PDF vom 25. 02. 2015 INHALTSVERZEICHNIS NACH SCHWERPUNKTTHEMEN Mobilität/Verkehr Seiten 6 - 8 Stadtplanung/Stadtentwicklung Seiten 9 - 21 Freizeit/Sport Seiten 22 - 23 Umwelt/Grünraum/Energie S G R B I Seite 24 R G ERLÄUTERUNGEN ZUR VORHABENLISTE Was ist das Ziel der Vorhabenliste? Die Vorhabenliste soll übersichtlich und möglichst frühzeitig über solche Vorhaben der Stadt Graz informieren, für die sich viele GrazerInnen interessieren oder die viele GrazerInnen betreffen. Was hat die Vorhabenliste mit BürgerInnenbeteiligung zu tun? Die Vorhabenliste ist ein Kernelement der "Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz". Die Erprobungsphase der Leitlinien dauert bis voraussichtlich Ende 2015. Die Vorhabenliste selbst ist kein Angebot zur Beteiligung, sondern ein Informationsangebot über Vorhaben aus verschiedenen Fachbereichen der Stadt. Es wird auf der Vorhabenliste auch darüber informiert, wo von der Stadt Angebote zur Beteiligung gemacht werden und wo nicht. Wie kommt ein Vorhaben auf die Liste? Die Verwaltung schlägt der Politik vor, welche Vorhaben auf die Vorhabenliste gestellt werden sollen. Über die Veröffentlichung entscheidet letztlich das zuständige politische Organ der Stadt Graz, d.h. entweder das einzelne Mitglied des Stadtsenats oder das zuständige Gremium (Stadtsenat als Kollegialorgan, Gemeinderat). Wann kommen Vorhaben auf die Liste? Vorhaben sollen baldmöglichst nach dem Budgetbeschluss genannt werden. Es kann sein, dass nach dem Budgetbeschluss weitere Beschlüsse nötig sind, z.B. Planungbeschluss und/oder Projektgenehmigung. In diesem Fall können Vorhaben jederzeit unter dem Jahr auf die Vorhabenliste gestellt werden. Wer aktualisiert die Vorhabenliste? Die Verantwortung für die laufende Aktualisierung von Einträgen liegt bei der fachlich zuständigen Abteilung in Abstimmung mit der/dem zuständigen Stadtsenatsreferentin/en. S G R B I R G Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/ Puntigamer Straße VII. Liebenau Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung Umwelt/Grünraum/ Energie 14. 01. 2015 6 Geh-und Radweg Andritzbach XII. Andritz Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie 14. 01. 2015 7 Planung Straßenbahnlinie Reininghaus V. Gries XIV. Eggenberg XV. Wetzelsdorf Mobilität/Verkehr Stadtplanung/ Stadtentwicklung 15. 01. 2015 8 Räumliches Leitbild Neu (RLB Neu) Gesamtstädtisch Stadtplanung/ Stadtentwicklung 05. 02. 2015 9 Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro IV. Lend Stadtplanung/ Stadtentwicklung Mobilität/Verkehr Umwelt/Grünraum/ Energie 16. 01. 2015 10 11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378 XI. Mariatrost Stadtplanung/ Stadtentwicklung 06. 02. 2015 11 03.20.0 Bebauungsplan Grillparzerstraße III. Geidorf Stadtplanung/ Stadtentwicklung 06. 02. 2015 12 4.0 Flächenwidmungsplan Gesamtstädtisch Stadtplanung/ Stadtentwicklung 06. 02. 2015 13 17.18.0 Bebauungsplan "Triester Straße Wagramer Weg" XVII. Puntigam Stadtplanung/ Stadtentwicklung 06. 02. 2015 14 05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße" V. Gries Stadtplanung/ Stadtentwicklung 06. 02. 2015 15 16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. Weblinger Str." XVI. Straßgang Stadtplanung/ Stadtentwicklung 06. 02. 2015 16 03.19.0 Bebauungsplan Wartingergasse III. Geidorf Stadtplanung/ Stadtentwicklung 06. 02. 2015 17 04.19.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro" IV. Lend Stadtplanung/ Stadtentwicklung 13. 02. 2015 18 08.18.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße Marburger Straße" VIII. St. Peter Stadtplanung/ Stadtentwicklung 13. 02. 2015 19 05.15.2 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel 50" V. Gries Stadtplanung/ Stadtentwicklung 25. 02. 2015 20 16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-DiezStraße" XVI. Straßgang Stadtplanung/ Stadtentwicklung 25. 02. 2015 21 Sanierung Eishalle Liebenau u. Umbau UPC-Arena VII. Liebenau Freizeit/Sport 06. 02. 2015 22 S G R B I R G Vorhaben Gebiet Themen Stand Seite Bezirkssportplatz Karlau V. Gries Freizeit/Sport Kinder/Jugend/Familie/ Senioren Umwelt/Grünraum/ Energie 06. 02. 2015 23 Gestaltung des Trassenparks Südgürtel VII. Liebenau Umwelt/Grünraum/ Energie Kinder/Jugend/Familie/ Senioren Stadtplanung/ Stadtentwicklung Freizeit/Sport Soziales 15. 01. 2015 24 S G R B I R G Planung Neugestaltung Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 01. 2015 Inhaltliche Beschreibung Mit der Fertigstellung des Südgürtels übernimmt die Stadt Graz die Landesstraßenzüge Liebenauer Hauptstraße und Puntigamer Straße. Dies hat die Stadt Graz dazu bewogen, die Liebenauer Hauptstraße (Abschnitt Liebenauer Stadion bis Südgürtel) und die Puntigamer Straße (Abschnitt Casalgasse bis Liebenauer Hauptstraße) nicht nur zu sanieren, sondern auch neu zu gestalten. Im Zuge der Neugestaltung sollen auch die Bedürfnisse der AnrainerInnen und NutzerInnen miteinbezogen werden. Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat die Neugestaltung der Liebenauer Hauptstraße/Puntigamer Straße als Teil des Südgürtelprojektes am 7. Juli 2011 beschlossen. Umsetzungszeitraum 2017 - 2018 Kostenrahmen Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar Aktueller Stand des Vorhabens Für die Planung der Neugestaltung wurden die Gestaltungspielräume definiert. Die erste Konzeptplanung wurde auf Basis der eingebrachten und auf Umsetzbarkeit überprüften Ideen und Anregungen aus der 1. Phase der BürgerInnenbeteiligung entwickelt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VII. Liebenau Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Im Rahmen der 1. BürgerInnenbeteiligungs-Veranstaltung vom 17. Mai 2014 wurden Bedürfnisse der AnrainerInnen und NutzerInnen für die Neugestaltung aufgenommen. Die Besonderheit des Beteiligungsprozesses bestand darin, dass BürgerInnen, die nicht die Zeit gefunden haben aktiv an der 1. Veranstaltung teilzunehmen, die Möglichkeit geboten wurde online ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Alle Informationen und Ergebnisse werden auf der Projekthomepage veröffentlicht. Im Rahmen der 2. Veranstaltung am 17. November wurden die eingebrachten und auf Umsetzung überprüften Anregungen und Ideen für die Planungen der Neugestaltung präsentiert. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Stadtentwicklungskonzept: Aufwertung des öffentlichen Raums durch Gestaltung der öffentlichen Straßen, Begrünung der Verkehrsbänder, Attraktivierung von Einfahrtstraßen Verkehrspolitische Leitlinien: Vorrang sanfter Mobilität - Ausbau des Fuß-und Radwegnetzes, Schaffung attraktiver Fußgängerbereiche Stadteilentwicklung Murfeld: Verbesserung der Gesamtsituation der Liebenauer Hauptstraße Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872-3522 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10232661/5705740 S G R B I R G Geh-und Radweg Andritzbach Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 14. 01. 2015 Inhaltliche Beschreibung Mit dem Hochwasserschutz-Ausbau des Andritzbaches soll am linken Bachufer ein Geh- und Radweg, von der Weinzöttlstraße zum R2 - Murradweg bei den Arlandgründen, errichtet werden. Für den Anschluss dieses neuen Geh- und Radweges an die Geh-Radwegverbindung Gabriachbach wird die bestehende Geh-Radweg-Querung der Weinzöttlstraße nach Norden verlegt. Politische Beschlusslage Der Bau des Hochwasserschutzes am Andritzbach erfolgt gemäß dem Hochwasserschutzsachprogramm Grazer Bäche (SAPRO). Am 13.11.2014 wurde vom Gemeinderat der Stadt Graz mit dem Radwegeprogramm 2014-2016 die Projektgenehmigung für den Geh- und Radwegeausbau am Andritzbach beschlossen. Umsetzungszeitraum Sommer 2014 bis Herbst 2015 Kostenrahmen 330.000,- EUR für Ausbau des Weges, Asphaltierung, anteilige Grundeinlösekosten und Beleuchtung sowie 120.000,- EUR Zuzahlung an das Land Steiermark zur Errichtung der Landesstraßen-Querung. Aktueller Stand des Vorhabens Im Sommer 2014 wurde mit den Arbeiten begonnen. Die Errichtung des Geh- und Radweges erfolgt abschnittweise im Zuge des Hochwasserausbaus. Im November 2014 wurde mit dem Bau der neuen Geh-/ Radweg-Querung der Landesstraße begonnen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XII. Andritz Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Es gibt keinen Gestaltungsspielraum bei der Planung und Errichtung des bachbegleitenden Geh- und Radweges, da die Maßnahmen auf das Hochwasserschutzprogramm abgestimmt sind. Daher kann keine BürgerInnenbeteiligung angeboten werden. In den erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren (Wasserrecht, Straßenrecht, Naturschutzrecht) haben die unmittelbar betroffenen EigentümerInnen der anrainenden Grundstücke Parteienstellung. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Mobilitätsstrategie der Stadt Graz und Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Bis zum Jahr 2021 wird eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen motorisiertem Individualverkehr und Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖV) von 45:55 (2008) auf 37:63 angestrebt. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn A10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung Dipl.-Ing. Helmut Spinka Tel.: +43 316 872-2883 Fax: +43 316 872-2889 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Radverkehrsprojekte: http://www.graz.at/cms/ziel/4439928/DE/ S G R B I R G Planung Straßenbahnlinie Reininghaus Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 01. 2015 Inhaltliche Beschreibung Die Reininghausgründe sollen an das Grazer Straßenbahnnetz angebunden werden. Die Trassenführung ist durch den vom Gemeinderat beschlossenen 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben. Die Straßenbahn soll abzweigend von der Eggenberger Straße über die Alte Poststraße unter Nutzung der bestehenden GKBBahnunterführung zur Reininghausstraße führen. Die Weiterführung soll ab der Reininghausstraße Richtung Süden in die Wetzelsdorfer Straße auf einer eigenen Trasse erfolgen, die zwischen der Alten Poststraße und der Brauhausstraße liegt, und weiter zur Endschleife im nördlichen Bereich des Areals der ehemaligen Hummelkaserne. Die Streckenlänge beträgt rund 1,8 km. Es sind 4 Haltestellen (inkl. Endhaltestelle) vorgesehen. Politische Beschlusslage Der Rahmenplan Reininghaus wurde am 25.2.2010 vom Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderatsbeschluss über die Finanzierung der Straßenbahnplanung erfolgte am 4.7.2013. Umsetzungszeitraum 2015 - 2016 (Planung) Kostenrahmen Für die gesamte Planung (Einreich- und Ausführungsplanung) der Straßenbahnlinie sind 2,5 Mio. EUR vorgesehen. Aktueller Stand des Vorhabens Anfang 2015 beginnt die Suche und Auswahl eines externen Planungsbüros. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries, XIV. Eggenberg, XV. Wetzelsdorf Themenbereich(e) Mobilität/Verkehr, Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nachdem die Trassenführung im 'Rahmenplan Reininghausgründe' vorgegeben ist, besteht diesbezüglich kein Gestaltungsspielraum. Es ist jedoch eine umfassende Information der BürgerInnen über die Planungen und in weiterer Folge über die einzelnen Bauphasen vorgesehen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Verkehrspolitische Leitlinie 2020: Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist wesentlicher Bestandteil der Grazer Verkehrspolitik Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtbaudirektion Dipl.-Ing. Klaus Masetti Tel.: +43 316 872-3506 [email protected] Weitere Informationen Rahmenplan Reininghaus: http://www.stadtentwicklung.graz.at/cms/beitrag/10136566/2858034/ S G R B I R G Räumliches Leitbild Neu (RLB Neu) Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 05. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das steirische Raumordnungsgesetz sieht vor, dass jede Gemeinde ein räumliches Leitbild erstellen soll (ROG § 22 Abs 7). Dieses Leitbild ist Teil des örtlichen Entwicklungskonzepts und dient zur Vorbereitung für die Bebauungsplanung. Folgendes soll durch ein Leitbild festgelegt werden: der Gebietscharakter sowie die Grundsätze zur Bebauungsweise, zur Erschließung und zur Freiraumgestaltung. Das Räumliche Leitbild (RLB Neu) wird flächendeckend darstellen, wie sich das Stadtgebiet räumlich und strukturell entwickeln soll. Das Stadtgebiet wird in Bereichstypen gegliedert, beispielsweise Blockrandbebauungen oder kleinteilig strukturierte Gebiete. Der Bereichstyp definiert die Gebietsstruktur, die Höhen von Gebäuden, die Lage im Straßenraum sowie die Freiraumqualitäten. Zusätzlich enthält das RLB Neu Vorgaben zur Gestaltung einzelner Bereiche der Stadt im Sinne des angestrebten Gebietscharakters. Politische Beschlusslage Im Stadtentwicklungskonzept 4.0., das vom Gemeinderat am 28.02.2013 beschlossen wurde, ist das Räumliche Leitbild als Maßnahme zur Sicherung der Baukultur vorgesehen. Umsetzungszeitraum Frühjahr 2013 bis voraussichtlich Mitte 2016. Kostenrahmen ca. 100.000 EUR Aktueller Stand des Vorhabens Der Auftrag zur Erarbeitung des Räumlichen Leitbildes Neu an die externen Auftragnehmer Battyan/Freiland erfolgte im Frühjahr 2013. Der Entwurf des Räumlichen Leitbildes Neu ist in Ausarbeitung. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch Gesamtstädtisch Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Es sind 2015 öffentliche Informationsveranstaltungen zur Vorstellung und Diskussion der Revision des Flächenwidmungsplanes vorgesehen. Bei diesen wird auch bereits ein Entwurf des Räumlichen Leitbildes vorgestellt mit der Möglichkeit für die BürgerInnen Anregungen einzubringen. Im Zuge des anschließenden Verordnungsverfahrens des Räumlichen Leitbildes nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz erfolgt eine öffentliche Auflage von mind. 8 Wochen mit der Möglichkeit zur Bekanntgabe von schriftlichen Einwendungen. Im Auflagezeitraum wird der Entwurf in einer weiteren öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Stadtentwicklungskonzept: § 3 Grundsätze: "Graz bekennt sich zu seiner gelebten Baukultur." § 28 Abs. 8: "Überarbeitung des Räumlichen Leitbildes und Erlass eines Räumlichen Leitbildes gemäß § 22 Abs. 7 StROG als Grundlage für die Bebauungsplanung und Bauverfahren" Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanung DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872-4713 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen 4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/ Räumliches Leitbild 2004: http://www.graz.at/cms/beitrag/10053154/985245 S G R B I R G Ideenwettbewerb Öffentlicher Raum - Smart City Graz Waagner Biro Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 16. 01. 2015 Inhaltliche Beschreibung Für das Stadtentwicklungsprojekt "Smart City Graz Waagner Biro", rund um die Helmut-List-Halle, soll zwischen der Peter-Tunner-Gasse im Norden und der Eggenberger Straße im Süden der gesamte öffentliche Raum neu gestaltet werden. Der Ideenwettbewerb für diesen öffentlichen Raum umfasst alle Bereiche der zukünftigen Parkanlagen, Plätze und Straßen. Politische Beschlusslage Im Juli 2013 erfolgte durch den Gemeinderat die Projektgenehmigung "Smart City Project", die die Durchführung des Ideenwettbewerbs für den öffentlichen Raum beinhaltet. Am 16.1.2015 hat der Stadtsenat beschlossen, dass die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb hergestellt werden sollen. Umsetzungszeitraum Jänner 2015 bis April 2015 Kostenrahmen ca. EUR 100.000,- Aktueller Stand des Vorhabens Die Auslobungsunterlagen zum Ideenwettbewerb werden derzeit ausgearbeitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch IV. Lend Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=20 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten - Ansprechpartnerinnen sind drei MitarbeiterInnen des Vereins StadtLabor. Seit 2014 wurde eine direkte Anlaufstelle im Projektgebiet eröffnet. Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte BürgerInnen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen werden nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen des Ideenwettbewerbes miteinfließen. Nach Vorliegen des Siegerprojektes werden weitere Planungsschritte erforderlich, bei denen zusätzliche Beteiligungsangebote für BürgerInnen geplant sind. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Eine attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume. 2. Gestaltete öffentliche Räume als Grundlage für Begegnung und Kommunikation/Austausch. 3. Der Ausbau und die Sicherung einer hohen Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums. (aus dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Martin Zettel Tel.: +43 316 872-4719 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Projekt-Homepage: http://www.smartcitygraz.at/ S G R B I R G 11.09.0 Bebauungsplan Mariatroster Straße 378 Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.500 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage eines Gestaltungskonzeptes erstellt werden. Das Gestaltungskonzept wird durch einen privaten Wettbewerb ermittelt. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2001) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Wettbewerbs-Kosten werden von den privaten Grundstückseigentümern getragen. Für die Bebauungsplanerstellung werden Ressourcen in der Stadtverwaltung gebunden. Aktueller Stand des Vorhabens Das Wettbewerbsverfahren wird von den privaten Grundstücksbesitzern vorbereitet. Die fachlichen Grundlagen werden von den Fachabteilungen der Stadt vorgegeben. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XI. Mariatrost Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=22 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss des privaten Wettbewerbsverfahrens wird mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. geordnete Siedlungsentwicklung 2. Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 03.20.0 Bebauungsplan Grillparzerstraße Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 52.300 m² groß. Ziel des 03.20.0 Bebauungsplanes "Grillparzerstraße - RichardWagner-Gasse - Bergmanngasse - Lindweg - Körblergasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 im 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird bis einschließlich Donnerstag, den 02.04.2015 öffentlich aufgelegt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch III. Geidorf Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=51 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Bebauungsplan-Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10246150/1345767/ S G R B I R G 4.0 Flächenwidmungsplan Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht alle zehn Jahre eine vollständige Überprüfung und Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes vor (Revision). Der Flächenwidmungsplan gliedert das gesamte Stadtgebiet in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland. Im Zuge der Revision werden Änderungswünsche der Bevölkerung bearbeitet, übergeordnete Vorgaben (Ersichtlichmachungen) aktualisiert (z.B.: Hochwasseranschlaglinien, denkmalgeschützte Objekte, Wald) und sämtliche Festlegungen hinsichtlich ihres Beitrages zur angestrebten Stadtentwicklung kontrolliert. Das Verfahren zur Revision des Flächenwidmungsplanes ist im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz geregelt. Nach abschließender Beschlussfassung des Gemeinderates ist der 4.0 Flächenwidmungsplan eine Verordnung der Stadt Graz. Politische Beschlusslage Im Dezember 2007 wurde die Aufforderung des Bürgermeisters kundgemacht, Anregungen zur Änderung des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Umsetzungszeitraum Die Bearbeitung inklusive der Durchführung des Verfahrens wird voraussichtlich bis Mitte 2016 andauern. Kostenrahmen Es werden vorwiegend Personalressourcen in der Stadtplanung gebunden. Aktueller Stand des Vorhabens Das Stadtplanungsamt erarbeitet einen Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch Gesamtstädtisch Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz sieht formal BürgerInnenbeteiligung im Verfahren zur Erlassung eines Flächenwidmungsplanes vor. Der Entwurf muss für 8 Wochen öffentlich aufgelegt werden. In dieser Zeit kann jede/r Einwendungen schriftlich dem Stadtplanungsamt bekanntgeben. Die Stadt Graz wird mehr als die eine vorgeschriebene öffentliche Informationsveranstaltung zum aufgelegten Entwurf anbieten. Voraussichtlich wird für je 2-3 Bezirke gemeinsam eine Veranstaltung organisiert werden, um stadtteilbezogen zu informieren. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Das gesamte 4.0 Stadtentwicklungskonzept ist in seinen raumrelevanten Punkten die Grundlage für den 4.0 Flächenwidmungsplan. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Eva Maria Benedikt Tel.: +43 316 872-4713 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Flächenwidmungsplan: http://www.graz.at/cms/ziel/3810656/DE/ 4.0 Stadtentwicklungskonzept: http://www.graz.at/cms/ziel/5190711/DE/ S G R B I R G 17.18.0 Bebauungsplan "Triester Straße - Wagramer Weg" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 4,3 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird bis einschließlich Donnerstag, den 26.02.2015 öffentlich aufgelegt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XVII. Puntigam Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=53 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich hat die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung angeboten. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Bebauungsplan - Entwurf: http://www.graz.at/cms/beitrag/10244353/1345767/ S G R B I R G 05.23.0 Bebauungsplan "Lazarettgürtel - Kärntner Straße" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 21 000m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt, der Gebäudebestand berücksichtigt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=55 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebiets 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 16.19.0 Bebauungsplan "Strassganger Str. - Weblinger Str." Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 75.906 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt, die teilweise Berücksichtigung des Gebäudebestandes und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XVI. Straßgang Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=56 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Der Bebauungsplan-Entwurf wird von der Stadtplanung erstellt. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Elisabeth Mahr Tel.: +43 316 872-4711 Fax: +43 316 872-4709 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 03.19.0 Bebauungsplan Wartingergasse Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 20.700 m² groß. Ziel des 03.19.0 Bebauungsplanes "Wartingergasse - Körösistraße - Wickenburggasse - Laimburggasse" ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Bereich der bestehenden Blockrandbebauung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch III. Geidorf Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=57 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplanentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet im Auflagezeitraum eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen, ...) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Markus Dröscher Tel.: +43 316 872-4723 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 04.19.0 Bebauungsplan "Smart City Waagner Biro" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 7,6 ha groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan sind bereits abgeschlossene Wettbewerbsverfahren. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 i.d.F. 3.21) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch IV. Lend Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=54 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Im Projekt "Smart City Graz" wird seit 2013 ein Stadtteilmanagement angeboten - AnsprechpartnerInnen sind drei MitarbeiterInnen des Vereins StadtLabor. 2014 wurde eine direkte Anlaufstelle im Projektgebiet eröffnet. Neben den Veranstaltungen des Stadtteilmanagements gab es zum Projekt "Smart City Waagner Biro" zwei öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte BürgerInnen (September 2013 und Oktober 2014), bei denen Anregungen und Anliegen gesammelt wurden. Diese Anregungen und Anliegen sind nach einer inhaltlichen Prüfung in die Auslobungsunterlagen der Wettbewerbe eingeflossen. Nach Abschluss der Wettbewerbsverfahren wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können Einwendungen im Auflagezeitraum abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt Mag. Oliver Konrad Tel.: +43 316 872-4727 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung Homepage Smart City Graz: http://www.smartcitygraz.at S G R B I R G 08.18.0 Bebauungsplan "Nußbaumerstraße - Marburger Straße" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 13. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 13.800 m² groß. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem "Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VIII. St. Peter Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=60 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss eines Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 E-mail: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 05.15.2 Bebauungsplan "Eggenberger Gürtel 50" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 12.500 m² groß. 2008 wurde für das Areal der Bebauungsplan "Einkaufszentrum Quester" erstellt. Das Einkaufszentrum wurde jedoch nicht errichtet und der Bauplatz verkauft. Jetzt wird eine Wohnnutzung angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der Bebauungsplan-Änderung berücksichtigt werden sollen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan ist ein bereits abgeschlossener städtebaulicher Wettbewerb nach dem "Grazer Modell". Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage In Flächenwidmungsplan 2002 wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert werden. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten des Wettbewerbes übernahm der Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Bebauungsplan-Entwurf wird vorbereitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=59 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wurde mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Peter Wipfler Tel.: +43 316 872-4714 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G 16.05.2 Bebauungsplan "Grillweg - Erna-Diez-Straße" Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 25. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Das Bebauungsplangebiet ist ca. 3,2 ha groß. 1999 wurde für das "Einkaufszentrum Euroshopping" ein Bebauungsplan erstellt. Das Einkaufszentrum wurde bereits geschlossen und ein neuer Nutzungsmix inklusive Wohnnutzung wird angestrebt. Damit liegen neue Planungsvoraussetzungen vor, die in der BebauungsplanÄnderung berücksichtigt werden sollen. Mit dem Bebauungsplan wird der Rahmen für die bauliche Nutzung der Grundstücke geregelt und es werden die Ausgestaltung von Grünflächen, die Verkehrsflächen und allgemein die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. Grundlage für den Bebauungsplan wird ein Wettbewerb sein. Der Zeitpunkt der baulichen Umsetzung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Politische Beschlusslage Im Flächenwidmungsplan 2002 (Deckplan 1 zum 3.0 Flächenwidmungsplan 2002) wurde bereits durch Beschluss des Gemeinderates die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im betreffenden Gebiet verordnet. Es existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan. Dieser soll nun auf Grund von neuen Planungsvoraussetzungen geändert werden. Umsetzungszeitraum 2015 Kostenrahmen Die Kosten des Wettbewerbs übernimmt der private Projektbetreiber. Die Kosten für die Bebauungsplan-Erstellung sind im laufenden Abteilungsbudget enthalten. Aktueller Stand des Vorhabens Der Wettbewerb wurde begonnen. Die Grundlagen für den Wettbewerb wurden von der Stadtplanung erstellt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch XVI. Straßgang Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=61 Themenbereich(e) Stadtplanung/Stadtentwicklung BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Nach dem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird mit der Erstellung des Bebauungsplan-Entwurfes begonnen. Nach den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes wird der Bebauungsplan-Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, d.h. der Entwurf kann im Auflagezeitraum im Stadtplanungsamt und im Internet eingesehen werden und BürgerInnen können in dieser Zeit Einwendungen abgeben. Zusätzlich bietet die Stadt Graz eine Informationsveranstaltung an. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) 1. Rahmenbedingungen für eine Bebauung innerhalb des Bebauungsplangebietes 2. Festlegung der Verkehrsflächen 3. Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen (Baumpflanzungen,....) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtplanungsamt DI Friedrich Schenn Tel.: +43 316 872-4720 Fax: +43 316 872-4709 Email: [email protected] Weitere Informationen Homepage Stadtplanungsamt: http://www.graz.at/bebauungsplanung S G R B I R G Sanierung Eishalle Liebenau u. Umbau UPC-Arena Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Die Eishalle Liebenau wurde ab 1962 errichtet und seither mehrfach um- und ausgebaut. Nach 52 Jahren ist die denkmalgeschützte Eishalle am Ende ihrer technischen und funktionalen Nutzungsdauer angelangt. Im Hinblick auf die Special Olympics World Winter Games im März 2017 ist die Eishalle Graz-Liebenau als wichtige Spielstätte für die Bewerbe Short Track, Eiskunstlauf und Stockschießen vorgesehen. Ein Abbruch ist aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich, sodass die Sanierung der Eishalle Liebenau unumgänglich ist. Auch im Bereich der UPC-Arena gibt es dringend notwendige Umbaumaßnahmen, welche unter möglichster Nutzung von Bausynergien gleichzeitig zu erledigen sind. Politische Beschlusslage Im Gemeinderat vom 13.11.2014 wurde der Grundsatz- und Planungsbeschluss der Generalsanierung der Eishalle Graz und der Umbaumaßnahmen des Fußballstadions beschlossen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.01.2015 wurde die Projektgenehmigung und somit der Startschuss für die Umbaumaßnahmen beschlossen. Umsetzungszeitraum Bis vorauss. März 2015 soll die Planung abgeschlossen sein. Die Fertigstellung soll bis März 2017 erfolgen. Kostenrahmen Gesamtkosten EUR 25 Mio - diese werden je zur Hälfte von Stadt und Land getragen, wobei 20 Mio für die Eishallensanierung und 5 Mio für die Umbaumaßnahmen in der UPC-Arena veranschlagt sind. Aktueller Stand des Vorhabens Nach der erfolgten Projektgenehmigung soll bis März 2015 die Detailplanung vorliegen. Der Umbau der Eishalle wird jeweils in der spielfreien Zeit von April bis Juli/August in zwei Phasen erfolgen: 2015 - Phase 1: Erneuerung der Kälteanlage und Austausch der Amoniakanlage, Beton- und Dachsanierung. 2016 - Phase 2: Arenatribüne, Kabinensanierung Süd, Neubau Nordbereich, Einhausung der Freieisfläche. Der Umbau der UPC-Arena erfolgt nach Abstimmung mit dem Hauptnutzer SK Puntigamer Sturm in den einzelnen Teilprojekten, wie beispielsweise Stahlbeschichtung für die Tragkonstruktion, Rasensanierung, Stehplätze für Fankurve, Stadionvorplatz, Sanierung des VIP-Bereiches sowie die Sanierung von Kantinen und WC-Anlagen. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VII. Liebenau Adresse/Link Stadtplan 8041 Graz, Zoisweg/Stadionplatz Themenbereich(e) Freizeit/Sport BürgerInnenbeteiligung Nein Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. Bei der Eishalle wird nur der denkmalgeschütze Bestand saniert. In die Entwicklung der funktionellen Verbesserungen werden bei der Eishalle und der UPC-Arena die NutzerInnen miteinbezogen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Bereitstellung und Sicherung einer adäquaten Sport- und Freizeitinfrastruktur, im Besonderen die Förderung des Eissportes. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Sportamt Mag. Gerhard Peinhaupt Tel.: +43 0316 872-7870 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Gemeinderatsbericht: http://www.graz.at/cms/dokumente/10245234_410977/60b4e0ac/TOP18%2BBLGEN.pdf S G R B I R G Bezirkssportplatz Karlau Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 06. 02. 2015 Inhaltliche Beschreibung Mit dem Projekt von Diversity Consult Network "Gesunde Bezirke - Gesunde Stadt" wurden im Jahr 2013 verschiedene Plätze in Graz ins Visier genommen und mit dem Karlauer Kirchenpark der ideale Platz gefunden, um Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren Sport- und Grünflächen zur Verfügung zu stellen. Im Juni 2014 wurde von der Stadt Graz eine Gesamtfläche von 2.444 m² von den römisch-katholischen Pfarrpfründen heilige Dreifaltigkeit der Diözese Graz Seckau auf die Dauer von 25 Jahren angepachtet. Unter der Beteiligung des Sportamtes und der Abteilung für Grünraum kann das Projekt nun realisiert werden. Es wird ca. 1/5 der Fläche zu einem multifunktionalen Sportplatz umgebaut, der das ganze Jahr bespielbar sein soll. Die restlichen 4/5 werden den zukünftigen NutzerInnen als Grünfläche mit verschiedenen Gestaltungsflächen erhalten bleiben. Politische Beschlusslage Die Mittel zur Erhaltung und Ausbau der Bezirkssportplätze wurden im Budgetgemeinderat - Doppelbudget 15/16 beschlossen. Umsetzungszeitraum Fertigstellung Frühjahr/Sommer 2015 Kostenrahmen Ca. 80.000,00 Euro Aktueller Stand des Vorhabens Die Bauverhandlung hat am 14.01.2015 vor Ort stattgefunden. Nach Erteilung der notwendigen Bewilligungen wird voraussichtlich Anfang März der Spatenstich erfolgen. Der Baubeginn ist je nach Witterung für Mitte/Ende März 2015 anberaumt. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch V. Gries Adresse/Link Stadtplan http://www3.graz.at/vorhabenliste_stadtplan.php?id=50 Themenbereich(e) Freizeit/Sport, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Umwelt/Grünraum/Energie BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung BürgerInnenbeteiligung wurde im Rahmen des Projektes "Gesunder Bezirk Gries" vom Verein WIKI organisiert und hat im 2. Halbjahr 2014 bereits stattgefunden. Besondere Berücksichtigung fand die Gruppe der 11 - 15 Jährigen. Es erfolgte die Kontaktaufnahme zu Institutionen und Organisationen wie Schulen, Jugendeinrichtungen, Mädchen-Treffs usw. Die Ergebnisse aus den Beteiligungsangeboten von WIKI wurden auf Umsetzbarkeit geprüft und sofern es möglich war in die Planung miteinbezogen. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Schaffung und Erhaltung von Sport- und Grünflächen für Kinder und Jugendliche (bis 15 Jahre) Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Sportamt Mag. Gerhard Peinhaupt Tel.: +43 0316 872-7870 E-Mail: [email protected] S G R B I R G Gestaltung des Trassenparks Südgürtel Datum der Veröffentlichung/Aktualisierung: 15. 01. 2015 Inhaltliche Beschreibung Der Grazer Südgürtel wird gebaut - eine zwei Kilometer lange, vierspurige Verbindungsstraße, die großteils im Tunnel geführt wird. Der Südgürtel beginnt im Westen beim Verteilerkreis Webling und führt durchgehend vierspurig über den Weblinger Gürtel und einen Teil der Puntigamer Straße bis zur Puntigamerbrücke über die Mur. Im Osten beginnt der Südgürtel in Messendorf und führt als St.-Peter-Gürtel bzw. Liebenauer Gürtel ebenfalls durchgehend vierspurig von der St.-Peter-Hauptstraße zur Liebenauer Hauptstraße. Die Trassenführung folgt über weite Strecken dem Verlauf der Engelsdorfer Straße. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll auf der Trasse ein ca. 18.000m2 großer Park, der Trassenpark Südgürtel entstehen. Mit der Errichtung des Trassenparks soll allen BürgerInnen ein öffentlicher Grünraum als Treffpunkt und Erholungsraum zur Verfügung gestellt werden. Für die Gestaltung dieses Grünraums wird die Stadt Graz zusammen mit dem Land Steiermark einen Wettbewerb mit geladenen Landschafts- sowie Grünraumplanern durchführen. Politische Beschlusslage Der Gemeinderat hat den Bau des Gesamtprojektes Südgürtels am 7. Juli 2011 beschlossen. Umsetzungszeitraum 2014-2017 Kostenrahmen Kosten sind derzeit noch nicht bezifferbar Aktueller Stand des Vorhabens Die erste Phase des begleitenden Beteiligungsprozesses ist abgeschlossen. Gesammelte Anregungen und Ideen werden geprüft, diese sollen so weit als möglich in die Wettbewerbsausschreibung (Gestaltungswettbewerb mit geladenen Landschafts- und GrünraumplanerInnen) aufgenommen werden. Die Wettbewerbsunterlagen werden erarbeitet. Bezirk(e) / Gesamtstädtisch VII. Liebenau Themenbereich(e) Umwelt/Grünraum/Energie, Kinder/Jugend/Familie/Senioren, Stadtplanung/Stadtentwicklung, Freizeit/Sport, Soziales BürgerInnenbeteiligung Ja Erläuterungen zur BürgerInnenbeteiligung Am 9. Dezember 2014 fand die erste öffentliche Veranstaltung für BürgerInnen statt, in der Anregungen und Ideen zur Gestaltung der Parkanlage diskutiert und gesammelt wurden. Zusätzlich wurde vom 9. Dezember 2014 -14. Jänner 2015 die Möglichkeit angeboten, sich an einer Online-Befragung zu beteiligen. Die gesammelten Anliegen und Anregungen sollen so weit als möglich in die Wettbewerbsausschreibung aufgenommen werden. Nach dem Wettbewerb wird in einer zweiten Veranstaltung (Planungsworkshop) vor Ort das aus dem Wettbewerb hervorgegangene Ergebnis der Parkgestaltung den BürgerInnen präsentiert und zur Diskussion gestellt. Generelle Zielsetzung der Stadt (z.B. im Stadtentwicklungskonzept) Sachprogramm Grünraum / Stadtentwicklungskonzept: Verbesserung von bestehenden Grünflächen bzw. Entwicklung von neuen Grünräumen und Naherholungsräumen zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität für die Bevölkerung. Im UVP - Genehmigungsbescheid ist festgehalten, dass die Errichtung eines Trassenparks integraler Bestand des Projektes Südgürtel ist. Zuständige Stelle AnsprechpartnerIn Stadtbaudirektion DI Heike Falk Tel.: +43 316 872 3522 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen Projekthomepage: http://www.stadtentwicklung.graz.at/südgürtel S G R B I R G
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