| HOF & FAMILIE 71 Die Kasse richtig führen, aber wie? WiN-Seminar über neue Regeln für die Kassenführung Groß war das Interesse von Bäuerinnen aus dem Rheinland am ersten WiNSeminar des Jahres 2017 in Viersen. Dr. Hanno Vianden von der PARTA Euskirchen führte versiert durch das dreieinhalbstündige Seminar. Fotos: Marianne Sturbeck LZ 4 · 2017 Über einen gut gefüllten Seminarsaal konnte sich die Geschäftsführerin der WiN (Weiterbildung im Netzwerk)-Beratungsregion Rheinland-Nord, Maria Nacke-Pollmann, freuen. Thema des Halbtages-Seminars waren die neuen Regeln für Belegablage und Belegerfassung bei der Kassenführung, die seit Anfang des Jahres wirksam sind. Diese treffen besonders Betriebe mit Hofläden und/ oder Verkaufsständen, in denen Bargeld fließt. Dr. Hanno Vianden von der PARTA Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau Euskirchen brachte die TeilnehmerInnen auf den neuesten Stand. ▶ Datenzugriff auch elektronisch Mit viel Humor erklärte der Agraringenieur und Steuerberater den Seminarteilnehmerinnen die Hintergründe und Richtlinien und beantwortete geduldig und sehr kompetent alle Fragen. Einführend erläuterte er, welche Betriebe eine Buchführung machen müssen und welche nicht. Grundlegend geändert haben sich seit 2014 die Anforderungen an den Datenzugriff auf die Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen der buchführungspflichtigen Betriebe seitens der Finanzprüfer, so Vianden. Jetzt müsse anders als früher ein Zugriff auf die Betriebsdaten auch in elektronischer Form möglich sein, ob über Sticks, externe Festplatten oder die Festplatte des Computers, sei gleichgültig. Dabei sei vorgeschrieben, dass jeder unbare Geschäftsvorfall zeitnah, aber spätestens zehn Tage nach Eingang erfasst sei, was bei den Teilnehmerinnen für Diskussionen sorgte. Denn zum Beispiel digitale Telefonrechnungen auszudrucken, abzuheften und dann die Mail zu löschen, sei nicht korrekt, so der Referent. Es sei vorgeschrieben, dass eine Rechnung in der Form aufbewahrt wird, in der sie auch eingegangen ist, also bei einer digital eingegangenen Rechnung auch digital, bei einer Papierrechnung in Papierform. Vor allem die Zeitspanne von zehn Tagen empfanden viele Bäuerinnen als Zumutung. ▶ Scheine und Hartgeld zählen! Für noch mehr Diskussionen sorgten die neuen Regeln zur Handhabung des Bargeldverkehrs in Betrieben. „Zettelwirtschaft in Form von Belegen im Schuhkarton können Sie Adieu sagen“, so Vianden. Die würden nicht mehr akzeptiert. Wie man seine Barkasse führe, ob über eine EDV-Registrierkasse, eine moderne Scanner-EDV-Kasse, eine mechanische Registrierkasse oder über eine offene Ladenkasse, sei egal. Wichtig sei nur, dass die Kassensysteme den neuen Regeln der Nachprüfbarkeit entsprechen. Bei der offenen Ladenkasse sei dies am wenigsten der Fall, weil hier keine Belege vorhanden seien. Deshalb sei es in diesem Fall notwendig, einmal am Tag die Geldeinnahmen zu erfassen. „Das heißt mit anderen Worten, Sie müssen jeden Tag Ihr Geld zählen, auch das Hartgeld, und einen Kassenbericht schreiben“, erklärte der Steuerfachmann. Dazu könne man Vordrucke der PARTA oder Vorlagen aus dem Schreibwarengeschäft nutzen. Wichtig sei aber immer, dass die Tages-Kassenberichte nicht in einer Excel-Tabelle gemacht werden, sondern handschriftlich, so Vianden. Auch ein Kassenbuch über die bekannte NLB-Software zu führen, werde von den Steuerprüfern nicht anerkannt. „Wenn Sie keine Belege haben und keine Kassenberichte vorlegen können, laufen Sie Gefahr, dass die Buchführung als nicht ordnungsgemäß beurteilt wird. Dann werden Sie nachgeschätzt und das kann dann teuer werden – bis zu 30 % mehr“, warnte der Referent. ▶ Keine Z-Bons mehr! Ausgiebig diskutiert wurde über Geldzählmaschinen, neue und alte Registrierkassen. Denn seit Beginn dieses Jahres dürfen auch in Hofläden nur noch Registriersysteme verwendet werden, die man nicht auf „Null“ stellen kann, wie Dr. Vianden ausführte: „Kassen, die sogenannte Z-Bons auswerfen, erfassen zwar alle Tageseinnahmen, stellen aber dann das System auf null (Z = Zero = null). Und das ist nicht mehr erlaubt, es muss alles nachprüfbar bleiben und die Daten dürfen nicht nachträglich manipulierbar sein.“ Wer sich eine neue Kasse anschaffe, sollte sich vom Hersteller bescheinigen lassen, dass diese mit neuer Software nachrüstbar sei, meinte der Referent. Der Grund: „Ab 2019 werden die Regeln für die Kassenführung nochmals verschärft werden.“ Der Tipp des Fachmanns für Betriebe mit Hofladen und/oder Verkaufsständen, die sich keine teure neue Kasse anschaffen wollen, falls die alte nicht den neuen Richtlinien entspricht: „Gehen Sie wieder zurück zur offenen Ladenkasse und zu handschriftlichen Tagesberichten. Belege für die Kunden machen Sie auch von Hand!“ „Und das in Zeiten zunehmender Digitalisierung!“ war die Meinung vieler Teilnehmerinnen. stu
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