BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 21. Wahlperiode Drucksache 21/7807 01.02.17 Antrag der Abgeordneten Michael Kruse, Katja Suding, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Dr. Wieland Schinnenburg, Jens Meyer (FDP) und Fraktion Betr.: Hamburg braucht die Fahrrinnenanpassung Der Hamburger Hafen befindet sich in einer schwierigen Situation: Die bisher ausgebliebene Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe belastet den Standort. Aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag geht hervor, dass sich die Koalitionspartner über die Notwendigkeit einer weiteren Elbvertiefung uneinig sind. Die FDP-Fraktion bekräftigt vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 9. Februar 2017 die unbedingte Notwendigkeit einer Fahrrinnenanpassung für Hamburg und seinen Hafen. Seit September 2015 stand fest, dass sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein weiteres Mal deutlich verzögern wird. Verursacht wurde dies durch aufgezeigte handwerkliche Mängel in den Planungsunterlagen im Oktober 2014.1 Speziell die Erläuterungen der Planungsbehörden waren mit Blick auf das europäische Gewässerrecht nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend. Damit führten planerische Mängel aus der Zeit des SPD-Senats von Olaf Scholz zu deutlichen Verzögerungen im Verfahren.2 In den entscheidenden mündlichen Verhandlungen vom 19. bis 21. Dezember 2016 waren der rot-grüne Senat und die Hamburger Behördenvertreter schlecht vorbereitet. Erneut mussten die Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg Versäumnisse einräumen. Sogar „Etikettenschwindel“ wurde der Freien und Hansestadt Hamburg bei den Ausgleichsmaßnahmen vor dem Bundesverwaltungsgericht vorgeworfen. Professionelle Arbeit für Hamburg war das nicht und Olaf Scholz und sein rot-grüner Senat tragen dafür die Verantwortung. Weitere Fehltritte kann sich der rot-grüne Senat nicht mehr leisten. Für die Stadt Hamburg und ihren Hafen ist bereits großer Schaden eingetreten. Bereits Ende 2015 hatte der grüne Umweltsenator Jens Kerstan im Alleingang versucht, das Verfahren zur Fahrrinnenanpassung zu verzögern, indem er bei der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion um eine Fristverlängerung für die Stellungnahme zur Elbvertiefung gebeten hatte. Diese Stellungnahme war nicht mit der Wirtschaftsbehörde abgestimmt. Politische Einigkeit sieht anders aus. Es müssen alle notwendigen Vorbereitungen getroffen werden, damit nach einem Urteil umgehend mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Einige Monate hat der rot-grüne Senat bereits verschenkt, weil der Teilnahmewettbewerb zur Maßnahme „Vorsetzen Köhlbrand“ erst Anfang Dezember 2016 und nicht bereits im Sommer 2016 gestartet wurde. Mit der schlechten Planung der Fahrrinnenanpassung verzögert der Senat die Realisierung dieser Maßnahme im Falle eines positiven Gerichtsurteils 1 2 Vergleiche Beschluss Bundesverwaltungsgericht, BVerwG 7 A 14.12, http://www.bverwg.de /entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=021014B7A14.12.0. Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/941 vom 07.07.2015. Drucksache 21/7807 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode und setzt unnötigerweise die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens weiter aufs Spiel. Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird ersucht, 1. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die zügige bauliche Umsetzung der Fahrrinnenanpassung im Falle einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 9. Februar 2017 zu realisieren, 2. die HPA anzuweisen, ihre Liquiditätszu- und -abflüsse sowie sonstige Mittelverfügbarkeit so auszugestalten, dass nach einer möglichen positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 9. Februar 2017 die benötigten Mittel für die Fahrrinnenanpassung sofort zur Verfügung stehen. 3. der Bürgerschaft fortlaufend über den Planungs- und Realisierungsstand zu berichten. 2
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