Zulassung Angaben zur Person Erster berufsqualifizierender

Bewerbungsbogen Masterstudiengänge bitte vollständig und leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen!
Angaben zur Person
Zulassung
Studiengang
Studienort
Studienbeginn (z.B. WiSe 2014/2015)
Studienart
□ Vollzeitstudium □ Berufsbegleitendes Studium
Name
Geschlecht
Geburtsname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße / Nummer
Postleitzahl / Ort
Staatsangehörigkeit
Landkreis
Bundesland
Land (wenn Ausland)
E-Mail*
Telefon (Festnetz)*
Telefon (Mobil)*
Name der Institution
□ Hochschule
□ Berufsakademie
□ andere (ggf. angeben):
Erster berufsqualifizierender
Hochschulabschluss1
Art der Institution
Studiengang/-richtung
Ort der Bildungseinrichtung
Bundesland
Staat/Land der Institution (wenn im Ausland studiert wurde)
Studienbeginn (TT.MM.JJJ)
Studienende (TT.MM.JJJ)
Anzahl Fachsemester2
Anzahl Hochschulsemester3
Erworbener Abschluss
Datum
Note
Erworbene ECTS-Punkte:
Berufspraxis
Exmatrikulationsdatum
1
2
3
Tätigkeit als
von
bis
Tätigkeit als
von
bis
□ Berufsausbildung
□ abgeschlossen
□ Praktikum/Volontariat
□ Berufsausbildung
□ Praktikum/Volontariat
□ Fortbildung
□ abgeschlossen
□ Fortbildung
□ Festanstellung
□ Festanstellung
Nur ausfüllen, wenn Sie bereits an einer Hochschule eingeschrieben sind/waren; bitte ggf. separates Blatt benutzen, falls Platz nicht ausreichend.
Bezeichnet die Anzahl der Semester, die Sie in einem bestimmten Studiengang (Fachrichtung) studiert haben; bitte ggf. separates Blatt benutzen, falls Platz nicht ausreichend.
Bezeichnet die Gesamtanzahl der Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind/waren – unabhängig vom Studiengang (Fachrichtung).
* Mit der freiwilligen Angabe von Telefonnummer (Festnetz/Mobil) und E-Mail-Adresse erkläre ich mich damit einverstanden, Informationen in Bezug auf mein Studium zu erhalten (keine Werbung). Diese Einwilligung kann
jederzeit beim Studierendenservice schriftlich widerrufen werden.
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Einverständniserklärung
Ich versichere, dass ich den Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt habe und die geforderten
Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht einreichen werde.
Ebenfalls fristgemäß reiche ich die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse ein, bei der ich zum Studienbeginn als
Mitglied oder Familienangehöriger versichert bin oder sein werde (§ 2 der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung).
Oder, wenn ich Mitglied einer privaten Krankenversicherung bin, den Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen
Versicherungspflicht (diese Befreiungsbescheinigung wird nur durch gesetzliche Krankenkassen wie zum Beispiel AOK, DAK, BEK,
TK ausgestellt). Das diesem Bewerberbogen beiliegende Merkblatt zur Krankenversicherung habe ich zur Kenntnis genommen.
Mir ist bewusst, dass eine Immatrikulation an der AMD Akademie Mode & Design / Fachbereich Design der Hochschule Fresenius
erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
Ich bin mit der Speicherung und Weitergabe meiner Daten innerhalb des Verbundes der AMD Akademie Mode & Design /
Fachbereich Design der Hochschule Fresenius zum Zweck der Verarbeitung im Interessenten, Bewerbungs- und
Betreuungsprozess einverstanden.
Zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Interessenten, Studierenden/Auszubildenden/Schülern und
Personal verwenden wir das EDV-gestützte Programm Salesforce. Die Verarbeitung der Daten erfolgt hierbei in einem Drittstaat
(u.a. USA) – außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Datenschutzrichtlinie.
Mit der Eingabe von Daten und ggfs. dem Hochladen von Dateien erklären Sie sich mit dem Ort der Datenverarbeitung und der
Datenschutzerklärung des Anbieters salesforce.com einverstanden. Diese können Sie hier einsehen:
http://www.salesforce.com/de/company/privacy.jsp
Wir empfehlen Ihnen, sensible Daten – z.B. Zeugnisse oder Atteste – insbesondere solche im Sinne des § 3 (9) BDSG entweder
persönlich vorzulegen, per Post an die jeweilige Einrichtung zu senden oder in verschlüsselter Form per Mail zu senden.
Ich bin mit der Verwendung meiner Daten für hochschulbezogene Informationen einverstanden.
____________________________________
Ort, Datum
_______________________________________
Unterschrift
Die Erhebung und Verarbeitung der vorgenannten Daten, mit Ausnahme der mit Sternchen (*) als freiwillig gekennzeichneten Felder, erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Verordnungen/Gesetze für Immatrikulation, Prüfung
und für das Statistikwesen des jeweiligen Bundeslandes. Die für Sie bzw. für den jeweiligen Hochschulstandort und Studiengang geltenden Regelungen können bei Ihrem Studierendenservice eingesehen werden.
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Checkliste Bewerbungsunterlagen
□ Ausgefüllter Bewerberbogen
□ Tabellarischer Lebenslauf
□ Motivationsschreiben
□ Amtlich beglaubigte Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses sowie ggf. weiterer Studienabschlüsse
□ Für die Bewerbung zum Master „Fashion and Product Management (M.A.)“: Nachweis eines Praktikums oder Berufstätigkeit
in Unternehmen der Modewirtschaft im Umfang von mindestens 6 Monaten
□ Für die Bewerbung zum Master „Fashion and Retail Management (M.A.)“: Nachweis einer mindestens einjährigen
Berufstätigkeit
□ Digitales Lichtbild/Passfoto
□ Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
□ Krankenversicherungsbescheinigung oder Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung
□ Nachweis über englische Sprachkenntnisse auf Niveaustufe B2 des Europäischen Referenzrahmen oder gleichwertige
Kenntnisse
□ Für ausländische Bewerber: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf Niveaustufe DSH 1 oder TestDaF Stufe TDN 3 oder
gleichwertige Kenntnisse
Bewerber, die einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Umfang von weniger als 210, aber mindestens 180
ECTS-Punkten erworben haben, reichen bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:
□ Ausführliche Darstellung der außerhalb einer Hochschule erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten und Beleg durch
entsprechende Unterlagen (z.B. Arbeits- oder Praktikumszeugnisse, Belege über berufliche Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen)
Bewerber, die bereits in einem Masterstudiengang an einer anderen Hochschule studiert haben und ihr Studium am Fachbereich
Design fortsetzen möchten, reichen bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:
□ Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen des bisherigen Studiums
□ Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule
□ Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule
Anschließend den Bewerberbogen sowie die Bewerbungsunterlagen zurücksenden an:
Eine Bewerbung ist nur an einem Standort des Fachbereichs Design möglich!
Standort Hamburg
AMD Akademie Mode & Design
Studienbewerbung
Alte Rabenstraße 1
20148 Hamburg
Standort München
AMD Akademie Mode & Design
Studienbewerbung
Infanteriestraße 11 a / Haus E
80797 München
Standort Berlin
AMD Akademie Mode & Design
Studienbewerbung
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
Standort Düsseldorf
AMD Akademie Mode & Design
Studienbewerbung
Karl-Friedrich-Klees-Straße 10
40476 Düsseldorf
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Bewerbungsverfahren
Ablauf des Bewerbungsverfahrens am Fachbereich Design der Hochschule Fresenius:
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen (siehe Checkliste Seite 3).
Im ersten Schritt genügt es, den ausgefüllten Bewerberbogen, den Lebenslauf, das Motivationsschreiben sowie eine
Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses einzureichen. Bewerber, die einen ersten
berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Umfang von weniger als 210, aber mindestens 180 ECTS-Punkten
erworben haben, müssen die in der Checkliste dargestellten Unterlagen einreichen. Die restlichen Unterlagen müssen
dann spätestens bei einer erfolgten Zusage formal korrekt (in beglaubigter Form) nachgereicht werden.
2. Ist das Ergebnis der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen positiv, erfolgt eine Einladung zum Auswahltag. Die
Auswahltage finden alle 4-6 Wochen statt.
3. Der Auswahltag besteht in Eignungsgespräch, in dem von der Zulassungskommission neben der Motivation auch
kaufmännisches Interesse, strategisches Denken und Intelligenz sowie persönliches Engagement und soziale
Kompetenzen überprüft werden
4. Im Anschluss werden Sie schnellstmöglich über das Ergebnis des Auswahltags informiert.
5. Evt. Nachreichung der restlichen Unterlagen.
6. Bei einer Zusage erfolgt im nächsten Schritt die Immatrikulation.
Motivationsschreiben
Im Motivationsschreiben sollen Sie auf einer Seite darlegen, warum Sie sich für den gewünschten Studiengang entschieden
haben. Zudem sollte daraus hervorgehen, warum Sie am Fachbereich Design studieren möchten. Auch Angaben zum Berufsziel
und den erwarteten Zukunftsperspektiven sind uns wichtig.
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Merkblatt zur Krankenversicherung
Keine Immatrikulation ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung
Jeder Studienbewerber muss sich vor der Immatrikulation mit der zuständigen Krankenversicherung in Verbindung setzen, um
eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus,
- ob er versichert ist oder
- ob er versicherungsfrei, von Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
Die Versicherungsbescheinigung ist mit den Unterlagen für die Immatrikulation der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule
gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen. Eine neue Versicherungsbescheinigung ist auch
einzureichen, wenn der Studierende nach Ablauf der Familienversicherung in ein eigenes Versicherungsverhältnis wechselt.
Welche Krankenkasse ist für die Ausstellung der Versicherungsbescheinigung zuständig?
Studienbewerber erhalten die für die erstmalige Immatrikulation erforderliche Versicherungsbescheinigung von der
Krankenkasse, bei der sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder sein werden.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Falls der Studienbewerber Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung ist, muss der Nachweis über die Befreiung von der
gesetzlichen Versicherungspflicht vorgelegt werden. Zuständig für die Befreiung sind alle gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK,
DAK, BEK, TK).
Studienbewerber, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von
der Krankenkasse, die die Befreiung erteilt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden; sie gilt für die gesamte Dauer des
Studiums.
Versicherungstatbestände
Versicherungspflichtig sind Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik
Deutschland immatrikuliert sind. Dies gilt auch für im Inland immatrikulierte Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen rechts kein Anspruch auf Sachleistungen
besteht.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das
30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn
- die Art der Ausbildung,
- familiäre Gründe,
- persönliche Gründe,
insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs, die Überschreitung
der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen
Studierende, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem
Erscheinungsbild nach Studierende sind, d.h., wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch
genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer
ist, wird nicht als Studierender, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.
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