Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen

Grundlagen
Förderung der
Grundkompetenzen
von Erwachsenen
Schwerpunkte 2017/2018
Januar 2017
Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Weiterbildung
Standards setzen • Lücken schliessen • Zukunft denken • Abteilung Weiterbildung
Herausgeberin und weitere Auskünfte:
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abteilung Weiterbildung
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Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen
Schwerpunkte 2017/2018
Einleitung
Grundkompetenzen sind die zentrale Voraussetzung, um den Alltag selbstständig zu meistern
sowie am beruflichen und am sozialen Leben teilzuhaben. Das Bundesgesetz über die Weiterbildung definiert die Grundkompetenzen so:



Lesen, schreiben, mündliche Ausdrucksfähigkeit in der Landessprache
Grundkenntnisse der Mathematik
Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien
Die Zahl der Menschen mit Lücken bei den Grundkompetenzen ist hoch. Im Kanton Bern leben
rund 60 000 Erwachsene (16 bis 65 Jahre) mit ungenügender Lesekompetenz – dies, obwohl sie
die obligatorische Schulzeit vollständig in der Schweiz absolviert haben (zu den anderen Grundkompetenzen sind keine Zahlen verfügbar). Zwei Drittel der Betroffenen sind erwerbstätig. Sie
finden jedoch kaum Zugang zu Aus- und Weiterbildungen und tragen damit ein erhöhtes Risiko,
arbeitslos oder sozialhilfeabhängig zu werden. Zudem leiden sie häufiger an gesundheitlichen
Problemen.
Fehlende Grundkompetenzen haben also Folgen – auch für Staat und Wirtschaft. Die Stichworte
dazu lauten Fachkräftemangel sowie höhere Sozialhilfe- und Gesundheitskosten. Deshalb ist die
Förderung der Grundkompetenzen bei Erwachsenen der Handlungsschwerpunkt der Abteilung
Weiterbildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (Erziehungsdirektion des Kantons Bern).
Sie gibt Gegensteuer und hat Schwerpunkte und Massnahmen für den Zeitraum bis 2018 definiert.
Hinweis: Massnahmen für Migrantinnen und Migranten zum Erwerb von grundlegenden
Deutsch- bzw. Französischkenntnissen werden koordiniert mit den nachfolgend beschriebenen
Massnahmen umgesetzt. Im vorliegenden Papier wird dieser Bereich nicht spezifisch thematisiert.
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Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen
Schwerpunkte 2017/2018
1. Ausgangslage
Die Abteilung Weiterbildung ist für die Förderungen der Grundkompetenzen von Erwachsenen im
Kanton Bern zuständig.
1.1
Rechtliche Grundlagen
Der Auftrag ist im kantonalen Berufsbildungsgesetz verankert. Dieses nennt die Integration in die
Gesellschaft und in die Arbeitswelt1 als übergeordnetes Ziel. Ausreichende Grundkompetenzen
sind eine wichtige Voraussetzung dazu.
Der Bund unterstützt den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen finanziell2. Die
Umsetzung von Programmen liegt bei den Kantonen.
1.2
Aufgaben der Abteilung Weiterbildung
Die Abteilung Weiterbildung nimmt bei der Förderung der Grundkompetenzen verschiedene
Aufgaben wahr. Sie
 subventioniert Kurse und unterstützt deren Bewerbung,
 steuert durch Vorgaben die Qualität der Angebote,
 fördert Lehrgänge für Kursleitende,
 fördert den Informationsaustausch zwischen den Kursanbietern.
2. Strategische Ziele
Die Abteilung Weiterbildung verfolgt bei der Förderung der Grundkompetenzen mehrere strategische Ziele. Sie geben die Richtung vor und werden nachfolgend in verkürzter Form vorgestellt.
Es besteht kein Anspruch, die Ziele bis 2018 vollständig zu erreichen.
2.1
Bildungsangebot
Für alle Erwachsene gibt es passende Bildungsangebote, um die Grundkompetenzen so zu
erweitern, dass eine nachhaltige Integration in die Arbeitswelt und in die Gesellschaft möglich ist
– unabhängig davon, ob die lokale Amtssprache ihre Erstsprache ist.
2.2
Information, Sensibilisierung, Beratung
Erwachsene mit Lücken bei den Grundkompetenzen sind über die bestehenden Angebote
informiert. Sie werden professionell beraten und motiviert, an diesen Angeboten teilzunehmen.
2.3
Qualität
Die Bildungsangebote zu den Grundkompetenzen weisen eine hohe Qualität auf.
2.4
Koordination
Die verschiedenen Akteure im Kanton Bern sind vernetzt und engagieren sich gemeinsam für
das Erreichen der strategischen Ziele.
1
2
Gesetz vom 14. Juni 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerG): Artikel 2, Absatz 1
Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über die Weiterbildung (WeBiG): Artikel 13 bis 16
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Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen
Schwerpunkte 2017/2018
3. Strategische Schwerpunkte
Die Förderung der Grundkompetenzen für Erwachsene fokussiert – in Ergänzung zu den
spezifischen Massnahmen für Migrantinnen und Migranten – bis 2018 auf folgende Bereiche:
3.1
Bildungsangebot
 Schwerpunkt 1: Die etablierten Kurse zu den Grundkompetenzen erreichen nur einen
Bruchteil der Zielgruppe. Das Angebot soll deshalb ausgebaut und durch aufsuchende
Bildungsarbeit3 näher zu den Zielgruppen gebracht werden.
 Schwerpunkt 2: Bund und Kantone fördern den Berufsabschluss für Erwachsene
(eidgenössisches Berufsattest bzw. Fähigkeitszeugnis). Die Grundkompetenzen vieler
Erwachsener sind allerdings zu gering, um einen solchen Abschluss zu erlangen. Deshalb
sollen Angebote entwickelt werden, die gezielt auf den Einstieg in eine Nachqualifizierung
vorbereiten.
3.2
Information, Sensibilisierung, Beratung
Die unter 3.1 beschriebenen Bildungsangebote werden bekannt gemacht:
 Das Umfeld der aufsuchenden Bildungsarbeit (bspw. Betriebe) wird informiert und
sensibilisiert.
 Die Stellen, welche sich für den Berufsabschluss von Erwachsenen engagieren, werden
informiert und sensibilisiert.
3.3
Qualität
Die unter 3.1 beschriebenen Bildungsangebote sollen eine hohe Qualität aufweisen:
 Die Angebote werden stärker auf die Bedürfnisse der Zielgruppen ausgerichtet. Es
bestehen Angebote auf unterschiedlichen Niveaus.
 Zur Vorbereitung auf die Nachqualifizierung werden Instrumente für den Kompetenznachweis geschaffen. Der Kompetenznachweis ist für Arbeitgebende und Bildungsinstitutionen verständlich.
3.4
Koordination
Die Kooperation mit Anbietern, Verbänden und Know-how-Trägern im Bereich der
Grundkompetenzen wird intensiviert. Das Thema wird in interkantonalen Gremien platziert.
4. Massnahmen
Die bisherigen Grundleistungen (siehe 1.2) werden weiterhin erbracht. In Ergänzung werden
Massnahmen im Bereich der strategischen Schwerpunkte (siehe 3) umgesetzt. Die wichtigsten
werden nachfolgend vorgestellt.
4.1
Aufsuchende Bildungsangebote
Angebote der aufsuchenden Bildungsarbeit werden stärker gefördert. Im Fokus stehen Angebote
für die Arbeitswelt. Ziel ist, bis 2018 mindestens 140 Teilnehmende zu erreichen. Die Abteilung
Weiterbildung arbeitet in diesem Bereich mit etablierten Partnern zusammen (Berner Wirtschaft
beco, Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB, Interkantonale Konferenz für Weiterbildung IKW).
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Aufsuchende Bildungsangebote finden dort statt, wo die Zielgruppen sind – am Arbeitsplatz, in den Vereinen, in den Quartieren
usw. Es gilt: Der Kurs geht zu den Teilnehmenden, nicht umgekehrt.
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Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen
Schwerpunkte 2017/2018
Parallel dazu werden die Öffentlichkeit und insbesondere die Wirtschaft für das Thema
«Förderung der Grundkompetenzen bei Erwachsenen» sensibilisiert. Genutzt werden einerseits
die Kommunikationskanäle der Erziehungsdirektion und der Volkswirtschaftsdirektion (Informations- und Medienarbeit), andererseits werden Entscheidungsträger verschiedener Branchen und
einzelner Grossbetrieb direkt angesprochen. Alle Kurse zu den Grundkompetenzen werden auf
einer Internetplattform ausgeschrieben.
4.2
Anschluss an die Nachqualifizierung (Berufsabschluss für Erwachsene)
Zur Förderung der Nachqualifizierung wird ein modulares Bildungsangebot im Bereich der
Grundkompetenzen aufgebaut und subventioniert. Es soll mithelfen, Erwachsene ohne Berufsabschluss auf eine Vorlehre, eine reguläre oder verkürzte berufliche Grundbildung, ein Validierungsverfahren oder eine Abschlussprüfung vorzubereiten.
Bei Bedarf werden Instrumente für die Dokumentation der erworbenen Grundkompetenzen
geschaffen. In der Schweiz werden zurzeit Kompetenznachweise für bildungsbenachteiligte
Personen entwickelt (insbesondere im Sprachbereich). Für den Nachweis der drei Grundkompetenzen könnte bei diesen Instrumenten angeknüpft werden.
Anschluss an die
Nachqualifizierung
Aufsuchende Angebote
Die Schwerpunktsetzung und die Massnahmen im Überblick:
Bildungsangebote
Information,
Sensibilisierung,
Beratung
Qualität
Koordination
Aufsuchende
Angebote fördern
(in Ergänzung zum
bestehenden
Angebot).
Umfeld der
aufsuchenden
Angebote
sensibilisieren.
Angebote stärker auf die
verschiedenen
Zielgruppen ausrichten.
Kontakte zu
Anbietenden,
Verbänden und
weiteren Know-howTrägern
intensivieren.
Angebote
entwickeln, die auf
den Einstieg in die
Nachqualifizierung
(Berufsabschluss für
Erwachsene)
vorbereiten.
Stellen sensibilisieren, die in den
Berufsabschluss für
Erwachsene
involviert sind.
Verständliche
Instrumente für den
Kompetenznachweis
entwickeln.
Thema «Grundkompetenzen» bei
interkantonalen
Gremien platzieren
(Sensibilisierung
und Massnahmen).
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Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen
Schwerpunkte 2017/2018
5. Umsetzung
5.1
Engagement
Damit die beschriebenen Massnahmen Erfolge zeigen, braucht es das gemeinsame
Engagement der …
 Weiterbildungsorganisationen und Ausbildenden, welche Grundkompetenzen professionell
vermitteln,
 Sozialpartner, die daran interessiert sind, Menschen im Arbeitsprozess zu halten und
deren Potenzial zu nutzen,
 öffentlichen Hand, welche aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen Überlegungen
daran interessiert ist, dass die Bürgerinnen und Bürger über alle Grundkompetenzen
verfügen.
Nicht Handeln birgt die Gefahr, dass später höhere Kosten anfallen. Menschen, die aus dem
Arbeitsprozess fallen, belasten die Arbeitslosenkasse. Die Wiedereingliederung ist teuer. Gelingt
sie nicht, steigen die Sozialhilfekosten.
5.2
Finanzierung
Das Weiterbildungsgesetz des Bundes ermöglicht die verstärkte Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen4. Der Bund stellt dem Kanton Bern für die Jahre 2017 bis 2020 voraussichtlich knapp 1,9 Mio. Franken für neue Massnahmen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass
sich der Kanton bei der Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen im gleichen
Ausmass engagiert.
5.3
Monitoring
Zu den Grundleistungen wie zu den beschriebenen Massnahmen wird ein Monitoring
eingerichtet. Es erfasst Stand und Umfang der Leistungen bzw. der Massnahmen.
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Das Gesetz trat am 1. Januar 2017 in Kraft
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