Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Postfach 10 14 22, D -20009 Hamburg
Zentraler Einkauf und Vergabeaufsicht - GF/Z
Sachsenfeld 3 - 5
D – 20097 Hamburg
Telefon: 040 – 4 28 26 - 2496
Telefax: 040 – 4 27 31 - 3448
An die Bieter der Maßnahme
Ansprechpartner: Frau Meyerhöfer
Zimmer: C 5.18
E- Mail: [email protected]
ÖA-GFZF-15/17
Aktenzeichen (bei Antworten bitte angeben)
Gz.: ÖA-GFZF-15/17_NA01
Hamburg, den 20.01.2017
A7, AS HH-Heimfeld bis Brücke Ehestorfer Weg
Grundinstandsetzung, Rifa Hannover/ Bremen, RiStWag- Anlage A7/06,
Verkehrssicherungs- und Straßenbauarbeiten
Nachsendung 01:
Eröffnungstermin: 31.01.2017, 11:00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die o. g. Maßnahme liegen uns folgende Anfragen vor, die einer Nachsendung zu den
Vergabeunterlagen notwendig machen:
1. Frage:
„Gemäß LV Pos. 1.12.50. soll der überschüssige Boden, der bei der Profilierung der Unterlage
anfällt, aufgenommen und innerhalb der Baustelle verfahren und zwischengelagert werden.
Frage: Können wir davon ausgehen, dass der überschüssige Boden der o.g. Position lediglich
aufgenommen, gelagert und vom AG übernommen wird?
Wenn dem so ist, bitten wir um Angabe, wo (Transportentfernung) und wie lange der Boden
(4.000m³) im Baufeld zwischengelagert werden soll.
Wenn dem nicht so ist, bitten wir um Angabe, um was für einen Boden es sich handelt (Analytik
gem. der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft für Abfall) und unter welcher OZ die
Entsorgung erfolgt.“
Antwort:
LV - Erhöhung der Erdbau-Position 1.6.270
Der überschüssige Boden aus dem Fahrbahnbereich (OZ 1.12.50.) ist gemeinsam mit dem in
Böschungen und Grünstreifen zu lösendem Boden (OZ 1.6.250.) auf dem Zwischenlager des AN
Öffentliche Verkehrsmittel:
S 3, S 31 Hammerbrook
Bus 25, 112 Hammerbrook/City-Süd
zu lagern. Nach Wiedereinbau in den Auftragsbereichen (OZ 1.6.260.) ist der verbleibende Boden
aus dem Zwischenlager zu verwerten (OZ 1.6.270.).
Nach Gegenüberstellung der Abtrags- und Auftragsmengen verbleiben 4.950,000 m3 gelagerter
Boden auf dem Zwischenlager, der aufzunehmen und zu verwerten ist.
Insofern ist die Menge der OZ 1.6.270. von 950,000 m3 auf 4.950,000 m3 zu erhöhen.
Nach Anlage 8 der Ausschreibung (Asphalt-, PAK- und Bodenschadstoffuntersuchung) wird
vornehmlich Boden der LAGA Einbauklasse Z 0 erwartet. Dennoch ist der zu verwertende Boden
vor Abfuhr gemäß LAGA zu untersuchen (OZ 3.6.10.).
2. Frage:
„In der Position 1.5.150. "Transp. Schutzeinrichtung aufstellen, beseitigen" ist eine Schutzwand
mit der Aufhaltestufe min. T1 und einem Wirkungsbereich von max. W3 vorgesehen.
Lt. Verkehrszeichenplan 12450-A7-ST-K-15-1023-PH2a ist eine transportable Schutzeinrichtung
mit einer Aufhaltestufe T3 und einem Wirkungsbereich W1 vorgesehen.
Wir bitten um Angabe, welche Vorgabe maßgeblich ist.“
Antwort:
2.
Anpassung der Planunterlagen in der Verkehrsführungsplänen Bauphase 2/2a
In den Planunterlagen Verkehrsführungspläne, Zeichnungsnrn.: 12450-A7-ST-K-15-1023-PH2a
und 12450-A7-ST-K-15-1024-PH2a, wurden nicht korrekte Angaben zu den transportablen
Schutzeinrichtungenbei bei Darstellung der 5s+0-Verkehrsführung eingetragen.
Entsprechend der ZTV-SA (Tabelle 5) ist während der Hauptbauphase nach OZ 1.5.150. „Transp.
Schutzeinrichtung aufstellen, beseitigen“ (Bauphase 2a / 2) zwischen den entgegengesetzt
gerichteten Verkehrsströmen eine transportable Schutzeinrichtung (min. T 1, max. W 3)
aufzustellen. Diese Angabe ist maßgeblich.
3. Frage:
„Gemäß dem Rundschreiben vom 16.12.2015 "Maßnahmen zur Steigerung der
Asphalteinbauqualität" vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, soll ab dem
01.01.2017 für zusammenhängende Asphaltflächen der jeweils einzubauenden Schicht von
>6.000 m², thermoisolierte Transportfahrzeuge und Übergabegeräte (Beschicker)
eingesetzt werden.
Weder in der Baubeschreibung noch im Leistungsverzeichnis der einzubauenden
Asphaltschichten, ist der Einsatz von thermoisolierten Transportfahrzeugen und Beschickern
gefordert.
Wir bitten um genaue Angabe, ob die Kosten in den jeweiligen Positionen berücksichtigt werden
sollen.“
Antwort:
Baubeschreibung - Ergänzung des Abschnittes 1.1.3 um den „Einsatz thermoisolierter
Transportfahrzeuge und Übergabegeräte (Beschicker)“
Gemäß dem Rundschreiben vom 16.12.2015 "Maßnahmen zur Steigerung der
Asphalteinbauqualität" vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, sind für
zusammenhängende Asphaltflächen der jeweils einzubauenden Schicht von >6.000 m²,
thermoisolierte Transportfahrzeuge und Übergabegeräte (Beschicker) einzusetzen.
Somit wird die Baubeschreibung im Abschnitt 1.1.3 gemäß dem sich in der Anlage befindlichen
Textabschnitt ergänzt.
Für den Transport der Asphaltmischgüter für Deck-, Binder- und Tragschicht sind thermoisolierte
Transportfahrzeuge einzusetzen. Die Kosten sind in die entsprechenden Positionen für den
Einbau der Deck-, Binder- und Tragschicht einzurechnen.
Dieses Schreiben ist mit dem Angebot unterschrieben abzugeben. Der Bieter bestätigt mit seiner
Unterschrift, dass er diese Informationen bei der Kalkulation berücksichtigt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Meyerhöfer
Anlage
Ergänzung BB- Asphalteinbauqualität
Datum:
Bieter:
Unterschrift: