Vortrag „Beschäftigung in der Gleitzone“ Minijob oder Midijob – (k)ein großer Unterschied Aber hier werden auf jeden Fall einige Abgaben zur Sozialversicherung und Steuern für die Beschäftigten fällig. Und trotzdem kann diese Beschäftigungsform für Viele sehr vorteilhaft sein. Auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren oft von einer Beschäftigung in der Gleitzone: Sie bleiben so flexibel wie beim Minijob und die Sozialabgaben sind sogar niedriger! In diesem Vortrag erfahren Sie, was die Gleitzone genau ausmacht, welche Regelungen zu beachten sind und welche Vorteile sie mit sich bringt. Referentin: Dietlind Dellbrügge, Rechtsanwältin Termin: Dienstag, 30. Mai 2017 um 19:00 Uhr Mensa der Verbundschule Isselburg Stromberg 2 Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung im Gleichstellungsbüro unter 02874/911-66 erwünscht. Der Gesetzgeber hat aber bereits vor einigen Jahren die sogenannte „Gleitzone“ oder auch den „Midijob“ eingeführt: Dies ist eine Beschäftigung mit einem Entgelt zwischen 450,01 € und 850 € im Monat. Die Veranstaltung wird in Kooperation der kfd Isselburg mit dem Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Borken angeboten.
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