Merkblatt Warner - SG

30. Aargauer Kantonalschützenfest 2017
Chef Schiessplatz Staffelbach
Thomas Scheuzger, Ruederstrasse 38, 5040 Schöftland
Tel. 062 721 50 45 / 079 324 45 84
[email protected]
AGKSF 2017 // 30. Aargauer Kantonalschützenfest 2017 Bezirk Zofingen
Merkblatt Warner
1. Aufgaben des Warner:
Der Warner bedient die elektronische Trefferanzeigeanlage für den Schützen.
Sagt ihm die Schiessprogramme an. Er gibt die Schiessprogramme ein und
überträgt die Schiessresultate des Schützen in dessen Schiessbüchlein.
2. Voraussetzung für Warner:
Bei Anlässen dieser Grössenordnung werden für diese Aufgabe immer wieder
externe Helferinnen und Helfer, ab 11 Jahren eingesetzt.
3. Entschädigung:
Die Warnertätigkeit wird wie folgt entschädigt.
Pro Schiesstag
Fr.
35.-Pro Schiesshalbtag Morgen
Fr.
15.-Pro Schiesshalbtag Nachmittag
Fr.
20.-Die Entschädigung wird nach dem Anlass, gesamtheitlich für alle Einsätze zusammen ausbezahlt.
4. Trinkgelder:
Oftmals geben die Schützen bei erfolgreichen Resultaten, dem Warner ein
Trinkgeld. Zu diesem Zweck ist auf dem Warnerpult ein Sparschwein aufgestellt.
Der betreffende Warner darf das Trinkgeld direkt behalten.
5. Verpflegung:
Die Warnerinnen und Warner werden vom Schiessverein vor Ort kostenlos verpflegt. Es gibt jeweils ein „Znüni“ oder „Zvieri“. Für diejenigen welche den ganzen Tag machen, gibt es noch zusätzlich ein Mittagessen.
6. Schulung:
Die Warnerinnen und Warner werden durch unsere Schützenmeister vor Ort
ausgebildet und während des Schiessens auch beaufsichtigt.
7. Schutzausrüstung:
Die Warnerinnen und Warner erhalten vor Ort ihren persönlichen Gehörschutz
und auf Wunsch noch zusätzliche Gehörschutzpfropfen.
8. Die Warnerinnen und Warner sind über unsere Festorganisation versichert.