Unverbindliche Berechnungsbeispiele nach derzeitigem Stand Branche Hotel Restaurant Einzelhandel Umsatz Steuerberater Apotheke Arzt Handwerk 400.000 € Gewinnsatz = Anteil, der den betreffenden Branchen durchschn. vom Umsatz als Einnahme verbleibt; geringster Satz aus Vorgaben des Bundefinanzministeriums 7% 7% 6% 20 % 4% 27 % 10 % 80 % 45 % 20 % 4% 10 % 1% 2% 12 % 12 % 12 % 12 % 12 % 12 % 12 % 2.688 € 1.512 € 576 € 384 € 192 € 129,60 € 96 € Vorteilssatz = spiegelt den nach Branchen ermittelten Umsatzvorteil wider, der durch Fremdenverkehr erzielt wird Muss noch errechnet werden! Beitragssatz = Verhältnis des umlagefähigen Aufwandes zur Summe aller Messbeträge. (Messbetrag = Umsatz x Gewinnsatz x Vorteilssatz) Muss noch errechnet werden! FVB
© Copyright 2024 ExpyDoc