Beiblatt – Betreuungsvertrag „Übermittagsbetreuung

– Beiblatt –
Betreuungsvertrag
„Übermittagsbetreuung“ (ÜMI)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Übermittagbetreuung ÜMI (bis 13.30 Uhr) an den Grundschulen der Stadt Selm hat in
den letzten Jahren einen sehr großen Zulauf. Es kann jedoch nur eine begrenzte Anzahl an
Plätzen in der ÜMI zur Verfügung gestellt werden, so dass regelmäßig mehr Anmeldungen
eingehen, als Plätze vorhanden sind.
Die Aufnahme eines Kindes ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung, die nach
sorgfältiger Abwägung aller Aspekte zwischen OGS- und Schulleitung durch die Stadt Selm
als Schulträger getroffen wird.
Daher ist es hilfreich, wenn Sie zeitgleich mit der Anmeldung die nachstehenden Fragen
beantworten. Sollten Sie dringend auf den ÜMI-Platz angewiesen sein und liegt dieses in
Ihrer Berufstätigkeit begründet, empfehle ich Ihnen bereits mit der Anmeldung
Bescheinigungen der/des Arbeitgebers vorzulegen, aus der/denen die Arbeitszeit/en der /des
Erziehungsberechtigten hervorgehen.
Name des Kindes
Grundschule
Ich bin alleinerziehend und beruflich bedingt auf einen Platz in der ÜMI angewiesen
Ich bin alleinerziehend und habe dadurch nachweislich die Gelegenheit wieder
berufstätig zu werden
Beide Elternteile sind berufstätig und beruflich bedingt auf einen Platz in der ÜMI
angewiesen.
Geschwisterkind wird ebenfalls für die ÜMI angemeldet
Sonstiges:
(Hier können sie weitere Gründe aufführen, die die Notwendigkeit eines Platzes in der
ÜMI begründen)
Anzahl der durchschnittlich benötigten wöchentlichen Betreuungstage :
1 Tag
2 Tage
3 Tage
4 Tage
5 Tage
Ort, Datum
Unterschrift/en der Erziehungsberechtigten