Drucksache 16/14103

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/14103
27.01.2017
Kleine Anfrage 5536
der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU
15 % mehr Vergütung für Berufsbetreuer: Wie steht die Landesregierung zur angedachten Erhöhung der Betreuervergütung?
In den letzten zehn Jahren (2006 – 2015) sind landesweit 35 Betreuungsvereine aufgelöst
worden. Für das Förderjahr 2015 erhielten insgesamt noch 172 Betreuungsvereine eine Förderung nach den Landes-Richtlinien (aus: Drs.-Nr. 16/13772).
In Nordrhein-Westfalen wurden zum 31. Dezember 2014 für mehr als 292.000 Menschen Betreuungsverfahren geführt. Alleine im Landeshaushalt des Justizministeriums NRW stehen für
das Jahr 2017 rund 312,7 Millionen Euro zur Verfügung. Während die Vergütung an Berufsbetreuer (§ 1836 BGB, § 4 VBVG) von 2015 bis 2017 um rund 33,1 Mio. Euro auf 232,3 Mio.
Euro ansteigt, erhöht sich die pauschale Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Betreuer
(§ 1835a BGB) „nur“ um 3,7 Mio. Euro auf 25,3 Mio. Euro.
Die Förderung der Betreuungsvereine ist dagegen verschwindet gering: Im Etat des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden für das Jahr
2017 rund 4,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine zu unterstützen.
Das Justizministerium NRW erklärte dazu im Erläuterungsband zum Entwurf des Landeshaushaltes für das Jahr 2017, dass der Anstieg von beruflich geführten Betreuungen vor dem Hintergrund leicht sinkender Betreuungszahlen damit erklärt wird, dass neben einem Trend zur
Professionalisierung zugleich die Quote der ehrenamtlich geführten Betreuungen in den letzten Jahren deutlich rückläufig ist.
Eine Betreuung wird angeordnet, wenn ein Volljähriger auf Grund einer Erkrankung seine Angelegenheiten insgesamt oder einzelne Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen kann
und er keine Vorsorgevollmacht hat.
Bereits mit dem Antrag „Vorsorgen. Vermögen sichern. Betreuung regeln: Nordrhein-Westfalen braucht ein modernes Betreuungswesen“ (Drs.-Nr. 16/8130) hat die CDU-Landtagsfraktion
Nordrhein-Westfalen die Situation in den Betreuungsvereinen zum Anlass genommen, umfangreich deutlich zu machen, dass die anerkannten Betreuungsvereine unverzichtbare Elemente in einem modernen Betreuungswesen darstellen: Ihre Arbeit zu erhalten und zu stärken,
Datum des Originals: 26.01.2017/Ausgegeben: 27.01.2017
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
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ist Anerkenntnis und Ansporn zugleich. Dabei hat das Gewinnen von Ehrenamtlichen hohe
Priorität für ein modernes Betreuungswesen.
Zur Stärkung der Arbeit von Berufs- und Vereinsbetreuern hat die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen damals u.a. eine Bundesratsinitiative gefordert, die die Anpassung der bundesgesetzlich geregelten pauschalen Vergütung für Berufs- und Vereinsbetreuer zum Gegenstand hat.
Trotz des langen Beratungsverfahrens ist es - dem Widerstand der Fraktionen von SPD und
Bündnis 90/DIE GRÜNEN geschuldet - nicht gelungen, dass Betreuungswesen in unserem
Bundesland - auch zur Sicherung der Betreuungsvereine - fraktionsübergreifend für die Zukunft aufzustellen.
Mit Datum vom 18. Januar 2017 haben sich die Fraktionen der CDU, der CSU und der SPD
im Deutschen Bundestag darauf geeinigt, die Vergütung für gesetzliche Betreuer um bis zu 15
% zu erhöhen.
Diese Erhöhung wird im Besonderen den Vereinsbetreuern der Betreuungsvereine zugutekommen, die in erheblicher Weise mit der Finanzierung von beruflich geführten Betreuungen
unter Druck stehen. Gleichzeitig sind die gut 170 Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen
unersetzlich für die Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie steht die Landesregierung zur bundesgesetzlichen Erhöhung der Betreuervergütung
um bis zu 15 %?
2. Welche Änderungen sieht die Landesregierung – über die in 2016 erfolgte Änderung hinaus - für die Förderrichtlinien des Landes vor, um die Arbeit der Betreuungsvereine qualitativ finanziell für die Zukunft abzusichern?
3. Wie hoch ist die Anzahl der Betreuungsverfahren in Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember 2015 (aufgeteilt nach ehrenamtlichen bzw. hauptamtlich geführten Betreuungen)?
4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass wenn
keine Notwendigkeit mehr für eine hauptamtliche Betreuung im Rahmen von Berufs- oder
Vereinsbetreuungen besteht, die Betreuung an einem ehrenamtlichen Betreuer abgegeben wird?
Ina Scharrenbach
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