Förderinformation

Informationsblatt zur Förderung
Art der Förderung
Das Bauvorhaben Eigentumswohnungen „Am Wagnerberg“ in Ansfelden wird mit einem Darlehen des
Landes Oberösterreich nach den Bestimmungen der
Neubauförderungs-Verordnung 2013 gefördert. Die
Finanzierung des Projektes erfolgt zusätzlich mit Hypothekar- Darlehen und Eigenmittel der Eigentümer.
Die Annuitäten des Förderungsdarlehens betragen
anfänglich 0,941 % des Darlehensbetrages. Die Verzinsung beträgt am Beginn 1%. Die Laufzeit des
Förderungsdarlehens beträgt 38 Jahre.
Für alle Förderungsbereiche gilt, dass anstelle des
Jahreshaushaltseinkommens auch das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre herangezogen werden kann.
Die geförderte Wohnung muss zur Befriedigung des
dringenden Wohnbedürfnisses verwendet werden.
Binnen sechs Monate nach Bezug der neuen Wohnung
sind die Rechte an der bisherigen Wohnung
aufzugeben.
Wer ist förderungswürdig?
Finanzielle Erleichterungen
Nachstehende Einkommensgrenzen dürfen nicht
überschritten werden:
•
Personen
Jahresnettoeinkommen
1 Person
37.000 Euro
2 Personen
55.000 Euro
Für jede weitere Person
im Haushalt
zusätzlich 5.000 Euro
Alimentationsverpflichtun- zusätzlich 5.000 Euro
gen pro Kind
Nachzuweisen ist das Jahreshaushaltseinkommen
für das 2015 (Jahreslohnzettel bzw. Einkommenssteuerbescheide der einziehenden Personen).
Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen
um maximal 10%, 20% bzw. 30% wird eine um 25%,
50% bzw. 75% verminderte Förderung gewährt.
www.wag.at
Arbeiterkammerdarlehen
Nähere Informationen erhalten Sie
unter www.ooe.gv.at!