Datenschutzhinweise zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 Für die Stellungnahmen sind keine personenbezogenen Daten erforderlich, Sie können Ihre Stellungnahme daher anonym abgeben. Sollte Sie Ihre Stellungnahme nicht anonym abgeben, werden die personenbezogenen Daten in der Staatskanzlei gespeichert und verarbeitet und im Falle einer Auswertung durch ein Beratungsunternehmen, an dieses weitergegeben und nach Erstellung der Synopse gelöscht. Den Anforderungen des § 26 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen (LDSG) entsprechend wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Stellungnahme abgegebenen personenbezogenen Daten neben der Planungsbehörde, abhängig vom Umfang der Stellungnahmen, eventuell auch an Dritte (s.u.) zum Zwecke der weiteren Bearbeitung der Stellungnahme übermittelt werden. Personenbezogene Daten sind einzelne Informationen, durch die sich Rückschlüsse auf die Identität oder die sachlichen Verhältnisse einer Person ziehen lassen. Hierzu gehören z. B. der richtige Name, Adresse, sowie die E-Mail-Adresse oder die IP-Adresse. Nicht hierunter fallen Informationen, deren Inhalt nicht direkt auf die Identität oder die sachlichen Verhältnisse einer individuellen Person hinweist. Datenverarbeitende Stelle i.S.d. § 26 Abs. 1 Nr. 1 LDSG ist der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei. Die Inhalte der Stellungnahmen werden ausschließlich zum Zweck der Weiterentwicklung der Landesentwicklungsstrategie genutzt (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 LDSG). Daten zur Person werden in derselben Form und mit demselben Umfang gespeichert, wie sie durch die Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von Ihnen abgegeben werden. Die Voraussetzungen, unter denen die Daten verarbeitet werden, ergeben sich aus §§ 11 und 13 LDSG. Es wird ausdrücklich auf die Rechte der Betroffenen gem. § 26 ff. LDSG, insbesondere die Möglichkeit der Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten nach § 28 LDSG sowie auf einen möglichen Einwand gegen die Verarbeitung nach § 29 LDSG hingewiesen. Diese Rechte sind bei der Staatskanzlei geltend zu machen. Sollte eine Übermittlung der personenbezogenen Daten aufgrund des Umfangs und der Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen an ein Beratungsunternehmen erforderlich werden, so werden die personenbezogenen Daten nur zur Erstellung der Synopse durch das Beratungsunternehmen im Auftrag gem. § 17 LDSG verarbeitet und nach Fertigstellung der Synopse bei dem Beratungsunternehmen gelöscht. Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Staatskanzlei Düsternbrooker Weg 104 24105 Kiel E-Mail: [email protected]
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