WWU | Institut für Rechtsgeschichte | Universitätsstraße 14 – 16

WWU | Institut für Rechtsgeschichte | Universitätsstraße 14 – 16 | 48143 Münster
Prof. Dr. Nils Jansen
Prof. Dr. Sebastian Lohsse
Prof. Dr. Peter Oestmann
Universitätsstraße 14 – 16
48143 Münster
Ramona Bismark
Franziska Cleff
Tel. +49 251 83-28640
Fax +49 251 83-28643
[email protected]
16.01.2017
Im Sommersemester 2017 veranstaltet Herr Dr. Wolfram Buchwitz (LV) ein rechtshistorisches Seminar
zum Thema
Römisches Recht und Statusunterschiede in der Antike
Für alle juristischen Schwerpunktbereiche (außer ITM), bei Interesse auch als Proseminar
Auch für Studierende der Alten Geschichte und der Klassischen Archäologie
Viele Regelungen des römischen Rechts erscheinen auch dem heutigen Juristen vertraut. Manche Bestimmungen der
römischen Rechtsbücher haben direkten Eingang ins geltende Recht gefunden und auch die Argumentationsweise
der römischen Juristen ist oft unmittelbar nachvollziehbar. Dabei wird jedoch leicht übersehen, dass das römische
Recht im Kontext einer ganz anderen sozialen Ordnung stand. Die römische Gesellschaft war geprägt von
Statusunterschieden zwischen Freien, Freigelassenen und Sklaven, zwischen Männern und Frauen, zwischen
honestiores und humiliores, die uns heute unbekannt sind. Im Rahmen des Seminars sollen die Auswirkungen dieser
Unterschiede auf die privatrechtlichen Beziehungen der Personen untereinander betrachtet werden. Diese zeigen sich
vorwiegend im Familien- und Erbrecht, aber auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Schuldrecht und dem
Prozessrecht.
Themenvorschläge:
1.
Rechtsgeschäfte zwischen Römern und Ausländern (latini und peregrini)
2. Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit von Frauen und ihre Stellung im wirtschaftlichen Verkehr
3. Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit von Kindern und ihre Stellung im wirtschaftlichen Verkehr
4. Dienstvertrag und Auftrag im römischen Recht und im BGB
5. Römisches Pflichtteilsrecht im Vergleich mit dem BGB
6. Prozessrechtliche Folgen des Ehrverlusts (Infamität)
7. Persönlichkeitsverletzung von Sklaven und durch Sklaven
8. Freilassung von Sklaven: Rechtsformen sowie deren wirtschaftliche und soziale Zwecke
9. Sklaven als Handlungsbevollmächtigte ihrer Herren: Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte
10. Das Erbrecht des Patrons bei Tod seines Freigelassenen
Andere Themenvorschläge von Seiten der Studierenden sind ebenfalls willkommen. Bei der Bearbeitung der Themen
erhalten die Studierende methodische und inhaltliche Hilfestellungen durch den Dozenten (soweit prüfungsrechtlich
zulässig).
Grundkenntnisse im Lateinischen sollten vorhanden sein (die meisten Texte sind aber in Übersetzung verfügbar),
ebenso Interesse an römischer Geschichte.
Die Termine für die Vorbesprechung und die Seminarsitzungen werden gesondert bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist (WILMA) für dieses Seminar am 23. Januar 2017 endet!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Sekretariat des Instituts für Rechtsgeschichte
Institut für Rechtsgeschichte
-SekretariatUniversitätsstr. 14-16
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