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Urteil
Lügen versperren Weg zurück in die GKV
Wer sich entscheidet, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die
private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln und dabei beim PKV-Eintritt falsche
Angaben macht, läuft Gefahr, sich den Weg zurück in die GKV zu verbauen. Das ist
einer Frau passiert, die einen Rechtsstreit vor dem Bundessozialgericht in Kassel
verlor.
Was ist geschehen?
Eine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert und kündigt ihre GKV-Mitgliedschaft zum 31. Mai
2011. Mit einer Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) weist sie ihren
Versicherungsschutz ab dem 1. Juni 2011 nach. Der Haken: Bei ihrer PKV hinterlegt sie falsche
Angaben. Das fliegt bald auf, und der Versicherer ficht den Vertrag wegen anglistischer Täuschung
an.
Die Frau denkt nun, sie sei weiterhin gesetzlich versichert, denn ihr PKV-Vertrag sei schließlich nie
wirksam gewesen. Die gesetzliche Krankenkasse lehnt einen Wiedereintritt allerdings ab. Der Fall
landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel stellt sich auf die Seite der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Frau sei wirksam aus der GKV ausgetreten. Das Problem mit dem neuen PKV-Vertrag ändere
daran nichts, so die Richter (Aktenzeichen: B 12 KR 23/14 R).
Bis zum Moment der Anfechtung der PKV sei außerdem auch der private Versicherungsschutz
wirksam gewesen. Eine gesetzliche Pflichtversicherung wegen eines fehlenden anderweitigen
Schutzes scheide somit ebenfalls aus.
Die Frau bleibe also auch in Zukunft privatversichert, so das BSG. Trotz Täuschung habe sie
weiterhin Anspruch auf einen neuen Vertrag im Basistarif – allerdings nicht zwingend bei ihrem
bisherigen Anbieter.
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Dieser Artikel erschien am 23.01.2017 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/urteil-luegen-versperren-weg-zurueck-in-die-gkv-1485169703/
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