BEKANNTMACHUNG Gemäß § 10 der Satzung des Bezirksverbandes Sachsen haben 2/3 der Mitglieder des Bezirkshauptvorstandes schriftlich beantragt, einen außerordentlichen Bezirkstag einzuberufen. Verhandlungsgegenstand ist die unabdingbar gewordene Änderung der Satzung des BV. Diesem Antrag komme ich gem. § 7 Nr. 2 i.V.m. § 10 der Satzung nach und berufe für Freitag, den 30.09.2016, Beginn 15:00 Uhr Landhotel „Keils Gut“, Dresdnerstraße 26, 01723 Wilsdruff einen außerordentlichen Bezirkstag des BV Sachsen ein. Nach § 7 Nr. 4 der Satzung hat jeder Ortsverband das Recht, zwei stimmberechtigte Delegierte zu entsenden. Umfasst ein OV mehr als 125 Mitglieder, kann je weitere angefangene 50 Mitglieder ein/e weitere/r Delegierte/r entsandt werden. Stichtag ist der 01. Januar 2016. Franze Vorsitzende Dresden, den 02. September 2016
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