Medieninformation Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Ihr Ansprechpartner Andreas Friedrich Durchwahl Telefon +49 351 564 6020 Telefax +49 351 564 6025 andreas.friedrich@ smwk.sachsen.de* 02.02.2017 Ministerbefragung im Landtag zu Zuschussvereinbarung Stange: „Planungshorizont für Hochschulen ist bundesweit einmalig“ Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange äußerte sich während der Ministerbefragung in der heutigen Plenarsitzung des Landtags zufrieden über die am 19. Dezember 2016 von den Rektoren aller 14 staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterzeichnete „Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen über die Höhe der staatlichen Zuschüsse 2017 bis 2024“ . An diesem Tag war zudem für jede Hochschule eine Zielvereinbarung für vier Jahre, von 2017 bis 2020, unterschrieben worden. „Das Zusammenspiel von Hochschulentwicklungsplan, Zuschuss- und Zielvereinbarungen bietet einen soliden Rahmen für die Zukunft der Hochschulen, deren Partner und für die Daseinsvorsorge im Freistaat Sachsen“, sagte die Ministerin. Der Hochschulentwicklungsplan sei so exibel wie möglich ausgestaltet worden, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können und selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. „Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist, dies auch in der Abwägung im Verhältnis zur Hochschulautonomie“, sagte die Ministerin. Mit der Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung zwischen Staatsregierung und Hochschulen wurde zudem ein tragfähiges Fundament für die Planungssicherheit der 14 sächsischen Hochschulen bis Ende 2024 gegossen. Dieser Planungshorizont ist bundesweit einmalig. „Die Qualität der Lehre kann weiter verbessert werden und die Exzellenz wird gestärkt“, sagte Stange. Erfolgreiche Beteiligungen an der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder etwa werden sich nicht zu Lasten des Gesamtbudgets der Hochschulen auswirken. Der erforderliche Landesanteil wird zusätzlich zum Gesamtbudget zur Verfügung gestellt. Seite 1 von 2 * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. Die Zuschussvereinbarung ermöglicht nicht nur einen gesicherten nanziellen Rahmen für die Hochschulen über die nächsten acht Jahre, sondern erhöht auch deren Mittel. Ministerin Stange: „Die Hochschulen können nun die erforderlichen Strategien und Konzepte entwickeln, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen.“ Ein Schwerpunkt sei, sich auf die Herausforderungen des demograschen Wandels einzustellen. Dies bedeute konkret, dass die Hochschulen ausreichend Lehramtsstudienplätze bereitstellten und die auch die qualizierte und zügige Ausbildung von Juristen, Ärzten und Pharmazeuten gesichert werde. Wissenschaftsministerin Stange: „Die Hochschulen streben auch weiterhin ein positives Wanderungssaldo der Studienanfänger an. Es kommen in größerer Zahl Studienanfänger aus anderen Ländern nach Sachsen, als sächsische Schulabgänger ein Studium in anderen Ländern aufnehmen. Die Hochschulen können mit der Sogwirkung auf junge Menschen einen aktiven demograschen Beitrag leisten. Auch dies ist ein Stück Planungssicherheit für die gesellschaftliche Entwicklung.“ Personalentwicklungs- und Gleichstellungskonzepte sowie akzeptable Beschäftigungsverhältnisse und auch das Leitbild der inklusiven Hochschule stünden ebenfalls auf der Agenda, sagte Stange. Wesentlicher Bestandteil der Zuschussvereinbarung ist die Ausstattung der sächsischen Hochschulen mit einem Gesamtbudget von rund 6,53 Milliarden Euro für den Zeitraum 2017 bis 2024 (vgl. knapp zwei Milliarden Euro 2014 bis 2016). Außerdem wurde der Verzicht auf den geplanten Abbau von 754 Stellen von 2017 an vereinbart. Die Gelder, die wegen der Übernahme der BAföG-Mittel durch den Bund freigeworden sind, sollen vollständig für den Hochschulbereich verwendet werden. Die unterzeichnete Zuschussvereinbarung verankert zudem die Leistungsverpichtungen der Hochschulen und bildet die nanzielle Grundlage für die individuellen Zielvereinbarungen, die zwischen dem Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und den einzelnen Hochschulen geschlossen wurden. Seite 2 von 2
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