Ohne Grundaufzeichnungen bei offenen Ladenkassen droht Ärger

Presseinformation
Elektronische Kassensysteme Teil 1
Ohne Grundaufzeichnungen bei offenen
Ladenkassen droht Ärger
Essen, 11. November 2015******Für die Finanzverwaltung ist jeder Unternehmer, der
ausschließlich oder überwiegend mit Bargeld hantiert, ein potentieller
Steuerhinterzieher. Hiervon betroffen sind insbesondere Einzelhandel und
Gastronomie. Letztere ist permanent im Kreuzfeuer der Betriebsprüfung. Steuerberater
Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und
Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist
darauf hin, dass für den steuerlich relevanten Umgang mit Bargeld das eingesetzte
Kassensystem maßgeblich ist.
In Einzelhandel und Gastronomie sind das folgende Systeme:
-
Offene Ladenkasse
Mechanische Registrierkasse
Elektronische Registrierkasse
PC-gestützte Kasse (PC-Kassensystem)
Kombinierte Systeme.
Egal, welches System benutzt wird: Jedes birgt Gefahren und Fallen, die die Betriebsprüfer
schamlos ausnutzen. Denn es kommt nur zu einem gewünschten Mehrergebnis, wenn die
Buchführung wegen fehlender Ordnungsmäßigkeit verworfen werden kann. In diesem Fall
besteht die Möglichkeit, dass die Betriebsprüfer in den einzelnen Jahren Zuschätzungen
vornehmen, die zu erheblichen Steuernachzahlungen führen können.
„Die Unternehmen sollten also die Kassenführung in keinster Weise vernachlässigen und sich
strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Leider informiert nicht jeder Steuerberater die
betroffenen Unternehmen über diese Thematik. Spätestens bei einer Betriebsprüfung kommt
es dann zu bösen Überraschungen. Selbst wenn die Kassenführung formal ordnungsgemäß
ist und der Prüfer hieran nichts auszusetzen hat, besteht immer noch die Gefahr, dass durch
Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit dem Kassensystem die
Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung in Frage gestellt werden kann“, erklärt Steuerberater
Roland Franz.
Um eine einheitliche Arbeitsweise der Betriebsprüfer zu gewährleisten, hat die
Finanzverwaltung eine „Arbeitshilfe zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung“ entwickelt.
Diese Arbeitshilfe enthält eine Checkliste, die aus sieben DIN A-4-Seiten besteht und die jeder
Unternehmer – insbesondere aus den angesprochenen Branchen – kennen sollte. Die Liste
unterscheidet nach den oben aufgeführten Kassensystemen.
Aus seiner Praxis weist Steuerberater Roland Franz auf einen wesentlichen Punkt bei der
Arbeit mit „Offenen Ladenkassen“ hin: „Einem Betriebsprüfer kann man es scheinbar nicht klar
machen, dass man eine Kassenzählung mit Scheinen und Hartgeld durchführt, ohne ein
Zählprotokoll zu erstellen, aus dem hervorgeht, wie viele 100er-, 50er-, 20er-, 10er-Scheine
und wie viele unterschiedliche Münzen am Ende des Tages vorhanden sind. Der Ein oder
Andere wird schmunzeln und die Auffassung vertreten, er kann dies im Kopf; dies mag auch
tatsächlich so sein, nur ist dies anscheinend für Betriebsprüfer schwer vorstellbar, da sie immer
wieder nach diesen Zählprotokollen fragen“.
Deshalb rät Steuerberater Roland Franz: „Diese Aufstellung ist, wenn sie den gefertigt wurde,
Grundlage der Kassenführung und somit aufbewahrungspflichtig. Kann man diese
sogenannten Grundaufzeichnungen bei der offenen Ladenkasse nicht vorweisen, fängt der
Ärger an. Solche Protokolle sollten also besser vorliegen, auch wenn es hierfür keinerlei
Rechtsgrundlagen gibt.“
Über Roland Franz& Partner
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu
einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in
Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente
Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten
individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung
einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch
Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause
geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft
vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte
auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar
machen.
Unternehmenskontakt:
Roland Franz & Partner
Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
Tel: 0201-81095-0
Fax: 0201-81095-95
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Pressekontakt:
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