Der Staat will an die Kasse

+++PresseinformationFiskalisierung+++
DerStaatwillandieKasse
Fiskalisierung–dasGesetzzumSchutzvor
ManipulationenandigitalenGrundaufzeichnungen
KurzvordemEndedesaltenJahreshatdasBundesministeriumderFinanzen(BMF)am28.Dezember2016diefinalenInhaltedesGesetzeszumSchutzvorManipulationenandigitalenGrundaufzeichnungen(BGBl.IS.3152)aufseinerHomepageundimBundesanzeigerveröffentlicht.Im
HandelistdiesesGesetzesvorhabenbesserunterderBezeichnung„Fiskalisierung“bekannt.
ImaktuellenTextstelltderGesetzgebererstmalsdenKontextzubereitsgeltendenVerordnungen,
wiez.B.demBMF-Schreibenvom26.November2010(BStBlIS.1342)her.Bisherregeltedieses
BMF-SchreibeninKombinationmitderGoBD*lediglichAnforderungenandieDatenprozesseund
VerfahrensweisenabderKassebisindasLangzeitarchiv.MitdemvorliegendenVorhabenwirdaus
SichtdesStaatesnundieletzteLückeimProzessgeschlossen,indemdieKasseselbsteinerRegulierungunterzogenundindiebereitsgültigenRegelungenintegriertwird.(SieheauchWhitePaper
www.nextevolution.de/whitepaper-kd).DasBMFsorgtnunmitderGesetzesveröffentlichungbei
einigenSachverhaltenfürKlarheitundderHandelerhälteinegewissePlanungssicherheitfürdie
technischeUmsetzungderinhaltlichenAnforderungen.
*„GrundsätzezurordnungsmäßigenFührungundAufbewahrungvonBüchern,AufzeichnungenundUnterlageninelektronischerFormsowie
zumDatenzugriff“
DiewichtigstenPunktedesneuenBGBl.IS.3152inKurzform:
Sicherheitseinrichtung
Ab1.Januar2020isteinedurchdasBundesamtfürSicherheitinderInformationstechnik(BSI)oder
durchanderestaatlichautorisierteStellenzertifiziertetechnischeSicherheitseinrichtung
verpflichtend.DieseSicherheitseinrichtungwirdausdreiBestandteilenbestehen:
•
•
•
Sicherheitsmodul,
Speichermedium(fürdiegesamteDauerderAufbewahrungsfrist),
digitaleSchnittstelle.
EineendgültigeDefinition,welcheelektronischenAufzeichnungssystemeübereinesolcheSicherheitseinrichtungverfügenmüssen,wirdimLaufedesJahres2017erarbeitetwerden.Erstdanach
wirdesVerordnungengeben,diehierwiederumKlarheitschaffen.Gesichertzuseinscheint,dass
alleTransaktioneneinesPOS-Systemseinzelnzuverifizieren,alsozusignierenundlückenloszu
archivierenseinwerden.
UnterbestimmtenUmständenkanneineÜbergangsregelungzurErfüllungderAnforderungenbis
zum31.Dezember2022gelten,nämlichfürRegistrierkassen,dienachdem25.November2010und
vordem1.Januar2020beschafftwurdenunddenAnforderungendesBMF-Schreibens2010(BStBl.I
S.1342)entsprechen.DieRegelkommtinBetracht,wenneinPOS-Systembauartbedingtnichtauf
diegeforderteSicherheitseinrichtungaufrüstbarist,sodassesdieAnforderungendes§146ader
Abgabenordnungnichterfüllenkann.
Kassen-Nachschau
EineKassen-NachschaudurchdieFinanzbehördenzudenüblichenGeschäftszeitenwirdabdem1.
Januar2018auchohneVorankündigungmöglich.Wichtigist,dassexplizitauchjeneZugriffe,die
bereitsinderGoBDgefordertwerdenundvielenHändlernbesserunterdenAbkürzungenZ1,Z2und
Z3bekanntsind,auchindiesemKontextihreGültigkeitbesitzen(vgl.§146bKassen-Nachschau).
EsgiltzwardieEinschränkung,dassvordem1.Januar2020dieÜberlassungundAuswertbarkeit
signierterKassendatenimSinnederneuenFiskalverordnung(BGBl.IS.3152)nichtverlangtwerden
kann.Esistaberzuberücksichtigen,dassdiegenerelleDatenüberlassung(Z3)undvollständige
AuswertbarkeitnichtsignierterDatenbereitsseit1.Januar2017verpflichtendistundsichausder
GoDBunddemBMF-Schreibenvon2010ableitet.
EntbindungvonderPflichtzuEinzelaufzeichnungen
DieangekündigteMöglichkeit,sichvonderPflichtzurEinzelaufzeichnungbefreienzulassen,kann
einHändlerunterdemGesichtspunktderZumutbarkeit(beiVerkaufvonWarenaneineVielzahlvon
nichtbekanntenPersonengegenBarzahlung)beiderzuständigenFinanzbehördebeantragen.Diese
MöglichkeitgiltlautBMFjedochnicht,wennderSteuerpflichtigeübereinelektronisches
Aufzeichnungssystemverfügt.
VomGesetzgeberzuberücksichtigendeAusnahmefällesindbeispielsweisemobileVerkaufsstände
aufVolksfesten,nichtaberfestinstallierteKasseninfrastrukturenvonLadengeschäften.Deutlich
wirddies,wenndasWesendesPassusbeleuchtetwird,deraufdemBFH-Urteil12.5.1966,IV
472/60,BStBlIII1966S.371basiert.DanachkannsicheinHändler,dermittelseineselektronischen
KassensystemssämtlicheKassenvorgängeeinzelnunddetailliertaufzeichnetundspeichert,nicht
daraufberufen,dasseineAufzeichnungsverpflichtungunzumutbarist.
EineausführlichereAnalysederfachlichenImplikationendesGesetzeszumSchutzvor
ManipulationenandigitalenGrundaufzeichnungen,sowiederenZusammenhangmitbestehenden
Vorschriftenwiez.B.derGoBDoderdemBMF-Schreiben2010,kannauchdemo.g.ausführlichen
WhitePapervonnextevolution(www.nextevolution.de/whitepaper-kd)entnommenwerden.
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