Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Postfach 10 14 22, D -20009 Hamburg Zentraler Einkauf und Vergabeaufsicht - GF/Z Sachsenfeld 3 - 5 D – 20097 Hamburg Telefon: 040 – 4 28 26 - 2496 Telefax: 040 – 4 27 31 - 3448 An die Bieter der Maßnahme Ansprechpartner: Frau Meyerhöfer Zimmer: C 5.18 E- Mail: [email protected] ÖA-GFZF-15/17 Aktenzeichen (bei Antworten bitte angeben) Gz.: ÖA-GFZF-15/17_NA01 Hamburg, den 20.01.2017 A7, AS HH-Heimfeld bis Brücke Ehestorfer Weg Grundinstandsetzung, Rifa Hannover/ Bremen, RiStWag- Anlage A7/06, Verkehrssicherungs- und Straßenbauarbeiten Nachsendung 01: Eröffnungstermin: 31.01.2017, 11:00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, für die o. g. Maßnahme liegen uns folgende Anfragen vor, die einer Nachsendung zu den Vergabeunterlagen notwendig machen: 1. Frage: „Gemäß LV Pos. 1.12.50. soll der überschüssige Boden, der bei der Profilierung der Unterlage anfällt, aufgenommen und innerhalb der Baustelle verfahren und zwischengelagert werden. Frage: Können wir davon ausgehen, dass der überschüssige Boden der o.g. Position lediglich aufgenommen, gelagert und vom AG übernommen wird? Wenn dem so ist, bitten wir um Angabe, wo (Transportentfernung) und wie lange der Boden (4.000m³) im Baufeld zwischengelagert werden soll. Wenn dem nicht so ist, bitten wir um Angabe, um was für einen Boden es sich handelt (Analytik gem. der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft für Abfall) und unter welcher OZ die Entsorgung erfolgt.“ Antwort: LV - Erhöhung der Erdbau-Position 1.6.270 Der überschüssige Boden aus dem Fahrbahnbereich (OZ 1.12.50.) ist gemeinsam mit dem in Böschungen und Grünstreifen zu lösendem Boden (OZ 1.6.250.) auf dem Zwischenlager des AN Öffentliche Verkehrsmittel: S 3, S 31 Hammerbrook Bus 25, 112 Hammerbrook/City-Süd zu lagern. Nach Wiedereinbau in den Auftragsbereichen (OZ 1.6.260.) ist der verbleibende Boden aus dem Zwischenlager zu verwerten (OZ 1.6.270.). Nach Gegenüberstellung der Abtrags- und Auftragsmengen verbleiben 4.950,000 m3 gelagerter Boden auf dem Zwischenlager, der aufzunehmen und zu verwerten ist. Insofern ist die Menge der OZ 1.6.270. von 950,000 m3 auf 4.950,000 m3 zu erhöhen. Nach Anlage 8 der Ausschreibung (Asphalt-, PAK- und Bodenschadstoffuntersuchung) wird vornehmlich Boden der LAGA Einbauklasse Z 0 erwartet. Dennoch ist der zu verwertende Boden vor Abfuhr gemäß LAGA zu untersuchen (OZ 3.6.10.). 2. Frage: „In der Position 1.5.150. "Transp. Schutzeinrichtung aufstellen, beseitigen" ist eine Schutzwand mit der Aufhaltestufe min. T1 und einem Wirkungsbereich von max. W3 vorgesehen. Lt. Verkehrszeichenplan 12450-A7-ST-K-15-1023-PH2a ist eine transportable Schutzeinrichtung mit einer Aufhaltestufe T3 und einem Wirkungsbereich W1 vorgesehen. Wir bitten um Angabe, welche Vorgabe maßgeblich ist.“ Antwort: 2. Anpassung der Planunterlagen in der Verkehrsführungsplänen Bauphase 2/2a In den Planunterlagen Verkehrsführungspläne, Zeichnungsnrn.: 12450-A7-ST-K-15-1023-PH2a und 12450-A7-ST-K-15-1024-PH2a, wurden nicht korrekte Angaben zu den transportablen Schutzeinrichtungenbei bei Darstellung der 5s+0-Verkehrsführung eingetragen. Entsprechend der ZTV-SA (Tabelle 5) ist während der Hauptbauphase nach OZ 1.5.150. „Transp. Schutzeinrichtung aufstellen, beseitigen“ (Bauphase 2a / 2) zwischen den entgegengesetzt gerichteten Verkehrsströmen eine transportable Schutzeinrichtung (min. T 1, max. W 3) aufzustellen. Diese Angabe ist maßgeblich. 3. Frage: „Gemäß dem Rundschreiben vom 16.12.2015 "Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität" vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, soll ab dem 01.01.2017 für zusammenhängende Asphaltflächen der jeweils einzubauenden Schicht von >6.000 m², thermoisolierte Transportfahrzeuge und Übergabegeräte (Beschicker) eingesetzt werden. Weder in der Baubeschreibung noch im Leistungsverzeichnis der einzubauenden Asphaltschichten, ist der Einsatz von thermoisolierten Transportfahrzeugen und Beschickern gefordert. Wir bitten um genaue Angabe, ob die Kosten in den jeweiligen Positionen berücksichtigt werden sollen.“ Antwort: Baubeschreibung - Ergänzung des Abschnittes 1.1.3 um den „Einsatz thermoisolierter Transportfahrzeuge und Übergabegeräte (Beschicker)“ Gemäß dem Rundschreiben vom 16.12.2015 "Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität" vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, sind für zusammenhängende Asphaltflächen der jeweils einzubauenden Schicht von >6.000 m², thermoisolierte Transportfahrzeuge und Übergabegeräte (Beschicker) einzusetzen. Somit wird die Baubeschreibung im Abschnitt 1.1.3 gemäß dem sich in der Anlage befindlichen Textabschnitt ergänzt. Für den Transport der Asphaltmischgüter für Deck-, Binder- und Tragschicht sind thermoisolierte Transportfahrzeuge einzusetzen. Die Kosten sind in die entsprechenden Positionen für den Einbau der Deck-, Binder- und Tragschicht einzurechnen. Dieses Schreiben ist mit dem Angebot unterschrieben abzugeben. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Informationen bei der Kalkulation berücksichtigt hat. Mit freundlichen Grüßen Frau Meyerhöfer Anlage Ergänzung BB- Asphalteinbauqualität Datum: Bieter: Unterschrift:
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