Beschäftigung in der Gleitzone

Vortrag
„Beschäftigung in der Gleitzone“
Minijob oder Midijob – (k)ein großer Unterschied
Aber hier werden auf jeden Fall einige Abgaben
zur
Sozialversicherung und Steuern für die Beschäftigten fällig. Und
trotzdem kann diese Beschäftigungsform für Viele sehr vorteilhaft
sein. Auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren oft von
einer Beschäftigung in der Gleitzone: Sie bleiben so flexibel wie
beim Minijob und die Sozialabgaben sind sogar niedriger!
In diesem Vortrag erfahren Sie,

was die Gleitzone genau ausmacht,

welche Regelungen zu beachten sind und

welche Vorteile sie mit sich bringt.
Referentin:
Dietlind Dellbrügge, Rechtsanwältin
Termin:
Dienstag, 30. Mai 2017 um 19:00 Uhr
Mensa der Verbundschule Isselburg
Stromberg 2
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung im Gleichstellungsbüro unter 02874/911-66 erwünscht.
Der Gesetzgeber hat aber bereits vor einigen Jahren die
sogenannte „Gleitzone“ oder auch den „Midijob“ eingeführt: Dies
ist eine Beschäftigung mit einem Entgelt zwischen 450,01 € und
850 € im Monat.
Die Veranstaltung wird in Kooperation der kfd Isselburg mit dem
Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des
Kreises Borken angeboten.