Staatliches Bauamt Passau Bieteranfragen und Antworten zum Vergabeverfahren Maßnahme: Vergabe: Vergabe-Nr: St 2326, Inst. FBD SR 37 - Mitterdorf Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt S52-LD38-16-01 Antworten aufgrund von Rückfragen der Anbieter Nummer: 3 Frage: Bieterfrage zu Pos. 1.6.90 und 1.10.90: Sehr geehrte Damen und Herren, wie sind die Positionen 1.6.90 und 1.10.90 „Zulage zu Flächenbefestigung aus Rasengittersteinen als Randstein herstellen“ zu verstehen? Sollen Rasengittersteine senkrecht verlegt werden? Gibt es eine Richtzeichnung für die Verlegung von Rasengittersteinen als Randstein? Nummer: 3 Antwort: AW: Pos. 1.6.90 und 1.10.90 Die beiden Positionen sind eine Zulage für Rasengitterrandsteine. Das bedeutet es sind Rasengittersteine mit einseitig gerader Längsseite zu verwenden. Die Verlegung der Steine erfolgt nicht senkrecht, sondern wie bei den normalen Rasengittersteinen. Anbei ein Bild zur Veranschaulichung mit einem normalen Rasengitterstein und einem Randstein. Nummer: 2 Frage: Nummer: 2 Antwort: Nummer: 1 Frage: Nummer: 1 Antwort: Beschicker In der Baubeschreibung ist unter Einbau von Asphalt zwingend ein Beschicker für die Versorgung des Asphaltfertiger vorgegeben. In der LB Stb-By gibt es aufgrund dieser besonderen Leistung eine eigene Leistungsposition dafür (LB 911, Pos. 915 bzw 916). Im Leistungsverzeichnis ist diese Position nicht ausgeschrieben und auch kein Hinweis auf den Einbau mit Beschicker in den Asphaltpositionen enthalten. Ist nunmehr mit Beschicker zu kalkulieren ? AW: Beschicker Der Beschicker ist in den Asphaltpositionen mit einzukalkulieren. Pos. 1.10.160 Bei der Pos. 1.10.160 ist keine Höhe/Breite des Verblendmauerwerkes angegeben. Da nach m (lfdm) abgerechnet wird, ist eine entsprechende Angabe zur Ermittlung der ca.-Fugen je m Verblendmauerwerk erforderlich. AW: Pos. 1.10.160 1/2 Die Pos. 1.10.160 ist pro m Fuge ausgeschrieben und nicht pro m Mauerwerk. Das bedeutet die Massenangaben beziehen sich bereits auf die zu sanierende Fugenlänge. Eine Umrechnung über die Höhe und Breite des Mauerwerks ist somit nicht notwendig. Die Durchlassgröße ist in 1.1.1 Nr. 1 letzter Spiegelstrich der Baubeschreibung angegeben, außerdem wird auf Punkt 1.10 des LV verwiesen. 2/2
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