Vertragsrecht II Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Vertretenmüssen, §§ 276 ff. BGB Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Voraussetzung für § 280 Abs. 1 BGB, 286 Abs. 4 BGB Maßstab des Vertretenmüssens: § 276 Abs. 1 BGB Vorsatz Fahrlässigkeit Beweislast: Verschuldensvermutung § 280 Abs.1 S. 2 BGB § 311a Abs. 2 S. 2 BGB § 651 f. Abs. 1 BGB Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 3 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Verschuldensfähigkeit Verschuldensunfähigkeit § 827 S. 1 BGB (Verweis in § 276 Abs. 1 S. 2 BGB) Bewusstlose Personen ohne freie Willensbestimmung Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres Ausnahmeregelung des § 827 S. 2 BGB „Drogenfälle“, Alkohol: hier Haftung wie bei Fahrlässigkeit beschränkte Verschuldensfähigkeit, § 828 Abs. 3 BGB Kinder und Jugendliche zwischen 7. und 18. Lebensjahr Maßstab: Einsichtsfähigkeit Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 4 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Haftung für fremdes Verschulden, § 278 BGB Sonderverbindung Schuldner und Gläubiger müssen existieren Erfüllungsgehilfe, § 278 S.1 BGB Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners rein tatsächlich in dessen Pflichtenkreis tätig wird präzise Bestimmung des Umfangs des Pflichtenkreises erforderlich Handeln „zur Erfüllung“, nicht lediglich „bei Gelegenheit“ Rechtsfolge: Verschuldenszurechnung / Zurechnungsnorm „Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.“ Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 5 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Haftung für fremdes Verschulden, § 831 BGB anders als § 278 BGB: eigene Anspruchsgrundlage Verschulden beim Geschäftsherrn, § 831 Abs. 1 S. 2 BGB aber: Exkulpationsmöglichkeit bei fehlendem Auswahl- und Überwachungsverschulden (was widerlegbar vermutet wird) Verrichtungsgehilfe „ … zu einer Verrichtung bestellt …“, § 831 Abs. 1 S. 1 BGB Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 6 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht § 280 Abs.1 BGB § 286 BGB SE neben der Leistung SE neben der Leistung einfacher Schadensersatz Ersatz des Verzögerungsschadens“ § 281 BGB § 282 BGB § 283 BGB SE statt der Leistung SE statt der Leistung SE statt der Leistung Nichtleistung / Verzögerung / Schlechtleistung Schutzpflichtverletzung Nachträgliche Unmöglichkeit Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) § 311a Abs. 2 BGB SE statt der Leistung anfängliche Unmöglichkeit 7 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Lernmodul Abgrenzung Schadensersatzarten Schadensersatz statt der Leistung Schaden nach Pflichtverletzung endgültig entstanden Schaden durch endgültiges Ausbleiben der Leistung entstanden Schaden durch Leistung zum letztmöglichen Zeitpunkt behebbar Testfrage: Schaden würde entfallen, wenn geschuldete Leistung noch erbracht werden würde? Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 8 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB Schutzpflichtverletzung, § 241 Abs. 2 BGB Ersatz von Begleitschäden aufgrund Schutzpflichtverletzung Schäden an weiteren Rechtsgütern außerhalb des Leistungsgegenstandes Sach-, Personen- bzw. Körper- sowie reine Vermögensschäden Beispiele: • Handwerker beschädigt bei Malerarbeiten Einrichtungsgegenstände des Auftraggebers (Sachschaden) • Kunde kauft im Supermarkt ein und rutscht beim Hinausgehen auf einer fahrlässigerweise nicht beseitigten Bananenschale aus (Personen- bzw. Körperschaden) • Bankaufsichtsratsmitglied A äußert sich in der Öffentlichkeit negativ über die Bonität des Bankkunden B, der daraufhin Umsatzeinbußen erleidet (Vermögensschaden) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 9 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten, §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB mangels Leistungspflicht wird Abgrenzungsproblematik zum Schadensersatz statt der Leistung hier nicht relevant Verletzung nachvertraglicher Schutzpflichten, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB (culpa post contractum finitum) Beispiel: Steuerberater A gibt nach Beendigung des Beratungsvertrages mit dem Unternehmer B Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an den Konkurrenten C weiter, wodurch B einen Vermögensschaden erleidet. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 10 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB Schlechtleistung: Fallgruppen 1. Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Gläubigers (Leben, Gesundheit, Körper, Eigentum) Klassiker (RGZ 66, 289): A kauft bei B Pferdefutter, das mit giftigen Rizinuskörnern verunreinigt ist, was zum Tod der Pferde des A führt. tote Pferde: SE neben der Leistung, § 437 Nr. 3 iVm § 280 Abs. 1 BGB Futter: SE statt der Leistung, § 437 Nr. 3 iVm §§ 434, 280 Abs. 2, 3, 281 Weitere Beispiele: Autofahrer A tankt an der Tankstelle des B. Allerdings ist das Benzin mit herstellungsbedingten Mineralölrückständen verunreinigt, wodurch Motor und Katalysator des KFZ des A beschädigt werden. Kunde K kauft im Supermarkt unerkannt verschimmeltes Brot, worauf hin er an Durchfall erkrankt. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 11 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB Schlechtleistung: Fallgruppen 2. sog. „Weiterfressermangel“ auf Teil der Kaufsache beschränkter Sachmangel vor Gefahrübergang vorhanden greift nach Gefahrübergang auf gesamte Kaufsache über, wodurch sie insgesamt zerstört oder beschädigt wird Klassiker (Gaszugfall: BGHZ 86, 256): A kauft bei B ein Auto. Aufgrund eines defekten Gaszuges (klemmendes Zugseil, das das Gaspedal nach dem Durchtreten wieder in die Ausgangsposition zurückversetzt) kommt es zu einem Auffahrunfall, wodurch das Auto des A zerstört wird. defekter Gaszug: SE statt der Leistung §§ 434, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zerstörtes Auto: SE neben der Leistung, §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 bzw. bei Verbrauchsgüterkauf wegen der VerbrGKauf-RL auch SE statt der Leistung vertretbar, § 437 Nr. 3 iVm §§ 434, 280 Abs. 2, 3, 281 BGB Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 12 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB Schlechtleistung: Fallgruppen 2. sog. „Weiterfressermangel“ eigentliches Problem: Anwendbarkeit des Deliktsrechts bei neben kaufrechtlichem Schadensersatzanspruch? A. BGH: bei fehlender Stoffgleichheit (+) Stoffgleichheit (+) wenn ursprünglicher Mangel betrifft funktional abgrenzbaren Sachteil Mangel wäre mit vertretbarem Aufwand zu beheben ursprünglicher Mangelunwert ist verglichen mit der späteren Schadenshöhe verhältnismäßig gering Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 13 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 BGB Schlechtleistung: Fallgruppen 2. sog. „Weiterfressermangel“ B. Lit: kein deliktischer Anspruch kaufrechtliche Sachmängelgewährleistung abschließend Kriterium der Stoffgleichheit erlaubt keine sachgerechte Abgrenzung Tatsache des nachträglichen Schadenseintritts willkürlich Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 14 Vertragsrecht II § 5 Leistungsstörungsrecht Klausuraufbau I. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 oder 437 Nr. 3, 446, 280 Abs.1, 3, § 281 Abs. 1 Alt. 1 BGB (+) aber gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB verjährt .... II. § 823 Abs. 1 BGB 1. Rechtsgutsverletzung Eigentum: eigentlich (-), da von vornherein mangelbehaftetes Eigentum erworben wurde mangelfreie Restsache? (+) bei fehlender Stoffgleichheit P: Diskussion BGH vs. Literatur … Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 15
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