geplante Satzungsänderung 2017

IPZV Nord e. V. · Schulstr. 32 · 21438 Brackel
IPZV NORD e. V. – Geschäftsstelle
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Telefax 04185-650013
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Geplante Satzungsänderungen auf der JHV am 25.02.2017:
Liebe Mitglieder,
das Finanzamt Hamburg - Nord hat bei einer Satzungsüberprüfung aufgrund der Erteilung
eines Freistellungs- und Feststellungsbescheides mitgeteilt, dass unsere Satzung den
neuesten Anforderungen angepasst werden muss und uns aufgefordert, folgende
Paragraphen bei der nächsten Mitgliederversammlung zu ändern, zu ergänzen oder zu
streichen. Die aktuelle vollständige Satzung, sowie die Satzungsänderungen finden Sie auch
im Internet unter www.ipzvnord.de Wir bitten um Kenntnisnahme und auf der JHV um Ihre
Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des IPZV Nord e.V.
Aktuelle Satzung:
§2
Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein bezweckt die Förderung nachfolgender Aktivitäten:
1. Das Reiten auf Islandpferden im Sinne eines Ausgleichssports und zur Vertiefung der Tier- und Naturliebe,
insbesondere Pflege des Jugendsports und der freien Jugendhilfe sowie das therapeutische Reiten.
2.
Die Ausbildung von Reiter und Pferd, auch in den für das Islandpferd typischen Gangarten Tölt und Pass.
3.
Aufklärung über Haltung und Zucht von Islandpferden, insbesondere die Durchsetzung des Zieles der
Reinzucht.
4.
Das Ausrichten von Leistungswettbewerben gemäß der Islandpferde Prüfungs-Ordnung (IPO)
5.
Hilfe und Unterstützung bei der mit dem Sport verbundenen Pferdehaltung als Maßnahme zur Förderung
des Sports und des Tierschutzes.
6.
Das Reiten in der freien Landschaft zur Erholung im Rahmen des Freizeitbreitensports und die
Unterstützung aller Bemühungen zur Pflege der Landschaft und zur Verhütung von Schäden.
Neue Satzung sieht vor:
§2
Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein bezweckt die Förderung nachfolgender Aktivitäten:
1.
2.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Reitsports und der Tierzucht. Der Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch:
Das Reiten auf Islandpferden im Sinne eines Ausgleichssports und zur Vertiefung der Tier- und
Naturliebe, insbesondere Pflege des Jugendsports und der freien Jugendhilfe sowie das therapeutische
Reiten.
Die Ausbildung von Reiter und Pferd, auch in den für das Islandpferd typischen Gangarten Tölt und
Pass.
6.
3.
Aufklärung über Haltung und Zucht von Islandpferden, insbesondere die Durchsetzung des Zieles der
Reinzucht.
4.
Das Ausrichten von Leistungswettbewerben gemäß der Islandpferde Prüfungs-Ordnung (IPO)
5.
Hilfe und Unterstützung bei der mit dem Sport verbundenen Pferdehaltung als Maßnahme zur Förderung
des Sports und des Tierschutzes.
Das Reiten in der freien Landschaft zur Erholung im Rahmen des Freizeitbreitensports und die
Unterstützung aller Bemühungen zur Pflege der Landschaft und zur Verhütung von Schäden.
Aktuelle Satzung § 2:
(3) Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Neue Satzung sieht vor §2:
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
§3
Mitgliedschaft in den Verbänden
Aktuelle Satzung:
(1) Der Verein ist Mitglied im Islandpferde-Reiter- und Züchterverband Landesverband Schleswig-Holstein und
Hamburg e.V.
Neue Satzung sieht vor:
(1) Der Verein ist Mitglied im Islandpferde-Reiter- und Züchterverband Landesverband Norddeutschland e.V.
§4 Mitgliedschaften
aktuelle Satzung:
3. durch Ausschluß, der aus wichtigem Grund, insbesondere ein nach der Rechtsordnung des
IPZV(Dachverband) mit Ordnungsmaßnahmen bedrohtes Verhalten, durch den Vorstand mit 2/3 Mehrheit erklärt
werden kann.
neue Satzung sieht vor:
3. durch Ausschluss, der aus wichtigem Grund, insbesondere ein nach der Rechtsordnung des
IPZV(Bundesverband) mit Ordnungsmaßnahmen bedrohtes Verhalten, durch den Vorstand mit 2/3 Mehrheit
erklärt werden kann.
§14 Ordnungen
aktuelle Satzung:
(3) Die Mitglieder erkennen die Rechtsordnung des IPZV (Dachverband) als bindend an.
neue Satzung sieht vor:
(3) Die Mitglieder erkennen die Rechtsordnung des IPZV (Bundesverband) als bindend an.
§ 15
Auflösung und Vereinsvermögen
aktuelle Satzung:
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck extra einberufenen Mitgliederversammlung
beschlossen werden, die dazu 2 Liquidatoren in geheimer Wahl zu wählen hat.
(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks fällt etwaiges Vermögen dem
IPZV-Dachverband zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, steuerbegünstigte Zwecke
verwenden darf.
neue Satzung sieht vor:
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck extra einberufenen Mitgliederversammlung
beschlossen werden, die dazu 2 Liquidatoren in geheimer Wahl zu wählen hat.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den
IPZV Bundesverband, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszwecks fällt etwaiges Vermögen dem
IPZV Bundesverband zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, steuerbegünstigte Zwecke
verwenden darf.