Aushang BEB Kupferbrunn-2015

www.st-poelten.gv.at // ST.PÖLTEN . MITTEN IN EUROPA
Bebauungsdichte
(Grundflächen / Geschoßflächenzahl)
Bebauungsweise
40
g
II
g......geschlossen
k......gekuppelt
eo....einseitig offen
o......offen
f.......freie Anordnung der Gebäude
1,2
f
10
Bebauungshöhe
(Bauklasse / höchst zulässige Gebäudehöhe)
I ......Bauklasse I
(bis 5 m)
II .....Bauklasse II
(über 5 bis 8 m)
III ....Bauklasse III (über 8 bis 11 m)
IV ....Bauklasse IV (über 11 bis 14 m)
V .....Bauklasse V (über 14 bis 17 m)
VI ....Bauklasse VI (über 17 bis 20 m)
VII ...Bauklasse VI (über 20 bis 23 m)
VIII ..Bauklasse VIII (über 23 bis 25 m)
IX ....Bauklasse IX (über 25 m)
arabische Zahl für die höchstzulässige
Gebäudehöhe in Metern
Bebauungsplangrenze
4
8,5
Straßenfluchtlinie entlang bestehender
Straßengrundgrenze (keine Abtretungsverpflichtung)
Straßenfluchtlinie entlang nicht bestehender
Straßengrundgrenze (Abtretungsverpflichtung)
Baufluchtlinie ohne Anbauverpflichtung
mit Angabe des Bauwiches in Meter
4
Abgrenzung von Flächen mit gleicher Widmungsart
und unterschiedlicher Bebauungsdichte,
-weise oder -höhe.
Baufluchtlinie mit Anbauverpflichtung
mit Angabe des Bauwiches in Meter
Anbaupflicht an eine seitliche Grundgrenze
Straßenfluchtlinien ohne Ausfahrten und Ausgänge
bzw. an besondere Bedingungen geknüpft
Gebot von Einfriedungen gegenüber öffentlichen
Verkehrsflächen und Grünanlagen
Verbot von Einfriedungen gegenüber öffentlichen
Verkehrsflächen und Grünanlagen
8,5
3
4
öffentlicher Weg, der keine Duchzugsoder Aufschließungsstraße für Bauland ist

Wohnweg
Arkade für Duchgänge oder
von Durchfahrten
Verbot der Ausfahrt aus einer
Aufschließungsstraße in eine
Duchzugsstraße
Niveau der Verkehrsfläche ü.A.
Fußgängerzone
Wohnstraße
KFZ
KFZ Abstellanlage außerhalb
öffentlicher Verkehrsflächen
Stiege
F
Freifläche
Schutzzone
Brücke, Steg
A
Altortgebiet
N
BEBAUUNGSPLAN
Kupferbrunn
Anlass
Aktenzeichen
Neuerstellung
04/26-2/St.P.-13-43
Auflage
Einsichtnahme
Die Plandarstellungen und Bebauungsvorschriften liegen in der Stadtplanung,
Zimmer Nr. 210, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Zimmer
Stadtplanung
Zi. 210
Zeit
Mo - Do: 08:00 - 11:30 Uhr
13:30 - 15:30 Uhr
Fr:
08:00 - 12:00 Uhr
Beginn der Auflagefrist
Ende der Auflagefrist
Magistrat St. Pölten, Fachbereich Bau - Stadtplanung