Staatliches Bauamt Passau Bieteranfragen und Antworten

Staatliches Bauamt Passau
Bieteranfragen und Antworten zum
Vergabeverfahren
Maßnahme:
Vergabe:
Vergabe-Nr:
St 2326, Inst. FBD SR 37 - Mitterdorf
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt
S52-LD38-16-01
Antworten aufgrund von Rückfragen der Anbieter
Nummer: 3
Frage:
Bieterfrage zu Pos. 1.6.90 und 1.10.90:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sind die Positionen 1.6.90 und 1.10.90 „Zulage zu Flächenbefestigung aus
Rasengittersteinen als Randstein herstellen“ zu verstehen? Sollen Rasengittersteine
senkrecht verlegt werden? Gibt es eine Richtzeichnung für die Verlegung von
Rasengittersteinen als Randstein?
Nummer: 3
Antwort:
AW: Pos. 1.6.90 und 1.10.90
Die beiden Positionen sind eine Zulage für Rasengitterrandsteine. Das bedeutet es sind
Rasengittersteine mit einseitig gerader Längsseite zu verwenden. Die Verlegung der
Steine erfolgt nicht senkrecht, sondern wie bei den normalen Rasengittersteinen.
Anbei ein Bild zur Veranschaulichung mit einem normalen Rasengitterstein und einem
Randstein.
Nummer: 2
Frage:
Nummer: 2
Antwort:
Nummer: 1
Frage:
Nummer: 1
Antwort:
Beschicker
In der Baubeschreibung ist unter Einbau von Asphalt zwingend ein Beschicker für die
Versorgung des Asphaltfertiger vorgegeben. In der LB Stb-By gibt es aufgrund dieser
besonderen Leistung eine eigene Leistungsposition dafür (LB 911, Pos. 915 bzw 916).
Im Leistungsverzeichnis ist diese Position nicht ausgeschrieben und auch kein Hinweis
auf den Einbau mit Beschicker in den Asphaltpositionen enthalten. Ist nunmehr mit
Beschicker zu kalkulieren ?
AW: Beschicker
Der Beschicker ist in den Asphaltpositionen mit einzukalkulieren.
Pos. 1.10.160
Bei der Pos. 1.10.160 ist keine Höhe/Breite des Verblendmauerwerkes angegeben. Da
nach m (lfdm) abgerechnet wird, ist eine entsprechende Angabe zur Ermittlung der
ca.-Fugen je m Verblendmauerwerk erforderlich.
AW: Pos. 1.10.160
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Die Pos. 1.10.160 ist pro m Fuge ausgeschrieben und nicht pro m Mauerwerk. Das
bedeutet die Massenangaben beziehen sich bereits auf die zu sanierende Fugenlänge.
Eine Umrechnung über die Höhe und Breite des Mauerwerks ist somit nicht notwendig.
Die Durchlassgröße ist in 1.1.1 Nr. 1 letzter Spiegelstrich der Baubeschreibung
angegeben, außerdem wird auf Punkt 1.10 des LV verwiesen.
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