibung. Es wird daher ab 2018 im
nord-östlichen Teil von NRW (Postleitzahlenbereich 33) ein Hotel als Rahmenvertragspartner gesucht,
das die Übernachtung der Seminarteilnehmerinnen und –teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten,
die Bereitstellung von Seminar- und Gruppenarbeitsräumen inklusive Veranstaltungsservice sowie die
gastronomische Versorgung dieser beiden Personenkreise für insgesamt 95 Seminare gewährleistet.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 000 000.00 EUR
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
55110000
55120000
55320000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA
Hauptort der Ausführung:
Postleitzahlenbereich 33 (Raum Bielefeld/Paderborn)
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Organisatorischer Ablauf und Abruf der Leistungen a) Bis zum 30. Juni des Vorjahres des Leistungszeitraumes
blockt der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin die von ihm/ihr garantierte Anzahl von
Kalenderwochen (mind. 35) für die Leistungserbringung. Auf Anfrage teilt er/sie der Auftraggeberin ab dem
1. Februar des Vorjahres des Leistungszeitraumes mit, welche Kalenderwochen für die Leistungserbringung
geblockt sind.
b) Spätestens am 30. Juni des Vorjahres des Leistungszeitraumes teilt die Auftraggeberin dem
Rahmenvertragspartner/der Rahmenvertragspartnerin die konkreten Seminartermine mit. Dadurch erfolgt der
Abruf der Leistungen für die maximale Personenzahl des jeweiligen Seminars.
c) 6 Wochen vor Seminarbeginn: Die Auftraggeberin versendet vorläufige Teilnehmerlisten an den
Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hält weiterhin
die Zimmer für die maximale Personenzahl des jeweiligen Seminars bereit.
d) 2 Wochen vor Seminarbeginn: Versenden der Dozentenunterlagen von der Auftraggeberin an den
Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin; die Unterlagen werden beim Rahmenvertragspartner/der
Rahmenvertragspartnerin hinterlegt und von diesem/dieser den für das Seminar zuständigen Dozentinnen und
Dozenten zu Seminarbeginn ausgehändigt.
e) 2 Wochen vor Seminarbeginn: Versenden der endgültigen Teilnehmer- und Dozentenlisten an
den Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin; Zimmerbuchung für vorzeitig anreisende
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten, die reservierten Zimmerkontingente können
durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin freigegeben werden.
f) 1 Woche vor Seminarbeginn: Anlieferung der Seminarunterlagen, die beim Rahmenvertragspartner/der
Rahmenvertragspartnerin gelagert werden müssen. Der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin
bestätigt den Eingang anhand eines mitgelieferten Formulars, das er/sie ausgefüllt an die Auftraggeberin
zurückfaxt. Er/Sie benennt der Auftraggeberin in dem Formular eine Person, die für die Lagerung der
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Unterlagen zuständig ist. Der Rahmenvertragspartner/die Rahmenvertragspartnerin gewährleistet, dass
die Unterlagen am Tag des Seminarbeginns bis spätestens 2 Stunden vor Seminarbeginn im jeweiligen
Seminarraum bereit liegen.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt
II.2.6)
Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 3 000 000.00 EUR
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
In dem in Ziff. II.2.3) bezeichneten Bereich der Ausführung wird ein Hotel als Rahmenvertragspartner gesucht.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages ist zunächst auf das Jahr 2018 begrenzt. Die Auftraggeberin behält sich
aber im Sinne einer einseitigen Vertragsverlängerungsoption vor, den Rahmenvertrag jährlich um ein Jahr bis
max. einschließlich 2021 zu verlängern.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es ist ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis
der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter sein als 6 Monate zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Als im Handelsregister nicht eingetragene
Bieterin/nicht eingetragener Bieter ist ein vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise vorzulegen; die
Gleichwertigkeit ist mit der Vorlage nachzuweisen. Zu bestätigen ist, dass der dem Angebot beigefügte Auszug
bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
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III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung
bzw. des Dialogs
IV.1.6)
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/12/2016
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/02/2017
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/12/2016
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Personen auf Bieterseite dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)
Zusätzliche Angaben:
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport.de-ELViS (www.subreportelvis.de) statt. Die interessierten Hotels werden ausdrücklich darum gebeten, sich kostenfrei zu registrieren, um
an der Kommunikation mit der Auftraggeberin teilnehmen zu können und ggf. den automatischen Hinweis auf
geänderte Vergabeunterlagen zu erhalten.
Zur Angebotsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Angebote – ausschließlich –
elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen. Die Abgabe des Angebots in
Papierform ist unzulässig (vgl. auch Vergabeunterlagen).
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Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und
eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht
erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform
www.subreport.de: Tel. +49 (0)221/98578-0.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [email protected]
Internet-Adresse:http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den
Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert,
dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte
geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
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Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Siehe Ziff. VI.4.1).
Bonn
Deutschland
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/10/2016