Kreis Segeberg Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft in den Rechtsgebieten SGB II und SGB XII auf Grundlage eines schlüssigen Konzeptes Gewichtung der Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien Gewichtung % Grundlage für Punktebewertung Punkte je Kriterium Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme 10 Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber 0 Mit 0 Punkten wird das jeweilige Kriterium bewertet, wenn der Bieter nicht auf die besonderen Anforderungen eingeht, es der Darstellung gänzlich an innerer Logik oder Kohärenz mangelt, erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit oder Effektivität des dargestellten Weges bestehen. 0 Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Aspekte in der Darstellung oder mangelt es an Kohärenz, innerer Logik, bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er für das jeweilige Wertungskriterium bloß 5 Punkte. 5 Preis Preis für Konzeption, Planung, Datenerhebung und -auswertung sowie Präsentation 70 Qualität Projektskizze Grundlage: Projektskizze, die zusammen mit dem Angebot vorgelegt wurde max. 30 1. Verständnis der Projektziele Das Unterkriterium „Verständnis der Projektziele“ wird danach bewertet, inwieweit der Bieter in seiner Projektskizze die besonderen Erfordernisse des Projekts erkennt. Besondere Anforderungen sind hier die Erstellung eines „Schlüssigen Konzepts“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. (max. 15) 2. Umsetzung Im Unterpunkt „Umsetzung“ hat der Bieter darzulegen, wie er die zuvor von ihm identifizierten Projektziele umzusetzen beabsichtigt. (max. 15) Summe 10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter je Unterkriterium 1 bis 2 der jeweiligen Wertungskriterien Risiken, wahrscheinliche Problemstellungen und mögliche Lösungsansätze erkennt und ausführlich behandelt. Die Darstellung muss stimmig, schlüssig und stringent sein. 10 Für 15 Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für 10 Punkte. Berücksichtigt der Bieter bei der Projektskizze jedoch noch andere relevante Faktoren, dann erhält er das Prädikat „überragend“, also 15 Punkte. 15 100 Hinweise: Mit der Festlegung eines %-Satzes in der Spalte Gewichtung entscheidet die Vergabestelle verbindlich über die Auswahl der Zuschlagskriterien und deren Bedeutung für die spätere Vergabeentscheidung. Punktebewertung des Zuschlagskriteriums „Preis“: Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0-10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Das Punkteergebnis der einzelnen Zuschlagskriterien errechnet sich durch Multiplikation des betreffenden %-Satzes (Gewichtung) mit der im Rahmen der Angebotsbewertung vergebenen Punktezahl. Beispiel Wertungskriterium Preis: Eine Gewichtung mit 70 % und eine Bewertung mit 10 Punkten (niedrigster Angebotspreis) ergibt eine Punktzahl von 700. Über die Rangfolge der Angebote entscheidet die Gesamtpunktzahl aller festgelegten Zuschlagskriterien. Bei Punktegleichstand wird im Losverfahren über den Zuschlag entschieden.
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