Fakultät für Rechtswissenschaft Prof. Dr. Ingo Reichard Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht 4. Oktober 2016 Im Wintersemester 2016/17 veranstalte ich ein Seminar im Römischen Recht mit folgenden möglichen Themen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Maior pars – Mehrheitsdenken im römischen Recht (Ernst, SZ 132 (2015), 1 ff.) Zwischen Stoa und Skepsis? Römisches Recht und griechische Philosophie Der bedingte Rechtsakt Pacta mit Drittwirkung Eigentumsvorbehalt und Ersitzung – Eigentumsvorbehalt als Besitzvorbehalt? Die sog. Durchgangstheorie des Celsus Solvit qui delegat (wer anweist, erfüllt) – Leistungsbeziehungen und Risikoverteilung im römischen Anweisungsrecht 8. Aeque perituris. Kausalitätsfragen im römischen Recht 9. Hereditatis petitio – Die römische Erbschaftsklage und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis des geltenden Rechts 10. Die Lex Rhodia de iactu – Vorläufer der Großen Haverei Eine Vorbesprechung findet statt am Dienstag, 25.10.2016, 14-16 Uhr in Raum H 1-116. Die verbindliche Übernahme eines Themas erfolgt ab sofort persönlich bei dem Unterzeichneten (Terminvereinbarung mit dem Lehrstuhlsekretariat erbeten), spätestens jedoch in der Vorbesprechung. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist für alle Seminarteilnehmer verbindlich. Das Seminar findet voraussichtlich als Blockseminar am 27./28.01.2017 statt. Es kann ein Seminarschein und zusätzlich nach Absprache entweder der große Grundlagenschein (§§ 28 Abs. 2 Nr. 3, 20 Abs. 1 Nr. 4 StudPrO 2012) oder die Bescheinigung über die große Hausarbeit im Privatrecht (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 StudPrO 2012) erworben werden. gez. Reichard
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