www.st-poelten.gv.at // ST.PÖLTEN . MITTEN IN EUROPA Bebauungsdichte (Grundflächen / Geschoßflächenzahl) Bebauungsweise 40 g II g......geschlossen k......gekuppelt eo....einseitig offen o......offen f.......freie Anordnung der Gebäude 1,2 f 10 Bebauungshöhe (Bauklasse / höchst zulässige Gebäudehöhe) I ......Bauklasse I (bis 5 m) II .....Bauklasse II (über 5 bis 8 m) III ....Bauklasse III (über 8 bis 11 m) IV ....Bauklasse IV (über 11 bis 14 m) V .....Bauklasse V (über 14 bis 17 m) VI ....Bauklasse VI (über 17 bis 20 m) VII ...Bauklasse VI (über 20 bis 23 m) VIII ..Bauklasse VIII (über 23 bis 25 m) IX ....Bauklasse IX (über 25 m) arabische Zahl für die höchstzulässige Gebäudehöhe in Metern Bebauungsplangrenze 4 8,5 Straßenfluchtlinie entlang bestehender Straßengrundgrenze (keine Abtretungsverpflichtung) Straßenfluchtlinie entlang nicht bestehender Straßengrundgrenze (Abtretungsverpflichtung) Baufluchtlinie ohne Anbauverpflichtung mit Angabe des Bauwiches in Meter 4 Abgrenzung von Flächen mit gleicher Widmungsart und unterschiedlicher Bebauungsdichte, -weise oder -höhe. Baufluchtlinie mit Anbauverpflichtung mit Angabe des Bauwiches in Meter Anbaupflicht an eine seitliche Grundgrenze Straßenfluchtlinien ohne Ausfahrten und Ausgänge bzw. an besondere Bedingungen geknüpft Gebot von Einfriedungen gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen Verbot von Einfriedungen gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen 8,5 3 4 öffentlicher Weg, der keine Duchzugsoder Aufschließungsstraße für Bauland ist Wohnweg Arkade für Duchgänge oder von Durchfahrten Verbot der Ausfahrt aus einer Aufschließungsstraße in eine Duchzugsstraße Niveau der Verkehrsfläche ü.A. Fußgängerzone Wohnstraße KFZ KFZ Abstellanlage außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen Stiege F Freifläche Schutzzone Brücke, Steg A Altortgebiet N BEBAUUNGSPLAN Kupferbrunn Anlass Aktenzeichen Neuerstellung 04/26-2/St.P.-13-43 Auflage Einsichtnahme Die Plandarstellungen und Bebauungsvorschriften liegen in der Stadtplanung, Zimmer Nr. 210, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. Zimmer Stadtplanung Zi. 210 Zeit Mo - Do: 08:00 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Beginn der Auflagefrist Ende der Auflagefrist Magistrat St. Pölten, Fachbereich Bau - Stadtplanung
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