– Beiblatt – Betreuungsvertrag „Übermittagsbetreuung“ (ÜMI) Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, die Übermittagbetreuung ÜMI (bis 13.30 Uhr) an den Grundschulen der Stadt Selm hat in den letzten Jahren einen sehr großen Zulauf. Es kann jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen in der ÜMI zur Verfügung gestellt werden, so dass regelmäßig mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind. Die Aufnahme eines Kindes ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung, die nach sorgfältiger Abwägung aller Aspekte zwischen OGS- und Schulleitung durch die Stadt Selm als Schulträger getroffen wird. Daher ist es hilfreich, wenn Sie zeitgleich mit der Anmeldung die nachstehenden Fragen beantworten. Sollten Sie dringend auf den ÜMI-Platz angewiesen sein und liegt dieses in Ihrer Berufstätigkeit begründet, empfehle ich Ihnen bereits mit der Anmeldung Bescheinigungen der/des Arbeitgebers vorzulegen, aus der/denen die Arbeitszeit/en der /des Erziehungsberechtigten hervorgehen. Name des Kindes Grundschule Ich bin alleinerziehend und beruflich bedingt auf einen Platz in der ÜMI angewiesen Ich bin alleinerziehend und habe dadurch nachweislich die Gelegenheit wieder berufstätig zu werden Beide Elternteile sind berufstätig und beruflich bedingt auf einen Platz in der ÜMI angewiesen. Geschwisterkind wird ebenfalls für die ÜMI angemeldet Sonstiges: (Hier können sie weitere Gründe aufführen, die die Notwendigkeit eines Platzes in der ÜMI begründen) Anzahl der durchschnittlich benötigten wöchentlichen Betreuungstage : 1 Tag 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage Ort, Datum Unterschrift/en der Erziehungsberechtigten
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