Merkblatt Kindernachzug zu den Eltern / zu einem Elternteil in

RK
Stand: 06/2008
Merkblatt
Kindernachzug zu den Eltern / zu einem Elternteil in Deutschland
(nationales Visum)
I. Allgemeine Information
Minderjährige* können unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum zum Kindernachzug
beantragen, wenn ihre Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil in Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland sind bzw. ist und die familiäre
Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll.
Der Antrag auf Erteilung eines Visums zum Kindernachzug wird von der Botschaft über das
Bundesverwaltungsamt an die für den Wohnort der in Deutschland lebenden Eltern zuständige
Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Ausländerbehörde muss eine Stellungnahme abgeben, bevor
die Botschaft über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann. Ohne die Zustimmung der
Ausländerbehörde darf die Botschaft kein Visum zum Kindernachzug erteilen.
Aufgrund dieses Verfahrens, sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mind. acht bis zehn
Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Botschaft).
Die Botschaft stellt in Fällen des Kindernachzugs sog. nationale Visa aus. Dieses nationale Visum ist
in der Regel drei Monate gültig und berechtigt zur Einreise. Innerhalb des im Visumsetikett
aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (ein Transit durch die Schengener
Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren gemeinsamen
Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung
in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, wenn die Voraussetzungen (z. B. alleiniges Sorgerecht und
Führen der familiären Lebensgemeinschaft) weiterhin vorliegen.
Für Angehörige anderer Staaten außerhalb der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Angola haben, gelten die Ausführungen
entsprechend. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtzeitig vor Beantragung des Visums Kontakt mit der Botschaft aufnehmen.
*
II. Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Antragsunterlagen nicht entgegen genommen werden
können!
Zur Beantragung eines Visums zum Kindernachzug müssen das Kind und sein gesetzlicher Vertreter
bzw. seine gesetzlichen Vertreter (Inhaber der Personensorge) persönlich bei der Botschaft
vorsprechen. Sollte der gesetzliche Vertreter bzw. einer der gesetzlichen Vertreter nachweislich
verhindert sein (z.B. weil er oder sie in Deutschland lebt), kann stattdessen eine notariell beglaubigte
Vollmacht vorgelegt werden.
Zur Visumsbeantragung werden folgende Unterlagen benötigt (immer bezogen auf das Kind):
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Formular “Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums” (Aufenthaltserlaubnis, zweifach)
Zwei aktuelle Passfotos (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Embaixada da Alemanha, C.P. 1295, Luanda / Angola
ENDEREÇO: Avenida 4 de Fevereiro, 117-120, Luanda / Angola
INTERNET: www.luanda.diplo.de
TEL + 244-222-334516, 334773, 399269
FAX + 244-222-372551
MAIL : [email protected]
Seite 2 zum Merkblatt Kindernachzug
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Geburtsurkunde des Kindes mit Legalisation und beglaubigter deutscher Übersetzung (Original
und zwei Kopien)
wenn nicht beide Eltern gemeinsam in Deutschland leben: Nachweis über das dem in
Deutschland lebenden Elternteil zustehende alleinige Sorgerecht mit Legalisation und
Übersetzung (Original und zwei Kopien)
oder sollte kein alleiniges Sorgerecht vorhanden sein:
beglaubigte schriftliche Zustimmung/Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten, sowie eine
ausführliche Darlegung der Gründe warum der Kindernachzug erforderlich ist und im Interesse
des Kindes liegt bzw. warum ein Verbleib/Aufwachsen in Angola nicht mehr möglich ist.
wenn der Antrag für im Ausland lebende Elternteile und das Kind nicht gemeinsam gestellt wird:
zwei beglaubigte Kopien der Reisepässe (einschl. Aufenthaltserlaubnis) der in Deutschland
lebenden Eltern bzw. zwei beglaubigte Kopien des Reisepasses (einschl. Aufenthaltserlaubnis)
des in Deutschland lebenden Elternteils, wenn nur der Vater oder die Mutter in Deutschland lebt
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt in Deutschland, z. B. in Form einer
Verpflichtungserklärung (Original und zwei Kopien)
Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung (zwei "Päckchen" und ein zusätzliches Passfoto)
vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können
III. Gebühren
Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt 30,00 Euro. (da für Antragsteller unter 18 Jahre 50%
Ermäßigung gilt)
Die Gebühr ist bei der Antragsstellung in Dollar in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld, Schecks oder Kreditkarten können nicht entgegen genommen bzw. akzeptiert werden.
IV. Öffnungs- und Auskunftszeiten
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Haftungsausschluss:
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus
diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.
Embaixada da Alemanha, C.P. 1295, Luanda / Angola
ENDEREÇO: Avenida 4 de Fevereiro, 117-120, Luanda / Angola
INTERNET: www.luanda.diplo.de
TEL + 244-222-334516, 334773, 399269
FAX + 244-222-372551
MAIL : [email protected]