Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorsorgender Bodenschutz in Städten und Gemeinden Konkreter Nutzen und praktische Umsetzung So kann es gehen - Beispiele für Kommunen und Städte Dr. Thilo Klein, Stadt Wetzlar Cornelia Scholz, RP Kassel Peter Wüstemann, Stadt Kassel Gliederung 1. Begrenzen und Lenken in der Bauleitplanung 2. Auflagen, Nebenbestimmungen und Festsetzungen nutzen 3. Ausführung planen, steuern und überwachen 4. Bodenbewusstsein schaffen, Bevölkerung vor Ort begeistern und mitnehmen 5. Fazit und Ausblick 2 1. Begrenzen und Lenken - Bauleitplanung Grundsätze (1) Grundlagen für planerische Entscheidungen bereitstellen - Bodenplanungskarte auf Basis der Bodenfunktionsbewertung - Priorisierung / Rangfolge der Eignung für Neuinanspruchnahmen aus Sicht des Bodenschutzes - Empfindlichkeiten der Böden, insbesondere gegen Verdichtungen - geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen - bodenbezogene Kompensationsmöglichkeiten Frühzeitige Beteiligung der Bodenschutzbehörde in Planungsprozessen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan). 3 1. Begrenzen und Lenken - Bauleitplanung Grundsätze (2) Flächennutzungsplan inkl. Umweltbericht, in den Planungsmöglichkeiten und Alternativen abgewogen werden, u. a. auf Grundlage von - Bodenfunktionsbewertungen und - Priorisierung / Rangfolge der Eignung für Neuinanspruchnahmen aus Sicht des Bodenschutzes Bebauungsplanung Bodenschutzbelange können innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans zur Stellung der Gebäude, zu frei zuhaltenden Flächen, zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen etc. vorgetragen werden. 4 Beispiel 1: Auswertung von Bebauungsplänen in Wetzlar 1986 bis 2010 Wurde das Schutzgut Boden berücksichtigt? „…, dass die Berücksichtigung des Bodens in den Bauleitplanverfahren der Stadt Wetzlar in den letzten Jahren besser geworden ist, konkrete Verbesserungen des Bodenschutzes aber nahezu ausgeblieben sind. Es sind daher weitere Maßnahmen notwendig, um den Bodenschutz auf allen Planungsebenen weiter zu verbessern. In der Nachsorge ist es wesentlich aufwendiger und teurer, die verloren gegangenen Bodenfunktionen wieder herzustellen als sie durch richtige Planung vorsorgend zu erhalten.“ (Quelle: Praktikumsarbeit zum Thema „Bodenschutz in der Bauleitplanung“, Fabian Hofmann 2014) 5 Beispiel 2: Lenkung der Bauleitplanung mit Hilfe der Bodenfunktionsbewertung (Stadt Wetzlar) Ämterübergreifende Abstimmung, wie neue Siedlungsflächen in eine Rangfolge unterschiedlicher Eignung gebracht werden können (Siedlungsflächenpotenzial für Wohnbauflächen) • Verständigung über geeignete Kriterien (insgesamt 16 Kriterien) wie z. B. Verfügbarkeit der Flächen, äußere verkehrsmäßige Erschließung, ÖPNV-Anbindung, Schutzwürdigkeit, Topographie etc. • unter anderem auch die Kriterien Bodenfunktionsbewertung und Flächenrecycling / Natürlichkeit • Je Kriterium können 0 bis 10 Punkte vergeben werden. • Unterschiedliche Gewichtung der Kriterien. • Aufsummierung der gewichteten Einzelpunkte je Kriterium Je höher die Punktzahl, desto besser ist die Eignung als Siedlungsfläche. • Anwendung des Bewertungskonzeptes Beispiele folgende Seiten 6 Bewertungsergebnis Boden (Beispiel Schattenlänge I): • Bodenfunktionen - hoher Anteil an Flächen mit geringer Funktionserfüllung 9 Punkte (gute Eignung) • Flächenrecycling / Natürlichkeit - durch Besiedlung bisher unbeeinflusste Böden 2 Punkte (geringe Eignung) 7 Bewertungsergebnis Boden (Beispiel Blankenfeld II): • Bodenfunktionen - hoher Anteil an Flächen mit mittlerer bis hoher Funktionserfüllung 2 Punkte (geringe Eignung) • Flächenrecycling / Natürlichkeit - durch Besiedlung bisher unbeeinflusste Böden 2 Punkte (geringe Eignung) 8 Beispiel 3: Lenkung der Bauleitplanung mit Hilfe der Bodenfunktionsbewertung (Stadt Kassel) Pilotprojekt: Umfangreiche Ergänzungen zum Schutzgut Boden im Umweltbericht • Auftrag an externes Büro • Exemplarische Bearbeitung des Themenkomplexes Bodenschutz für einen B-Plan • Ziel: Grundlage für zukünftigen Standard • Problem: Einbindung erst in fortgeschrittenem Planungsstadium 9 • Plangebiet mit sehr hohem Funktionserfüllungsgrad • Betrifft auch vorgesehene Kompensationsflächen (1-7) • Abwägungsergebnis: Keine Alternative • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden benannt (Reduktion der Versiegelung, u.a.) • Prozessergebnis: Intensivere Beschäftigung mit dem Schutzgut Boden 10 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2. Auflagen, Nebenbestimmungen und Festsetzungen nutzen Grundsätze Anforderungen des vorsorgenden Bodenschutzes können als Auflagen / Nebenbestimmungen in der Genehmigung festgelegt werden. (Festsetzungen in vorhabensbezogenen B-Plänen) Die Auflagen / Festsetzungen sollte möglichst präzise die erforderlichen, geeigneten und gleichzeitig umsetzbaren Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen beschreiben. Bestimmte statt allgemeine Formulierungen und kontrollierbare Anforderungen sind zu bevorzugen. 11 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Beispiel 1: Nebenbestimmungen in einer Baugenehmigung (Stadt Wetzlar) Auszug aus einer Baugenehmigung (1): […] Bei der gutachterlichen Begleitung der Baumaßnahmen ist auch darauf zu achten, dass die fachlichen Anforderungen des vorsorgenden Bodenschutzes berücksichtigt werden. Die funktionale Leistungsfähigkeit des Bodens ist soweit möglich zu erhalten und auf den Flächen, die nicht überbaut aber beansprucht wurden und werden entsprechend den Anforderungen des Bodenschutzes wiederherzustellen. Insbesondere Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. 12 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Beispiel 1: Nebenbestimmungen in einer Baugenehmigung (Stadt Wetzlar) Auszug aus einer Baugenehmigung (2): Ober- und Unterboden ist fachgerecht auszubauen, zwischenzulagern und wieder einzubauen. Eine Vermischung mit Fremdmaterialien ist zu vermeiden. Überschüssiges Bodenmaterial ist ordnungsgemäß zu verwerten. (siehe z. B. BVB-Merkblatt, Band 2, Bodenkundliche Baubegleitung BBB, Leitfaden für die Praxis, Erich Schmidt Verlag 2013) 13 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Beispiel 2: Festsetzungsvorschläge für einen vorhabenbezogenen B-Plan (Stadt Kassel) Auszug aus der Stellungnahme der UBB: Es sollten unbedingt Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Schutz des verbleibenden Bodengefüges festgesetzt werden. Zukünftige Grünflächen können durch folgende Maßnahmen (…) geschützt werden: Ausweisen von Tabuflächen (Baustelleneinrichtungsplan mit Baubedarfs- und Tabuflächen) Ausführung der Baumaßnahme - soweit möglich bei trockener Witterung und - mit bodenschonender Technik Bodenkundliche Baubegleitung 14 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 3. Ausführung planen, steuern und überwachen Grundsätze Baustelleneinrichtung planen. Flächige Befahrung und Verdichtung der Böden vermeiden. Getrennter Aushub und getrennte Lagerung unterschiedlicher Bodenschichten (A-, B- und C-Boden) Eigenbetriebe oder beauftragte Bauunternehmen in Belange des Bodenschutzes einweisen. Festlegen geeigneter und erforderlicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. 15 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ©Katasteramt Städteregion Aachen & GEO basis.nrw Beispiel 1: Ungeregelte Befahrung bei der Erschließung schädigt den Boden flächenhaft. 16 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Beispiel 2: Gewässerrenaturierung (Stadt Wetzlar) Biotopentwicklungsmaßnahme in der Aue im Zuge einer Ökokontomaßnahme bestehend aus: Anlage/Vergrößerung Feuchtbiotop Anlage Auwald mit Waldrandstruktur (Pflanzung: vor allem Stieleiche, Hainbuche, Wildbirne und einheimische Sträucher) Anlage Grünland mit Wildblumen und -gräsern (Einsaat mit regionalem Wildpflanzensaatgut) Ausführungsplanung: Im Winter bei Frost (Vermeidungsmaßnahme). Jedoch Tauwetter bei der Ausführung, so dass Baustraße nachträglich angelegt werden musste. 17 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Foto: Andreas Guth, Büro für Landschaftsanalyse, Wetzlar Zustand vor Bauausführung bei Frost. Bestehendes Kleingewässer in der Aue sollte aufgeweitet und mit flach auslaufenden Ufern versehen werden. 18 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Tauwetter bei der Bauausführung führte zu Befahrungsschäden. Anlage einer Baustraße wurde als ad-hoc-Maßnahme vereinbart. Foto: Andreas Guth, Büro für Landschaftsanalyse, Wetzlar 19 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Foto: Andreas Guth, Büro für Landschaftsanalyse, Wetzlar Foto: Klara Schubert, Amt für Umwelt und Naturschutz, Stadtverwaltung Wetzlar Baustraße in Benutzung. Befahrungsschäden aus der Auftauphase sind noch zu erkennen. 20 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Baustraße nach Rückbau. Weitere Verdichtungsschäden konnte vermieden werden. Foto: Andreas Guth, Büro für Landschaftsanalyse, Wetzlar 21 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 4. Bodenbewusstsein schaffen, Bevölkerung vor Ort begeistern und mitnehmen Grundsätze Lokale Mitbestimmung und bürgerschaftliches Engagement sind bedeutsam bei kommunalen Entscheidungen. Die Verbundenheit mit der Kommune und dem Wohnumfeld kann u. a. mit gut kommunizierten Maßnahmen zum Schutz der Böden gefördert werden. 22 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Beispiel: Bodenerlebnispfad (Stadt Wetzlar) Beispiel: Böden und Bodenschutz ansprechend und leicht verständlich erklären. 23 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 24 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 25 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 26 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 5. Fazit und Ausblick Bodenschutz ist (noch) kein Selbstläufer. Frühzeitige Beteiligung mit qualifizierten Fachbeiträgen/gutachten Bodenschutz erfolgt nicht immer. Lenkungs- und Vermeidungsmöglichkeiten werden noch nicht ausgeschöpft. Gleichwohl gibt es positive Beispiele zur Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Planung und bei der Bauausführung. Das Rad muss nicht in jeder Kommune neu erfunden werden. Lassen Sie sich durch positive Ansätze anderer zur Nachahmung anregen. Zukünftig sollte die Praxis des Bodenschutzes in den Kommunen weiterentwickelt werden. 27 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auf eine rege Diskussion! 28
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