Informationsblatt zur Förderung Art der Förderung Das Bauvorhaben Eigentumswohnungen „Am Wagnerberg“ in Ansfelden wird mit einem Darlehen des Landes Oberösterreich nach den Bestimmungen der Neubauförderungs-Verordnung 2013 gefördert. Die Finanzierung des Projektes erfolgt zusätzlich mit Hypothekar- Darlehen und Eigenmittel der Eigentümer. Die Annuitäten des Förderungsdarlehens betragen anfänglich 0,941 % des Darlehensbetrages. Die Verzinsung beträgt am Beginn 1%. Die Laufzeit des Förderungsdarlehens beträgt 38 Jahre. Für alle Förderungsbereiche gilt, dass anstelle des Jahreshaushaltseinkommens auch das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre herangezogen werden kann. Die geförderte Wohnung muss zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses verwendet werden. Binnen sechs Monate nach Bezug der neuen Wohnung sind die Rechte an der bisherigen Wohnung aufzugeben. Wer ist förderungswürdig? Finanzielle Erleichterungen Nachstehende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden: • Personen Jahresnettoeinkommen 1 Person 37.000 Euro 2 Personen 55.000 Euro Für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 5.000 Euro Alimentationsverpflichtun- zusätzlich 5.000 Euro gen pro Kind Nachzuweisen ist das Jahreshaushaltseinkommen für das 2015 (Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuerbescheide der einziehenden Personen). Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen um maximal 10%, 20% bzw. 30% wird eine um 25%, 50% bzw. 75% verminderte Förderung gewährt. www.wag.at Arbeiterkammerdarlehen Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ooe.gv.at!
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