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PDF vom 25. 02. 2015
INHALTSVERZEICHNIS NACH SCHWERPUNKTTHEMEN
Mobilität/Verkehr
Seiten 6 - 8
Stadtplanung/Stadtentwicklung
Seiten 9 - 21
Freizeit/Sport
Seiten 22 - 23
Umwelt/Grünraum/Energie
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ERLÄUTERUNGEN ZUR VORHABENLISTE
Was ist das Ziel der Vorhabenliste?
Die Vorhabenliste soll übersichtlich und möglichst frühzeitig über solche Vorhaben der Stadt Graz informieren, für die sich viele GrazerInnen
interessieren oder die viele GrazerInnen betreffen.
Was hat die Vorhabenliste mit BürgerInnenbeteiligung zu tun?
Die Vorhabenliste ist ein Kernelement der "Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz". Die Erprobungsphase
der Leitlinien dauert bis voraussichtlich Ende 2015. Die Vorhabenliste selbst ist kein Angebot zur Beteiligung, sondern ein Informationsangebot über Vorhaben aus verschiedenen Fachbereichen der Stadt. Es wird auf der Vorhabenliste auch darüber informiert, wo von der
Stadt Angebote zur Beteiligung gemacht werden und wo nicht.
Wie kommt ein Vorhaben auf die Liste?
Die Verwaltung schlägt der Politik vor, welche Vorhaben auf die Vorhabenliste gestellt werden sollen. Über die Veröffentlichung entscheidet
letztlich das zuständige politische Organ der Stadt Graz, d.h. entweder das einzelne Mitglied des Stadtsenats oder das zuständige Gremium
(Stadtsenat als Kollegialorgan, Gemeinderat).
Wann kommen Vorhaben auf die Liste?
Vorhaben sollen baldmöglichst nach dem Budgetbeschluss genannt werden. Es kann sein, dass nach dem Budgetbeschluss weitere Beschlüsse
nötig sind, z.B. Planungbeschluss und/oder Projektgenehmigung. In diesem Fall können Vorhaben jederzeit unter dem Jahr auf die Vorhabenliste gestellt werden.
Wer aktualisiert die Vorhabenliste?
Die Verantwortung für die laufende Aktualisierung von Einträgen liegt bei der fachlich zuständigen Abteilung in Abstimmung mit der/dem
zuständigen Stadtsenatsreferentin/en.
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/
Puntigamer Straße
VII. Liebenau
Mobilität/Verkehr
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
Umwelt/Grünraum/
Energie
14. 01. 2015
6
Geh-und Radweg Andritzbach
XII. Andritz
Mobilität/Verkehr
Umwelt/Grünraum/
Energie
14. 01. 2015
7
Planung Straßenbahnlinie Reininghaus
V. Gries
XIV. Eggenberg
XV. Wetzelsdorf
Mobilität/Verkehr
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
15. 01. 2015
8
Räumliches Leitbild Neu (RLB Neu)
Gesamtstädtisch
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
05. 02. 2015
9
Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City
Graz Waagner Biro
IV. Lend
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
Mobilität/Verkehr
Umwelt/Grünraum/
Energie
16. 01. 2015
10
11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378
XI. Mariatrost
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
06. 02. 2015
11
03.20.0 Bebauungsplan Grillparzerstraße
III. Geidorf
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
06. 02. 2015
12
4.0 Flächenwidmungsplan
Gesamtstädtisch
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
06. 02. 2015
13
17.18.0 Bebauungsplan "Triester Straße Wagramer Weg"
XVII. Puntigam
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
06. 02. 2015
14
05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner
Straße"
V. Gries
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
06. 02. 2015
15
16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. Weblinger Str."
XVI. Straßgang
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
06. 02. 2015
16
03.19.0 Bebauungsplan Wartingergasse
III. Geidorf
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
06. 02. 2015
17
04.19.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner
Biro"
IV. Lend
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
13. 02. 2015
18
08.18.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße Marburger Straße"
VIII. St. Peter
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
13. 02. 2015
19
05.15.2 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel 50"
V. Gries
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
25. 02. 2015
20
16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-DiezStraße"
XVI. Straßgang
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
25. 02. 2015
21
Sanierung Eishalle Liebenau u. Umbau UPC-Arena
VII. Liebenau
Freizeit/Sport
06. 02. 2015
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Vorhaben
Gebiet
Themen
Stand
Seite
Bezirkssportplatz Karlau
V. Gries
Freizeit/Sport
Kinder/Jugend/Familie/
Senioren
Umwelt/Grünraum/
Energie
06. 02. 2015
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Gestaltung des Trassenparks Südgürtel
VII. Liebenau
Umwelt/Grünraum/
Energie
Kinder/Jugend/Familie/
Senioren
Stadtplanung/
Stadtentwicklung
Freizeit/Sport
Soziales
15. 01. 2015
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Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 01. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Mit der Fertigstellung des Südgürtels übernimmt die Stadt Graz die Landesstraßenzüge Liebenauer Hauptstraße
und Puntigamer Straße. Dies hat die Stadt Graz dazu bewogen, die Liebenauer Hauptstraße (Abschnitt Liebenauer
Stadion bis Südgürtel) und die Puntigamer Straße (Abschnitt Casalgasse bis Liebenauer Hauptstraße) nicht nur zu
sanieren, sondern auch neu zu gestalten. Im Zuge der Neugestaltung sollen auch die Bedürfnisse der
AnrainerInnen und NutzerInnen miteinbezogen werden.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat die Neugestaltung der Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße als Teil des
Südgürtelprojektes am 7. Juli 2011 beschlossen.
Umsetzungszeitraum
2017 - 2018
Kostenrahmen
Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar
Aktueller Stand des
Vorhabens
Für die Planung der Neugestaltung wurden die Gestaltungspielräume definiert. Die erste Konzeptplanung wurde
auf Basis der eingebrachten und auf Umsetzbarkeit überprüften Ideen und Anregungen aus der 1. Phase der
BürgerInnenbeteiligung entwickelt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Rahmen der 1. BürgerInnenbeteiligungs-Veranstaltung vom 17. Mai 2014 wurden Bedürfnisse der
AnrainerInnen und NutzerInnen für die Neugestaltung aufgenommen. Die Besonderheit des Beteiligungsprozesses
bestand darin, dass BürgerInnen, die nicht die Zeit gefunden haben aktiv an der 1. Veranstaltung teilzunehmen,
die Möglichkeit geboten wurde online ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Alle Informationen und Ergebnisse
werden auf der Projekthomepage veröffentlicht. Im Rahmen der 2. Veranstaltung am 17. November wurden die
eingebrachten und auf Umsetzung überprüften Anregungen und Ideen für die Planungen der Neugestaltung
präsentiert.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept: Aufwertung des öffentlichen Raums durch Gestaltung der öffentlichen Straßen,
Begrünung der Verkehrsbänder, Attraktivierung von Einfahrtstraßen
Verkehrspolitische Leitlinien: Vorrang sanfter Mobilität - Ausbau des Fuß-und Radwegnetzes, Schaffung attraktiver
Fußgängerbereiche
Stadteilentwicklung Murfeld: Verbesserung der Gesamtsituation der Liebenauer Hauptstraße
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
DI Heike Falk
Tel.: +43 316 872-3522
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10232661/5705740
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Geh-und Radweg Andritzbach
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 01. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Mit dem Hochwasserschutz-Ausbau des Andritzbaches soll am linken Bachufer ein Geh- und Radweg, von der
Weinzöttlstraße zum R2 - Murradweg bei den Arlandgründen, errichtet werden.
Für den Anschluss dieses neuen Geh- und Radweges an die Geh-Radwegverbindung Gabriachbach wird die
bestehende Geh-Radweg-Querung der Weinzöttlstraße nach Norden verlegt.
Politische Beschlusslage
Der Bau des Hochwasserschutzes am Andritzbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer
Bäche (SAPRO). Am 13.11.2014 wurde vom Gemeinderat der Stadt Graz mit dem Radwegeprogramm 2014-2016
die Projektgenehmigung für den Geh- und Radwegeausbau am Andritzbach beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Sommer 2014 bis Herbst 2015
Kostenrahmen
330.000,- EUR für Ausbau des Weges, Asphaltierung, anteilige Grundeinlösekosten und Beleuchtung sowie
120.000,- EUR Zuzahlung an das Land Steiermark zur Errichtung der Landesstraßen-Querung.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Im Sommer 2014 wurde mit den Arbeiten begonnen. Die Errichtung des Geh- und Radweges erfolgt abschnittweise
im Zuge des Hochwasserausbaus. Im November 2014 wurde mit dem Bau der neuen Geh-/ Radweg-Querung der
Landesstraße begonnen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XII. Andritz
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des bachbegleitenden Geh- und Radweges, da
die Maßnahmen auf das Hochwasserschutzprogramm abgestimmt sind. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung
angeboten werden.
In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Straßenrecht, Naturschutzrecht) haben
die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteienstellung.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung
des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von
45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
Dipl.-Ing. Helmut Spinka
Tel.: +43 316 872-2883
Fax: +43 316 872-2889
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/
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Planung Straßenbahnlinie Reininghaus
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 01. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Die Reininghausgründe sollen an das Grazer Straßenbahnnetz angebunden werden. Die Trassenführung ist durch
den vom Gemeinderat beschlossenen 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben. Die Straßenbahn soll
abzweigend von der Eggenberger Straße über die Alte Poststraße unter Nutzung der bestehenden GKBBahnunterführung zur Reininghausstraße führen. Die Weiterführung soll ab der Reininghausstraße Richtung Süden
in die Wetzelsdorfer Straße auf einer eigenen Trasse erfolgen, die zwischen der Alten Poststraße und der
Brauhausstraße liegt, und weiter zur Endschleife im nördlichen Bereich des Areals der ehemaligen
Hummelkaserne. Die Streckenlänge beträgt rund 1,8 km. Es sind 4 Haltestellen (inkl. Endhaltestelle) vorgesehen.
Politische Beschlusslage
Der Rahmenplan Reininghaus wurde am 25.2.2010 vom Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderatsbeschluss
über die Finanzierung der Straßenbahnplanung erfolgte am 4.7.2013.
Umsetzungszeitraum
2015 - 2016 (Planung)
Kostenrahmen
Für die gesamte Planung (Einreich- und Ausführungsplanung) der Straßenbahnlinie sind 2,5 Mio. EUR vorgesehen.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Anfang 2015 beginnt die Suche und Auswahl eines externen Planungsbüros.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf
Themenbereich(e)
Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nachdem die Trassenführung im 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben ist, besteht diesbezüglich kein
Gestaltungsspielraum. Es ist jedoch eine umfassende Information der BürgerInnen über die Planungen und in
weiterer Folge über die einzelnen Bauphasen vorgesehen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist wesentlicher Bestandteil der Grazer
Verkehrspolitik
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
Dipl.-Ing. Klaus Masetti
Tel.: +43 316 872-3506
[email protected]
Weitere Informationen
Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/
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Räumliches Leitbild Neu (RLB Neu)
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das steirische Raumordnungsgesetz sieht vor, dass jede Gemeinde ein räumliches Leitbild erstellen soll (ROG § 22
Abs 7). Dieses Leitbild ist Teil des örtlichen Entwicklungskonzepts und dient zur Vorbereitung für die
Bebauungsplanung. Folgendes soll durch ein Leitbild festgelegt werden: der Gebietscharakter sowie die Grundsätze
zur Bebauungsweise, zur Erschließung und zur Freiraumgestaltung.
Das Räumliche Leitbild (RLB Neu) wird flächendeckend darstellen, wie sich das Stadtgebiet räumlich und strukturell
entwickeln soll. Das Stadtgebiet wird in Bereichstypen gegliedert, beispielsweise Blockrandbebauungen oder
kleinteilig strukturierte Gebiete. Der Bereichstyp definiert die Gebietsstruktur, die Höhen von Gebäuden, die Lage
im Straßenraum sowie die Freiraumqualitäten.
Zusätzlich enthält das RLB Neu Vorgaben zur Gestaltung einzelner Bereiche der Stadt im Sinne des angestrebten
Gebietscharakters.
Politische Beschlusslage
Im Stadtentwicklungskonzept 4.0., das vom Gemeinderat am 28.02.2013 beschlossen wurde, ist das Räumliche
Leitbild als Maßnahme zur Sicherung der Baukultur vorgesehen.
Umsetzungszeitraum
Frühjahr 2013 bis voraussichtlich Mitte 2016.
Kostenrahmen
ca. 100.000 EUR
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Auftrag zur Erarbeitung des Räumlichen Leitbildes Neu an die externen Auftragnehmer Battyan/Freiland
erfolgte im Frühjahr 2013. Der Entwurf des Räumlichen Leitbildes Neu ist in Ausarbeitung.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Es sind 2015 öffentliche Informationsveranstaltungen zur Vorstellung und Diskussion der Revision des
Flächenwidmungsplanes vorgesehen. Bei diesen wird auch bereits ein Entwurf des Räumlichen Leitbildes
vorgestellt mit der Möglichkeit für die BürgerInnen Anregungen einzubringen. Im Zuge des anschließenden
Verordnungsverfahrens des Räumlichen Leitbildes nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz erfolgt eine
öffentliche Auflage von mind. 8 Wochen mit der Möglichkeit zur Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen. Im
Auflagezeitraum wird der Entwurf in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung vorgestellt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Stadtentwicklungskonzept: § 3 Grundsätze: "Graz bekennt sich zu seiner gelebten Baukultur."
§ 28 Abs. 8: "Überarbeitung des Räumlichen Leitbildes und Erlass eines Räumlichen Leitbildes gemäß § 22 Abs. 7
StROG als Grundlage für die Bebauungsplanung und Bauverfahren"
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanung
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872-4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/
Räumliches Leitbild 2004: http://www.graz.at/cms/beitrag/10053154/985245
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Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 16. 01. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Für das Stadtentwicklungsprojekt "Smart City Graz Waagner Biro", rund um die Helmut-List-Halle, soll zwischen der
Peter-Tunner-Gasse im Norden und der Eggenberger Straße im Süden der gesamte öffentliche Raum neu gestaltet
werden. Der Ideenwettbewerb für diesen öffentlichen Raum umfasst alle Bereiche der zukünftigen Parkanlagen,
Plätze und Straßen.
Politische Beschlusslage
Im Juli 2013 erfolgte durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung "Smart City Project", die die Durchführung
des Ideenwettbewerbs für den öffentlichen Raum beinhaltet.
Am 16.1.2015 hat der Stadtsenat beschlossen, dass die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb hergestellt
werden sollen.
Umsetzungszeitraum
Jänner 2015 bis April 2015
Kostenrahmen
ca. EUR 100.000,-
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb werden derzeit ausgearbeitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=20
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten - Ansprechpartnerinnen sind drei
MitarbeiterInnen des Vereins StadtLabor. Seit 2014 wurde eine direkte Anlaufstelle im Projektgebiet eröffnet.
Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei
öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte BürgerInnen (September 2013 und Oktober 2014), bei
denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen werden nach einer
inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen des Ideenwettbewerbes miteinfließen. Nach Vorliegen des
Siegerprojektes werden weitere Planungsschritte erforderlich, bei denen zusätzliche Beteiligungsangebote für
BürgerInnen geplant sind.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung
und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des
öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Martin Zettel
Tel.: +43 316 872-4719
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Projekt-Homepage: http://www.smartcitygraz.at/
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11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage eines
Gestaltungskonzeptes erstellt werden. Das Gestaltungskonzept wird durch einen privaten Wettbewerb ermittelt.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2001) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Wettbewerbs-Kosten werden von den privaten Grundstückseigentümern getragen. Für die
Bebauungsplanerstellung werden Ressourcen in der Stadtverwaltung gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Das Wettbewerbsverfahren wird von den privaten Grundstücksbesitzern vorbereitet. Die fachlichen Grundlagen
werden von den Fachabteilungen der Stadt vorgegeben.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XI. Mariatrost
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=22
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss des privaten Wettbewerbsverfahrens wird mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. geordnete Siedlungsentwicklung
2. Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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03.20.0 Bebauungsplan Grillparzerstraße
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 52.300 m² groß. Ziel des 03.20.0 Bebauungsplanes "Grillparzerstraße - RichardWagner-Gasse - Bergmanngasse - Lindweg - Körblergasse" ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des
Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des
Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird bis einschließlich Donnerstag, den 02.04.2015 öffentlich aufgelegt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=51
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10246150/1345767/
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4.0 Flächenwidmungsplan
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht alle zehn Jahre eine vollständige Überprüfung und Überarbeitung
des Flächenwidmungsplanes vor (Revision). Der Flächenwidmungsplan gliedert das gesamte Stadtgebiet in
Bauland, Verkehrsflächen und Freiland. Im Zuge der Revision werden Änderungswünsche der Bevölkerung
bearbeitet, übergeordnete Vorgaben (Ersichtlichmachungen) aktualisiert (z.B.: Hochwasseranschlaglinien,
denkmalgeschützte Objekte, Wald) und sämtliche Festlegungen hinsichtlich ihres Beitrages zur angestrebten
Stadtentwicklung kontrolliert.
Das Verfahren zur Revision des Flächenwidmungsplanes ist im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz geregelt.
Nach abschließender Beschlussfassung des Gemeinderates ist der 4.0 Flächenwidmungsplan eine Verordnung der
Stadt Graz.
Politische Beschlusslage
Im Dezember 2007 wurde die Aufforderung des Bürgermeisters kundgemacht, Anregungen zur Änderung des
Flächenwidmungsplanes einzubringen.
Umsetzungszeitraum
Die Bearbeitung inklusive der Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Mitte 2016 andauern.
Kostenrahmen
Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Das Stadtplanungsamt erarbeitet einen Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
Gesamtstädtisch
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Erlassung eines
Flächenwidmungsplanes vor. Der Entwurf muss für 8 Wochen öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit kann
jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekanntgeben. Die Stadt Graz wird mehr als die eine
vorgeschriebene öffentliche Informationsveranstaltung zum aufgelegten Entwurf anbieten. Voraussichtlich wird für
je 2-3 Bezirke gemeinsam eine Veranstaltung organisiert werden, um stadtteilbezogen zu informieren.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Das gesamte 4.0 Stadtentwicklungskonzept ist in seinen raumrelevanten Punkten die Grundlage für den 4.0
Flächenwidmungsplan.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Eva Maria Benedikt
Tel.: +43 316 872-4713
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Flächenwidmungsplan: http://www.graz.at/cms/ziel/3810656/DE/
4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/
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17.18.0 Bebauungsplan "Triester Straße - Wagramer Weg"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 4,3 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb.
Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird bis einschließlich Donnerstag, den 26.02.2015 öffentlich aufgelegt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVII. Puntigam
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=53
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung angeboten.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Bebauungsplan - Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10244353/1345767/
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05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 21 000m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt, der Gebäudebestand berücksichtigt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die
Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für
den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen
Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=55
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt
Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. - Weblinger Str."
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 75.906 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt, die teilweise Berücksichtigung des Gebäudebestandes und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen,
die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der
Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=56
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Der Bebauungsplan-Entwurf wird von der Stadtplanung erstellt.
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Elisabeth Mahr
Tel.: +43 316 872-4711
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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03.19.0 Bebauungsplan Wartingergasse
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.700 m² groß. Ziel des 03.19.0 Bebauungsplanes "Wartingergasse - Körösistraße
- Wickenburggasse - Laimburggasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Bereich der
bestehenden Blockrandbebauung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die
räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht
Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
III. Geidorf
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=57
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet im Auflagezeitraum eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Markus Dröscher
Tel.: +43 316 872-4723
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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04.19.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 7,6 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan sind bereits abgeschlossene
Wettbewerbsverfahren. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 i.d.F. 3.21) wurde bereits durch
Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
IV. Lend
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=54
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten - AnsprechpartnerInnen sind drei
MitarbeiterInnen des Vereins StadtLabor. 2014 wurde eine direkte Anlaufstelle im Projektgebiet eröffnet. Neben
den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche
Informationsveranstaltungen für interessierte BürgerInnen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen
Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen sind nach einer inhaltlichen
Prüfung in die Auslobungsunterlagen der Wettbewerbe eingeflossen. Nach Abschluss der Wettbewerbsverfahren
wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des
Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der
Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen
im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
Mag. Oliver Konrad
Tel.: +43 316 872-4727
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
Homepage Smart City Graz: http://www.smartcitygraz.at
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08.18.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße - Marburger Straße"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 13.800 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten
Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke
geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und
gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits
abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem "Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung
ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VIII. St. Peter
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=60
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt
Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
E-mail: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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05.15.2 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel 50"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.500 m² groß. 2008 wurde für das Areal der Bebauungsplan "Einkaufszentrum
Quester" erstellt. Das Einkaufszentrum wurde jedoch nicht errichtet und der Bauplatz verkauft. Jetzt wird eine
Wohnnutzung angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der Bebauungsplan-Änderung
berücksichtigt werden sollen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan
wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von
Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes
definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem
"Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
In Flächenwidmungsplan 2002 wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines
Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll
nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert werden.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten des Wettbewerbes übernahm der Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung sind
im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=59
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes
begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet
eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt
Graz eine Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Peter Wipfler
Tel.: +43 316 872-4714
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-Diez-Straße"
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Das Bebauungsplangebiet ist ca. 3,2 ha groß. 1999 wurde für das "Einkaufszentrum Euroshopping" ein
Bebauungsplan erstellt. Das Einkaufszentrum wurde bereits geschlossen und ein neuer Nutzungsmix inklusive
Wohnnutzung wird angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der BebauungsplanÄnderung berücksichtigt werden sollen. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der
Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die
räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan wird ein
Wettbewerb sein. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.
Politische Beschlusslage
Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss
des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert
ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert
werden.
Umsetzungszeitraum
2015
Kostenrahmen
Die Kosten des Wettbewerbs übernimmt der private Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung
sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Der Wettbewerb wurde begonnen. Die Grundlagen für den Wettbewerb wurden von der Stadtplanung erstellt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
XVI. Straßgang
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=61
Themenbereich(e)
Stadtplanung/Stadtentwicklung
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Nach dem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen.
Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme
aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und
BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine
Informationsveranstaltung an.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes
2. Festlegung der Verkehrsflächen
3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtplanungsamt
DI Friedrich Schenn
Tel.: +43 316 872-4720
Fax: +43 316 872-4709
Email: [email protected]
Weitere Informationen
Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung
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Sanierung Eishalle Liebenau u. Umbau UPC-Arena
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Die Eishalle Liebenau wurde ab 1962 errichtet und seither mehrfach um- und ausgebaut. Nach 52 Jahren ist die
denkmalgeschützte Eishalle am Ende ihrer technischen und funktionalen Nutzungsdauer angelangt. Im Hinblick auf
die Special Olympics World Winter Games im März 2017 ist die Eishalle Graz-Liebenau als wichtige Spielstätte für
die Bewerbe Short Track, Eiskunstlauf und Stockschießen vorgesehen. Ein Abbruch ist aus Gründen des
Denkmalschutzes nicht möglich, sodass die Sanierung der Eishalle Liebenau unumgänglich ist. Auch im Bereich der
UPC-Arena gibt es dringend notwendige Umbaumaßnahmen, welche unter möglichster Nutzung von Bausynergien
gleichzeitig zu erledigen sind.
Politische Beschlusslage
Im Gemeinderat vom 13.11.2014 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss der Generalsanierung der Eishalle
Graz und der Umbaumaßnahmen des Fußballstadions beschlossen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2015
wurde die Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Umbaumaßnahmen beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Bis vorauss. März 2015 soll die Planung abgeschlossen sein. Die Fertigstellung soll bis März 2017 erfolgen.
Kostenrahmen
Gesamtkosten EUR 25 Mio - diese werden je zur Hälfte von Stadt und Land getragen, wobei 20 Mio für die
Eishallensanierung und 5 Mio für die Umbaumaßnahmen in der UPC-Arena veranschlagt sind.
Aktueller Stand des
Vorhabens
Nach der erfolgten Projektgenehmigung soll bis März 2015 die Detailplanung vorliegen. Der Umbau der Eishalle
wird jeweils in der spielfreien Zeit von April bis Juli/August in zwei Phasen erfolgen:
2015 - Phase 1: Erneuerung der Kälteanlage und Austausch der Amoniakanlage, Beton- und Dachsanierung.
2016 - Phase 2: Arenatribüne, Kabinensanierung Süd, Neubau Nordbereich, Einhausung der Freieisfläche.
Der Umbau der UPC-Arena erfolgt nach Abstimmung mit dem Hauptnutzer SK Puntigamer Sturm in den einzelnen
Teilprojekten, wie beispielsweise Stahlbeschichtung für die Tragkonstruktion, Rasensanierung, Stehplätze für
Fankurve, Stadionvorplatz, Sanierung des VIP-Bereiches sowie die Sanierung von Kantinen und WC-Anlagen.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Adresse/Link Stadtplan
8041 Graz, Zoisweg/Stadionplatz
Themenbereich(e)
Freizeit/Sport
BürgerInnenbeteiligung
Nein
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. Bei der Eishalle wird nur der denkmalgeschütze
Bestand saniert. In die Entwicklung der funktionellen Verbesserungen werden bei der Eishalle und der UPC-Arena
die NutzerInnen miteinbezogen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Bereitstellung und Sicherung einer adäquaten Sport- und Freizeitinfrastruktur, im Besonderen die Förderung des
Eissportes.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Sportamt
Mag. Gerhard Peinhaupt
Tel.: +43 0316 872-7870
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Gemeinderatsbericht: http://www.graz.at/cms/dokumente/10245234_410977/60b4e0ac/TOP18%2BBLGEN.pdf
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Bezirkssportplatz Karlau
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Mit dem Projekt von Diversity Consult Network "Gesunde Bezirke - Gesunde Stadt" wurden im Jahr 2013
verschiedene Plätze in Graz ins Visier genommen und mit dem Karlauer Kirchenpark der ideale Platz gefunden, um
Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren Sport- und Grünflächen zur Verfügung zu stellen. Im Juni 2014 wurde von
der Stadt Graz eine Gesamtfläche von 2.444 m² von den römisch-katholischen Pfarrpfründen heilige Dreifaltigkeit
der Diözese Graz Seckau auf die Dauer von 25 Jahren angepachtet. Unter der Beteiligung des Sportamtes und der
Abteilung für Grünraum kann das Projekt nun realisiert werden. Es wird ca. 1/5 der Fläche zu einem
multifunktionalen Sportplatz umgebaut, der das ganze Jahr bespielbar sein soll. Die restlichen 4/5 werden den
zukünftigen NutzerInnen als Grünfläche mit verschiedenen Gestaltungsflächen erhalten bleiben.
Politische Beschlusslage
Die Mittel zur Erhaltung und Ausbau der Bezirkssportplätze wurden im Budgetgemeinderat - Doppelbudget 15/16 beschlossen.
Umsetzungszeitraum
Fertigstellung Frühjahr/Sommer 2015
Kostenrahmen
Ca. 80.000,00 Euro
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die Bauverhandlung hat am 14.01.2015 vor Ort stattgefunden. Nach Erteilung der notwendigen Bewilligungen wird
voraussichtlich Anfang März der Spatenstich erfolgen. Der Baubeginn ist je nach Witterung für Mitte/Ende März
2015 anberaumt.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
V. Gries
Adresse/Link Stadtplan
http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=50
Themenbereich(e)
Freizeit/Sport, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Umwelt/Grünraum/Energie
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
BürgerInnenbeteiligung wurde im Rahmen des Projektes "Gesunder Bezirk Gries" vom Verein WIKI organisiert und
hat im 2. Halbjahr 2014 bereits stattgefunden. Besondere Berücksichtigung fand die Gruppe der 11 - 15 Jährigen.
Es erfolgte die Kontaktaufnahme zu Institutionen und Organisationen wie Schulen, Jugendeinrichtungen,
Mädchen-Treffs usw. Die Ergebnisse aus den Beteiligungsangeboten von WIKI wurden auf Umsetzbarkeit geprüft
und sofern es möglich war in die Planung miteinbezogen.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Schaffung und Erhaltung von Sport- und Grünflächen für Kinder und Jugendliche (bis 15 Jahre)
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Sportamt
Mag. Gerhard Peinhaupt
Tel.: +43 0316 872-7870
E-Mail: [email protected]
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Gestaltung des Trassenparks Südgürtel
Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 01. 2015
Inhaltliche Beschreibung
Der Grazer Südgürtel wird gebaut - eine zwei Kilometer lange, vierspurige Verbindungsstraße, die großteils im
Tunnel geführt wird. Der Südgürtel beginnt im Westen beim Verteilerkreis Webling und führt durchgehend
vierspurig über den Weblinger Gürtel und einen Teil der Puntigamer Straße bis zur Puntigamerbrücke über die Mur.
Im Osten beginnt der Südgürtel in Messendorf und führt als St.-Peter-Gürtel bzw. Liebenauer Gürtel ebenfalls
durchgehend vierspurig von der St.-Peter-Hauptstraße zur Liebenauer Hauptstraße.
Die Trassenführung folgt über weite Strecken dem Verlauf der Engelsdorfer Straße. Nach Abschluss der
Bauarbeiten soll auf der Trasse ein ca. 18.000m2 großer Park, der Trassenpark Südgürtel entstehen.
Mit der Errichtung des Trassenparks soll allen BürgerInnen ein öffentlicher Grünraum als Treffpunkt und
Erholungsraum zur Verfügung gestellt werden. Für die Gestaltung dieses Grünraums wird die Stadt Graz
zusammen mit dem Land Steiermark einen Wettbewerb mit geladenen Landschafts- sowie Grünraumplanern
durchführen.
Politische Beschlusslage
Der Gemeinderat hat den Bau des Gesamtprojektes Südgürtels am 7. Juli 2011 beschlossen.
Umsetzungszeitraum
2014-2017
Kostenrahmen
Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar
Aktueller Stand des
Vorhabens
Die erste Phase des begleitenden Beteiligungsprozesses ist abgeschlossen. Gesammelte Anregungen und Ideen
werden geprüft, diese sollen so weit als möglich in die Wettbewerbsausschreibung (Gestaltungswettbewerb mit
geladenen Landschafts- und GrünraumplanerInnen) aufgenommen werden.
Die Wettbewerbsunterlagen werden erarbeitet.
Bezirk(e) /
Gesamtstädtisch
VII. Liebenau
Themenbereich(e)
Umwelt/Grünraum/Energie, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Freizeit/Sport,
Soziales
BürgerInnenbeteiligung
Ja
Erläuterungen zur
BürgerInnenbeteiligung
Am 9. Dezember 2014 fand die erste öffentliche Veranstaltung für BürgerInnen statt, in der Anregungen und Ideen
zur Gestaltung der Parkanlage diskutiert und gesammelt wurden. Zusätzlich wurde vom 9. Dezember 2014 -14.
Jänner 2015 die Möglichkeit angeboten, sich an einer Online-Befragung zu beteiligen. Die gesammelten Anliegen
und Anregungen sollen so weit als möglich in die Wettbewerbsausschreibung aufgenommen werden. Nach dem
Wettbewerb wird in einer zweiten Veranstaltung (Planungsworkshop) vor Ort das aus dem Wettbewerb
hervorgegangene Ergebnis der Parkgestaltung den BürgerInnen präsentiert und zur Diskussion gestellt.
Generelle Zielsetzung der
Stadt (z.B. im
Stadtentwicklungskonzept)
Sachprogramm Grünraum / Stadtentwicklungskonzept: Verbesserung von bestehenden Grünflächen bzw.
Entwicklung von neuen Grünräumen und Naherholungsräumen zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität für
die Bevölkerung.
Im UVP - Genehmigungsbescheid ist festgehalten, dass die Errichtung eines Trassenparks integraler Bestand des
Projektes Südgürtel ist.
Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn
Stadtbaudirektion
DI Heike Falk
Tel.: +43 316 872 3522
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen
Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/südgürtel
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