Beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist im Referat VI B 4 „Bauhaushalt, Sonderliegenschaften, Baulastverpflichtungen, bauliche Sicherungsmaßnahmen“ die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Besoldungsgruppe A 13 bis A 14 LBesO A NRW bzw. Tarifbeschäftigte – vgl. Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt – Entgeltgruppe 13 bis 14 TV-L) zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: • Organisation und Wahrnehmung der Verkehrssicherungsplicht an den Sonderliegenschaften im Geschäftsbereich des MBWSV • Wahrnehmung der Fachaufsicht über die für die Verkehrssicherungspflichten bei Sonderliegenschaften im Geschäftsbereich des MBWSV zuständigen Bezirksregierungen • Erarbeitung von Standards und baulich-technischen Grundsätzen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungsplicht an den Sonderliegenschaften im Geschäftsbereich des MBWSV • Betreuung der Sonderliegenschaften im Geschäftsbereich des MBWSV • fachliche Abwicklung baulich-technischer Sicherungsmaßnahmen von Regierungsgebäuden, Wohnungen von Regierungsrepräsentanten und jüdischen Einrichtungen in NRW Eine teilweise Änderung der Aufgabenzuordnung im Rahmen einer Abteilungs- oder Referatsumstrukturierung bleibt vorbehalten. Fachliches Anforderungsprofil: Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom Universität/ Master) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen. Darüber hinaus werden • Grundkenntnisse und Erfahrungen in der wirtschaftlichen Gesamtabwicklung von Baumaßnahmen (Projektsteuerung) • Grundkenntnisse des Haushalts- und Vergaberechts • IT-Grundkenntnisse, sowie ein sicherer Umgang mit den Officeanwendungen erwartet. Persönliches Anforderungsprofil: Bewerberinnen und Bewerber sollten neben der Bereitschaft und Fähigkeit zu konzeptionellem und analytischem Arbeiten auch in der Lage sein, komplexe planungsrechtliche und baufachliche Zusammenhänge verständlich mündlich und schriftlich darzustellen. Erwartet werden selbständiges, eigenverantwortliches, kooperatives und zielorientiertes Handeln innerhalb eines Teams. Die Bereitschaft, sich schnell in wechselnde und fachübergreifende Aufgabenstellungen einzuarbeiten, ist ebenso notwendig wie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Kreativität, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit. Hinweis: Das Tätigkeitsprofil unterliegt dem staatlichen Geheimschutz. Der erfolgreiche Abschluss einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 11 Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen ist eine zwingende Voraussetzung für die Stellenbesetzung. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne von § 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Steinke (0211/3843-1235) zur Verfügung. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen in Kopie und ohne Bewerbungsmappe richten Sie bitte auf dem Postweg (keine E-Mail) unter Angabe der Kennziffer 2017/103 bis zum 01.03.2017 (Posteingangsstempel bei meiner Dienststelle) an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - Personalreferat I.3.1 – Kennziffer: 2017/103 Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf. Der Bewerbung ist der Personalbogen und die Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte ausgefüllt beizufügen (s. Anlagen). Später sowie elektronisch eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte achten Sie darauf, keine Originaldokumente einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.
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