Die Kasse richtig führen, aber wie?

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HOF & FAMILIE 71
Die Kasse richtig
führen, aber wie?
WiN-Seminar über neue Regeln für die Kassenführung
Groß war das Interesse von Bäuerinnen aus dem Rheinland am ersten WiNSeminar des Jahres
2017 in Viersen.
Dr. Hanno Vianden
von der PARTA
Euskirchen führte
versiert durch das
dreieinhalbstündige
Seminar.
Fotos:
Marianne Sturbeck
LZ 4 · 2017
Über einen gut gefüllten Seminarsaal
konnte sich die Geschäftsführerin der
WiN (Weiterbildung im Netzwerk)-Beratungsregion Rheinland-Nord, Maria
Nacke-Pollmann, freuen. Thema des
Halbtages-Seminars waren die neuen Regeln für Belegablage und Belegerfassung
bei der Kassenführung, die seit Anfang
des Jahres wirksam sind. Diese treffen
besonders Betriebe mit Hofläden und/
oder Verkaufsständen, in denen Bargeld
fließt. Dr. Hanno Vianden von der PARTA
Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau Euskirchen brachte die TeilnehmerInnen auf den neuesten Stand.
▶ Datenzugriff auch
elektronisch
Mit viel Humor erklärte der Agraringenieur und Steuerberater den Seminarteilnehmerinnen
die Hintergründe
und Richtlinien
und beantwortete
geduldig und sehr
kompetent alle
Fragen. Einführend erläuterte er,
welche Betriebe
eine Buchführung
machen müssen
und welche nicht.
Grundlegend geändert haben sich
seit 2014 die Anforderungen an
den Datenzugriff
auf die Bücher,
Aufzeichnungen und Unterlagen der
buchführungspflichtigen Betriebe seitens der Finanzprüfer, so Vianden. Jetzt
müsse anders als früher ein Zugriff auf
die Betriebsdaten auch in elektronischer Form möglich sein, ob über Sticks,
externe Festplatten oder die Festplatte
des Computers, sei gleichgültig.
Dabei sei vorgeschrieben, dass jeder
unbare Geschäftsvorfall zeitnah, aber
spätestens zehn Tage nach Eingang erfasst sei, was bei den Teilnehmerinnen
für Diskussionen sorgte. Denn zum Beispiel digitale Telefonrechnungen auszudrucken, abzuheften und dann die Mail
zu löschen, sei nicht korrekt, so der Referent. Es sei vorgeschrieben, dass eine
Rechnung in der Form aufbewahrt wird,
in der sie auch eingegangen ist, also bei
einer digital eingegangenen Rechnung
auch digital, bei einer Papierrechnung
in Papierform. Vor allem die Zeitspanne
von zehn Tagen empfanden viele Bäuerinnen als Zumutung.
▶ Scheine und Hartgeld zählen!
Für noch mehr Diskussionen sorgten die
neuen Regeln zur Handhabung des Bargeldverkehrs in Betrieben. „Zettelwirtschaft in Form von Belegen im Schuhkarton können Sie Adieu sagen“, so
Vianden. Die würden nicht mehr akzeptiert. Wie man seine Barkasse führe, ob
über eine EDV-Registrierkasse, eine moderne Scanner-EDV-Kasse, eine mechanische Registrierkasse oder über eine
offene Ladenkasse, sei egal. Wichtig sei
nur, dass die Kassensysteme den neuen
Regeln der Nachprüfbarkeit entsprechen. Bei der offenen Ladenkasse sei
dies am wenigsten der Fall, weil hier
keine Belege vorhanden seien. Deshalb
sei es in diesem Fall notwendig, einmal
am Tag die Geldeinnahmen zu erfassen.
„Das heißt mit anderen Worten, Sie müssen jeden Tag Ihr Geld zählen, auch das
Hartgeld, und einen Kassenbericht
schreiben“, erklärte der Steuerfachmann.
Dazu könne man Vordrucke der PARTA
oder Vorlagen aus dem Schreibwarengeschäft nutzen. Wichtig sei aber immer, dass die Tages-Kassenberichte
nicht in einer Excel-Tabelle gemacht
werden, sondern handschriftlich, so
Vianden. Auch ein Kassenbuch über die
bekannte NLB-Software zu führen, werde von den Steuerprüfern nicht anerkannt. „Wenn Sie keine Belege haben
und keine Kassenberichte vorlegen können, laufen Sie Gefahr, dass die Buchführung als nicht ordnungsgemäß beurteilt wird. Dann werden Sie nachgeschätzt und das kann dann teuer werden – bis zu 30 % mehr“, warnte der
Referent.
▶ Keine Z-Bons mehr!
Ausgiebig diskutiert wurde über Geldzählmaschinen, neue und alte Registrierkassen. Denn seit Beginn dieses
Jahres dürfen auch in Hofläden nur noch
Registriersysteme verwendet werden,
die man nicht auf „Null“ stellen kann,
wie Dr. Vianden ausführte: „Kassen, die
sogenannte Z-Bons auswerfen, erfassen
zwar alle Tageseinnahmen, stellen aber
dann das System auf null (Z = Zero =
null). Und das ist nicht mehr erlaubt, es
muss alles nachprüfbar bleiben und die
Daten dürfen nicht nachträglich manipulierbar sein.“ Wer sich eine neue Kasse
anschaffe, sollte sich vom Hersteller bescheinigen lassen, dass diese mit neuer
Software nachrüstbar sei, meinte der
Referent. Der Grund: „Ab 2019 werden
die Regeln für die Kassenführung nochmals verschärft werden.“
Der Tipp des Fachmanns für Betriebe
mit Hofladen und/oder Verkaufsständen, die sich keine teure neue Kasse
anschaffen wollen, falls die alte nicht
den neuen Richtlinien entspricht:
„Gehen Sie wieder zurück zur offenen
Ladenkasse und zu handschriftlichen
Tagesberichten. Belege für die Kunden
machen Sie auch von Hand!“ „Und das
in Zeiten zunehmender Digitalisierung!“
war die Meinung vieler Teilnehmerinnen.
stu