Bitte ausfüllen, beidseitig ausdrucken und unterschrieben an die Kulturdirektion der Stadt Erfurt zurück! Kulturdirektion Abt. Märkte und Stadtfeste Antrag zur Teilnahme am Erfurter Krämerbrückenfest vom 16. - 18.06.2017 Antragsschluss: 13.03.2017 1. Antragsteller Name, Vorname des Bewerbers (ausgeschriebener Vorname) oder Firmenname Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, Bundesland) des Gewerbesitzes Tel.-Nr. Tel.-Nr. Mobil Fax-Nr. E-Mail-Adresse 2. Verkaufsstand Größe des Standes Frontmeter Tiefe Höhe m m m 3. Zusätzliche Angaben Geben Sie bitte die benötigte Art des Anschlusses, die Leistung in kW und die Anzahl der Anschlüsse an! 16 A/230 V 16 A/400 V 32 A 63 A Tragen Sie bitte die Anzahl der benötigten Anschlüsse ein! Stück 125 A/dir. ang. kW Haben Sie eine eigene elektrische Zähleinrichtung? Ja. Nein. Benötigen Sie einen Wasseranschluss? Ja. Nein. Werden Stehtische bzw. Sitzgarnituren aufgestellt? (Nur bei Ausgabe von Imbiss und Getränken!) Nein. Ja. Anzahl: Größe je Tisch: m x m Benötigen Sie zusätzliche Fläche für einen Kühlwagen? Bitte beachten: Die Bereitstellung einer Fläche für Kühlwagen ist nur auf dem Domplatz möglich! Nein. Ja. Anzahl: Jeweils Größe der Fläche (Breite x Tiefe): m x m Werden im Verkaufsstand Geräte mit Flüssiggasflaschenanschluss betrieben? Nein. Ja. Anzahl: Verfügt Ihr mitgeführtes Fahrzeug über eine grüne Plakette (Umweltzone)? Ja. Nein, dann bitte Ausnahmegenehmigung beantragen. Ich beantrage hiermit die Ausnahmegenehmigung. (20,00 EUR pro Fahrzeug) 41-07.03 01.17 2 Seiten © Stadt Erfurt Sie erreichen uns: Tel. 0361 655-1940 Fax 0361 655-1949 Hausanschrift: Benediktsplatz 1, 99084 Erfurt Stadtbahn 3, 4, 6 Postanschrift: Stadtverwaltung Erfurt, Amt 41 99111 Erfurt Kennzeichen Fahrzeug/e: Online: E-Mail: [email protected] Internet: www.erfurt.de 4. Warenangebot (genaue Geschäftsart/Beschreibung des Warenangebotes; wenn Platz nicht ausreichend, dann Anlage beifügen) Anlage ist beigefügt Ich versichere, dass ich die Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Unrichtige Angaben können zum Ausschluss vom Erfurter Krämerbrückenfest führen. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung und im Fall einer Zulassung auf Genehmigung des gesamten Warenangebotes sowie auf Zuteilung eines bestimmten Platzes besteht nicht. Ich füge sowohl Fotos vom Verkaufsstand als auch vom Warenangebot bei. (Stempel) Unterschrift des Antragstellers Ort, Datum Wird von der Kulturdirektion ausgefüllt! Frist vollständig unvollständig Bitte beachten Sie folgende Hinweise! 1. Die Antragsfrist endet am 13.03.2017. Es gilt das Datum des Einganges bei der Stadtverwaltung Erfurt. Die Antragsfrist ist unbedingt einzuhalten. Verspätet und unvollständig eingegangene Anträge sowie Anträge per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Ebenso können nachgereichte Fotos per E-Mail bzw. Fotos auf digitalen Datenträgern nicht berücksichtigt werden. Antragsteller, die bis zum 15.05.2017 keine Zusage erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass ihr Antrag nicht berücksichtigt werden konnte. Eine separate Absage erfolgt nicht. 2. Zugelassen werden nur attraktive Verkaufsstände mit Warenangeboten laut Konzeption und bestätigter Sortimente sowie mit einer maximalen Standgröße von 4,00 m in der Breite und einer maximalen Tiefe von 3,00 m (ausgenommen von der maximalen Breite und Tiefe sind Verkaufsstände und Geschäfte nach Schaustellerart auf dem Domplatz). 3. Hütten und Verkaufsanhänger werden nur bei Versorgungsständen (Imbiss) zugelassen. 4. Anträge ohne Foto/s vom Verkaufsstand und Warenangebot werden nicht bearbeitet. 5. Eine Haftung, dass die Veranstaltung tatsächlich und zu dem angegebenen Termin stattfindet, wird von der Landeshauptstadt Erfurt nicht übernommen. 6. Eine Zulassung erfolgt unter Berücksichtigung der entsprechenden Eignungs- und Qualitätskriterien. Qualitätskriterien sind insbesondere die Attraktivität und Gestaltung des Verkaufsstandes, die Attraktivität und Ausgewogenheit des Sortiments sowie die Präsentation.
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