Zeitplan DSE - Kreis Segeberg

Kreis Segeberg
Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft in den Rechtsgebieten SGB II und SGB XII auf
Grundlage eines schlüssigen Konzeptes
Gewichtung der Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
Gewichtung
%
Grundlage für Punktebewertung
Punkte
je Kriterium
Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme
10
Angebot mit dem 2-fachen der
niedrigsten
Wertungssumme
und darüber
0
Mit 0 Punkten wird das jeweilige
Kriterium bewertet, wenn der
Bieter nicht auf die besonderen
Anforderungen eingeht, es der
Darstellung gänzlich an innerer
Logik oder Kohärenz mangelt,
erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit oder Effektivität des
dargestellten Weges bestehen.
0
Geht der Bieter nur äußerst
knapp auf die Aspekte in der
Darstellung oder mangelt es an
Kohärenz, innerer Logik, bleiben
nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der Effektivität
des vorgeschlagenen Weges,
erhält er für das jeweilige Wertungskriterium bloß 5 Punkte.
5
Preis
Preis für Konzeption, Planung,
Datenerhebung und
-auswertung sowie Präsentation
70
Qualität
Projektskizze
Grundlage:
Projektskizze, die zusammen mit
dem Angebot vorgelegt wurde
max. 30
1. Verständnis der Projektziele
Das Unterkriterium „Verständnis
der Projektziele“ wird danach bewertet, inwieweit der Bieter in seiner Projektskizze die besonderen
Erfordernisse des Projekts erkennt.
Besondere Anforderungen sind hier
die Erstellung eines „Schlüssigen
Konzepts“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes.
(max. 15)
2. Umsetzung
Im Unterpunkt „Umsetzung“ hat der
Bieter darzulegen, wie er die zuvor
von ihm identifizierten Projektziele
umzusetzen beabsichtigt.
(max. 15)
Summe
10 Punkte werden vergeben,
wenn der Bieter je Unterkriterium 1 bis 2 der jeweiligen Wertungskriterien Risiken, wahrscheinliche Problemstellungen
und mögliche Lösungsansätze
erkennt und ausführlich behandelt. Die Darstellung muss
stimmig, schlüssig und stringent
sein.
10
Für 15 Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für 10 Punkte.
Berücksichtigt der Bieter bei der
Projektskizze jedoch noch andere relevante Faktoren, dann
erhält er das Prädikat „überragend“, also 15 Punkte.
15
100
Hinweise:
 Mit der Festlegung eines %-Satzes in der Spalte Gewichtung entscheidet die Vergabestelle verbindlich über die Auswahl der Zuschlagskriterien und deren Bedeutung für die spätere Vergabeentscheidung.
 Punktebewertung des Zuschlagskriteriums „Preis“:
Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0-10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das
Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der
niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.
 Das Punkteergebnis der einzelnen Zuschlagskriterien errechnet sich durch Multiplikation des betreffenden %-Satzes (Gewichtung) mit der im Rahmen der Angebotsbewertung vergebenen Punktezahl.
Beispiel Wertungskriterium Preis:
Eine Gewichtung mit 70 % und eine Bewertung mit 10 Punkten (niedrigster Angebotspreis) ergibt eine Punktzahl von 700.
 Über die Rangfolge der Angebote entscheidet die Gesamtpunktzahl aller festgelegten Zuschlagskriterien.
 Bei Punktegleichstand wird im Losverfahren über den Zuschlag entschieden.