BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 21. Wahlperiode Drucksache 21/7571 17.01.17 Antrag der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Peri Arndt, Gabi Dobusch, Ole Thorben Buschhüter, Dr. Andreas Dressel, Barbara Duden, Birte Gutzki-Heitmann, Astrid Hennies, Regina Jäck, Gerhard Lein, Uwe Lohmann, Dr. Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Wolfgang Rose, Hansjörg Schmidt, Jens-Peter Schwieger, Karl Schwinke, Joachim Seeler, Tim Stoberock, Juliane Timmermann, Hauke Wagner, Ekkehard Wysocki (SPD) und Fraktion und der Abgeordneten René Gögge, Christiane Blömeke, Olaf Duge, Farid Müller, Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion zu Drs. 21/7324 Betr.: Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Sanierung und Umbau des denkmalgeschützten Torhauses am Eichtalpark in Wandsbek Der Eichtalpark in Wandsbek ist für die Bürgerinnen und Bürger im größten Hamburger Bezirk eine bedeutende Grün- und Erholungsanlage. Am Eingang des Parks an der Ahrensburger Straße liegt das um 1925 errichtete Torhaus, das von zwei Sphingen aus Sandstein flankiert wird. Die Sphingen, die aus dem 18. Jahrhundert stammen, wurden bereits 2007 aufwendig saniert. Das denkmalgeschützte Torhaus aus Backstein verfällt jedoch seit Jahren aufgrund fehlender Nutzung (seit 1997) und unzureichend erfolgter Unterhaltung. Auch Vandalismusvorfälle und die damit verbundenen Schäden haben die historische Bausubstanz geschädigt. Bisherige Notfallmaßnahmen durch den Bezirk Wandsbek umfassten eine Sicherung der Eingänge, eine provisorische Ableitung der Dachentwässerung sowie eine Reinigung und Entrümpelung des Gebäudes, die jedoch nicht ausreichen, den Verfall aufzuhalten. Eine Neunutzung des Gebäudes, zum Beispiel als Veranstaltungs- und Ausstellungshaus, konnte bisher nicht umgesetzt werden, da sich bedingt durch die hohen Sanierungskosten kein Träger finden ließ. Um den dauerhaften Erhalt des Gebäudes zu sichern und eine Neunutzung zu gewährleisten, bedarf es einer denkmalgerechten Instandsetzung des Torhauses am Eichtalpark. Zudem würde eine Sanierung des Gebäudes die Attraktivität des Parkeingangs steigern. Mit der Drs. 20/11521 wurden zunächst Planungsmittel zur Ermittlung der Sanierungs- und Umbaukosten des Torhauses in Höhe von bis zu 40.000 Euro bereitgestellt. Die der Finanzbehörde inzwischen vorliegende Haushaltsunterlage Bau nach §19 LHO (HU-Bau) hat zur Finanzierung von Sanierung und Umbau Kosten in Höhe von 122.000 Euro ermittelt (Drs. 21/7324). Die Umsetzung der Maßnahmen wird vom Denkmalschutzamt begrüßt und ausdrücklich empfohlen. Die später nachfolgende Unterhaltung sowie die Aufwendungen für das Anlagenmanagement obliegen dem für das Gebäude zuständigen Bezirk. Mit der Durchführung der geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahme bliebe das aus Torhaus und Sphingen bestehende Ensemble, das als geschütztes Baudenkmal in der Denkmalschutzliste eingetragen ist, erhalten. Dadurch kann das Torhaus einer neuen Bestimmung als soziokulturelle Veranstaltungsstätte zugeführt werden und Drucksache 21/7571 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode trägt somit zur Erhöhung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Wandsbek bei. Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird ersucht, 1. bezüglich der Sanierungs- und Baumaßnahme des Torhauses am Eichtalpark die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln, 2. abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung im Doppelhaushalt 2017/18 eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 122.000 Euro a. für konsumtive Maßnahmen auf den Einzelplan 1.6, Produktgruppe 223.02 Sozialraummanagement, aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und b. für investive Maßnahmen auf den Einzelplan 1.6 Aufgabenbereich 223 Soziales, Jugend und Gesundheit aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) zu übertragen und dem Bezirk Wandsbek als Zuwendung zukommen zu lassen, 3. und für die dazugehörigen Abschreibungen – abhängig vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter 2.b. genannten investiven Maßnahmen – den entsprechenden Kontenbereichen „Kosten für Abnutzungen – Abschreibungen“ im Einzelplan 1.6 aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Kosten für Abnutzung – Abschreibungen“) die benötigten Ermächtigungen zu übertragen und 4. der Bürgerschaft über den Sachstand der abgeschlossenen Sanierungs- und Umbaumaßnahme bis zum 30.03.2018 zu berichten. 2
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