Urteil Lügen versperren Weg zurück in die GKV Wer sich entscheidet, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln und dabei beim PKV-Eintritt falsche Angaben macht, läuft Gefahr, sich den Weg zurück in die GKV zu verbauen. Das ist einer Frau passiert, die einen Rechtsstreit vor dem Bundessozialgericht in Kassel verlor. Was ist geschehen? Eine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert und kündigt ihre GKV-Mitgliedschaft zum 31. Mai 2011. Mit einer Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) weist sie ihren Versicherungsschutz ab dem 1. Juni 2011 nach. Der Haken: Bei ihrer PKV hinterlegt sie falsche Angaben. Das fliegt bald auf, und der Versicherer ficht den Vertrag wegen anglistischer Täuschung an. Die Frau denkt nun, sie sei weiterhin gesetzlich versichert, denn ihr PKV-Vertrag sei schließlich nie wirksam gewesen. Die gesetzliche Krankenkasse lehnt einen Wiedereintritt allerdings ab. Der Fall landet vor Gericht. Das Urteil Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel stellt sich auf die Seite der gesetzlichen Krankenkasse. Die Frau sei wirksam aus der GKV ausgetreten. Das Problem mit dem neuen PKV-Vertrag ändere daran nichts, so die Richter (Aktenzeichen: B 12 KR 23/14 R). Bis zum Moment der Anfechtung der PKV sei außerdem auch der private Versicherungsschutz wirksam gewesen. Eine gesetzliche Pflichtversicherung wegen eines fehlenden anderweitigen Schutzes scheide somit ebenfalls aus. Die Frau bleibe also auch in Zukunft privatversichert, so das BSG. Trotz Täuschung habe sie weiterhin Anspruch auf einen neuen Vertrag im Basistarif – allerdings nicht zwingend bei ihrem bisherigen Anbieter. Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Dieser Artikel erschien am 23.01.2017 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/urteil-luegen-versperren-weg-zurueck-in-die-gkv-1485169703/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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