RK Stand: 06/2008 Merkblatt Kindernachzug zu den Eltern / zu einem Elternteil in Deutschland (nationales Visum) I. Allgemeine Information Minderjährige* können unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum zum Kindernachzug beantragen, wenn ihre Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland sind bzw. ist und die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll. Der Antrag auf Erteilung eines Visums zum Kindernachzug wird von der Botschaft über das Bundesverwaltungsamt an die für den Wohnort der in Deutschland lebenden Eltern zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Ausländerbehörde muss eine Stellungnahme abgeben, bevor die Botschaft über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann. Ohne die Zustimmung der Ausländerbehörde darf die Botschaft kein Visum zum Kindernachzug erteilen. Aufgrund dieses Verfahrens, sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mind. acht bis zehn Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Botschaft). Die Botschaft stellt in Fällen des Kindernachzugs sog. nationale Visa aus. Dieses nationale Visum ist in der Regel drei Monate gültig und berechtigt zur Einreise. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (ein Transit durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren gemeinsamen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, wenn die Voraussetzungen (z. B. alleiniges Sorgerecht und Führen der familiären Lebensgemeinschaft) weiterhin vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten außerhalb der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Angola haben, gelten die Ausführungen entsprechend. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtzeitig vor Beantragung des Visums Kontakt mit der Botschaft aufnehmen. * II. Antragsunterlagen Bitte beachten Sie, dass unvollständige Antragsunterlagen nicht entgegen genommen werden können! Zur Beantragung eines Visums zum Kindernachzug müssen das Kind und sein gesetzlicher Vertreter bzw. seine gesetzlichen Vertreter (Inhaber der Personensorge) persönlich bei der Botschaft vorsprechen. Sollte der gesetzliche Vertreter bzw. einer der gesetzlichen Vertreter nachweislich verhindert sein (z.B. weil er oder sie in Deutschland lebt), kann stattdessen eine notariell beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden. Zur Visumsbeantragung werden folgende Unterlagen benötigt (immer bezogen auf das Kind): − − Formular “Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums” (Aufenthaltserlaubnis, zweifach) Zwei aktuelle Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund) Embaixada da Alemanha, C.P. 1295, Luanda / Angola ENDEREÇO: Avenida 4 de Fevereiro, 117-120, Luanda / Angola INTERNET: www.luanda.diplo.de TEL + 244-222-334516, 334773, 399269 FAX + 244-222-372551 MAIL : [email protected] Seite 2 zum Merkblatt Kindernachzug − − − − Geburtsurkunde des Kindes mit Legalisation und beglaubigter deutscher Übersetzung (Original und zwei Kopien) wenn nicht beide Eltern gemeinsam in Deutschland leben: Nachweis über das dem in Deutschland lebenden Elternteil zustehende alleinige Sorgerecht mit Legalisation und Übersetzung (Original und zwei Kopien) oder sollte kein alleiniges Sorgerecht vorhanden sein: beglaubigte schriftliche Zustimmung/Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten, sowie eine ausführliche Darlegung der Gründe warum der Kindernachzug erforderlich ist und im Interesse des Kindes liegt bzw. warum ein Verbleib/Aufwachsen in Angola nicht mehr möglich ist. wenn der Antrag für im Ausland lebende Elternteile und das Kind nicht gemeinsam gestellt wird: zwei beglaubigte Kopien der Reisepässe (einschl. Aufenthaltserlaubnis) der in Deutschland lebenden Eltern bzw. zwei beglaubigte Kopien des Reisepasses (einschl. Aufenthaltserlaubnis) des in Deutschland lebenden Elternteils, wenn nur der Vater oder die Mutter in Deutschland lebt Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt in Deutschland, z. B. in Form einer Verpflichtungserklärung (Original und zwei Kopien) Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung (zwei "Päckchen" und ein zusätzliches Passfoto) vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können III. Gebühren Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt 30,00 Euro. (da für Antragsteller unter 18 Jahre 50% Ermäßigung gilt) Die Gebühr ist bei der Antragsstellung in Dollar in bar zu entrichten. Euro-Bargeld, Schecks oder Kreditkarten können nicht entgegen genommen bzw. akzeptiert werden. IV. Öffnungs- und Auskunftszeiten Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden. Embaixada da Alemanha, C.P. 1295, Luanda / Angola ENDEREÇO: Avenida 4 de Fevereiro, 117-120, Luanda / Angola INTERNET: www.luanda.diplo.de TEL + 244-222-334516, 334773, 399269 FAX + 244-222-372551 MAIL : [email protected]
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