Berechnungsbeispiele

Unverbindliche Berechnungsbeispiele nach derzeitigem Stand
Branche
Hotel
Restaurant
Einzelhandel
Umsatz
Steuerberater
Apotheke
Arzt
Handwerk
400.000 €
Gewinnsatz
= Anteil, der den
betreffenden Branchen
durchschn. vom Umsatz
als Einnahme verbleibt;
geringster Satz aus
Vorgaben des
Bundefinanzministeriums
7%
7%
6%
20 %
4%
27 %
10 %
80 %
45 %
20 %
4%
10 %
1%
2%
12 %
12 %
12 %
12 %
12 %
12 %
12 %
2.688 €
1.512 €
576 €
384 €
192 €
129,60 €
96 €
Vorteilssatz
= spiegelt den nach
Branchen ermittelten
Umsatzvorteil wider, der
durch Fremdenverkehr
erzielt wird
Muss noch errechnet
werden!
Beitragssatz
= Verhältnis des
umlagefähigen
Aufwandes zur Summe
aller Messbeträge.
(Messbetrag = Umsatz x
Gewinnsatz x
Vorteilssatz)
Muss noch errechnet
werden!
FVB