15. Einheit - Vertragsrecht II

Vertragsrecht II
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
1
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Vertretenmüssen, §§ 276 ff. BGB
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
2
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Voraussetzung für § 280 Abs. 1 BGB, 286 Abs. 4 BGB
Maßstab des Vertretenmüssens: § 276 Abs. 1 BGB
Vorsatz
Fahrlässigkeit
Beweislast: Verschuldensvermutung
§ 280 Abs.1 S. 2 BGB
§ 311a Abs. 2 S. 2 BGB
§ 651 f. Abs. 1 BGB
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
3
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Verschuldensfähigkeit
Verschuldensunfähigkeit § 827 S. 1 BGB
(Verweis in § 276 Abs. 1 S. 2 BGB)
Bewusstlose
Personen ohne freie Willensbestimmung
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
Ausnahmeregelung des § 827 S. 2 BGB
„Drogenfälle“, Alkohol: hier Haftung wie bei Fahrlässigkeit
beschränkte Verschuldensfähigkeit, § 828 Abs. 3 BGB
Kinder und Jugendliche zwischen 7. und 18. Lebensjahr
Maßstab: Einsichtsfähigkeit
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
4
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Haftung für fremdes Verschulden, § 278 BGB
Sonderverbindung
Schuldner und Gläubiger müssen existieren
Erfüllungsgehilfe, § 278 S.1 BGB
Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners
rein tatsächlich in dessen Pflichtenkreis tätig wird
präzise Bestimmung des Umfangs des Pflichtenkreises erforderlich
Handeln „zur Erfüllung“, nicht lediglich „bei Gelegenheit“
Rechtsfolge: Verschuldenszurechnung / Zurechnungsnorm
„Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen,
deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient in gleichem Umfang zu
vertreten wie eigenes Verschulden.“
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
5
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Haftung für fremdes Verschulden, § 831 BGB
anders als § 278 BGB: eigene Anspruchsgrundlage
Verschulden beim Geschäftsherrn, § 831 Abs. 1 S. 2 BGB
aber: Exkulpationsmöglichkeit bei fehlendem Auswahl- und
Überwachungsverschulden (was widerlegbar vermutet wird)
Verrichtungsgehilfe
„ … zu einer Verrichtung bestellt …“, § 831 Abs. 1 S. 1 BGB
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
6
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
§ 280 Abs.1 BGB
§ 286 BGB
SE neben der
Leistung
SE neben der
Leistung
einfacher
Schadensersatz
Ersatz des
Verzögerungsschadens“
§ 281 BGB
§ 282 BGB
§ 283 BGB
SE statt der
Leistung
SE statt der
Leistung
SE statt der
Leistung
Nichtleistung /
Verzögerung /
Schlechtleistung
Schutzpflichtverletzung
Nachträgliche
Unmöglichkeit
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
§ 311a Abs. 2
BGB
SE statt der
Leistung
anfängliche
Unmöglichkeit
7
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Lernmodul Abgrenzung Schadensersatzarten
Schadensersatz statt der Leistung
Schaden nach Pflichtverletzung endgültig entstanden
Schaden durch endgültiges Ausbleiben der Leistung entstanden
Schaden durch Leistung zum letztmöglichen Zeitpunkt behebbar
Testfrage: Schaden würde entfallen, wenn geschuldete Leistung
noch erbracht werden würde?
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
8
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB
Schutzpflichtverletzung, § 241 Abs. 2 BGB
Ersatz von Begleitschäden aufgrund Schutzpflichtverletzung
Schäden an weiteren Rechtsgütern außerhalb des Leistungsgegenstandes
Sach-, Personen- bzw. Körper- sowie reine Vermögensschäden
Beispiele:
• Handwerker beschädigt bei Malerarbeiten Einrichtungsgegenstände
des Auftraggebers (Sachschaden)
• Kunde kauft im Supermarkt ein und rutscht beim Hinausgehen auf
einer fahrlässigerweise nicht beseitigten Bananenschale aus
(Personen- bzw. Körperschaden)
• Bankaufsichtsratsmitglied A äußert sich in der Öffentlichkeit negativ
über die Bonität des Bankkunden B, der daraufhin Umsatzeinbußen
erleidet (Vermögensschaden)
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
9
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB
rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten, §§ 311 Abs. 2,
241 Abs. 2 BGB
mangels Leistungspflicht wird Abgrenzungsproblematik zum
Schadensersatz statt der Leistung hier nicht relevant
Verletzung nachvertraglicher Schutzpflichten, §§ 280 Abs. 1,
241 Abs. 2 BGB (culpa post contractum finitum)
Beispiel:
Steuerberater A gibt nach Beendigung des Beratungsvertrages mit dem
Unternehmer B Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an den Konkurrenten
C weiter, wodurch B einen Vermögensschaden erleidet.
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
10
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB
Schlechtleistung: Fallgruppen
1. Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Gläubigers
(Leben, Gesundheit, Körper, Eigentum)
Klassiker (RGZ 66, 289): A kauft bei B Pferdefutter, das mit giftigen
Rizinuskörnern verunreinigt ist, was zum Tod der Pferde des A führt.
tote Pferde: SE neben der Leistung, § 437 Nr. 3 iVm § 280 Abs. 1 BGB
Futter: SE statt der Leistung, § 437 Nr. 3 iVm §§ 434, 280 Abs. 2, 3, 281
Weitere Beispiele:
Autofahrer A tankt an der Tankstelle des B. Allerdings ist das Benzin mit
herstellungsbedingten Mineralölrückständen verunreinigt, wodurch Motor
und Katalysator des KFZ des A beschädigt werden.
Kunde K kauft im Supermarkt unerkannt verschimmeltes Brot, worauf hin
er an Durchfall erkrankt.
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
11
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB
Schlechtleistung: Fallgruppen
2. sog. „Weiterfressermangel“
auf Teil der Kaufsache beschränkter Sachmangel vor
Gefahrübergang vorhanden
greift nach Gefahrübergang auf gesamte Kaufsache über,
wodurch sie insgesamt zerstört oder beschädigt wird
Klassiker (Gaszugfall: BGHZ 86, 256): A kauft bei B ein Auto. Aufgrund
eines defekten Gaszuges (klemmendes Zugseil, das das Gaspedal nach
dem Durchtreten wieder in die Ausgangsposition zurückversetzt) kommt es
zu einem Auffahrunfall, wodurch das Auto des A zerstört wird.
defekter Gaszug: SE statt der Leistung §§ 434, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB
zerstörtes Auto: SE neben der Leistung, §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 bzw.
bei Verbrauchsgüterkauf wegen der VerbrGKauf-RL auch SE statt der
Leistung vertretbar, § 437 Nr. 3 iVm §§ 434, 280 Abs. 2, 3, 281 BGB
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
12
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB
Schlechtleistung: Fallgruppen
2. sog. „Weiterfressermangel“
eigentliches Problem: Anwendbarkeit des Deliktsrechts bei
neben kaufrechtlichem Schadensersatzanspruch?
A. BGH: bei fehlender Stoffgleichheit (+)
Stoffgleichheit (+) wenn
ursprünglicher Mangel betrifft funktional abgrenzbaren Sachteil
Mangel wäre mit vertretbarem Aufwand zu beheben
ursprünglicher Mangelunwert ist verglichen mit der späteren
Schadenshöhe verhältnismäßig gering
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
13
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB
Schlechtleistung: Fallgruppen
2. sog. „Weiterfressermangel“
B. Lit: kein deliktischer Anspruch
kaufrechtliche Sachmängelgewährleistung abschließend
Kriterium der Stoffgleichheit erlaubt keine sachgerechte Abgrenzung
Tatsache des nachträglichen Schadenseintritts willkürlich
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
14
Vertragsrecht II
§ 5 Leistungsstörungsrecht
Klausuraufbau
I. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 oder 437 Nr. 3, 446, 280 Abs.1, 3,
§ 281 Abs. 1 Alt. 1 BGB
(+) aber gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB verjährt ....
II. § 823 Abs. 1 BGB
1. Rechtsgutsverletzung
Eigentum: eigentlich (-), da von vornherein
mangelbehaftetes Eigentum erworben wurde
mangelfreie Restsache?
(+) bei fehlender Stoffgleichheit
P: Diskussion BGH vs. Literatur
…
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
15