Antrag Sanierung Torhaus

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode
Drucksache
21/7571
17.01.17
Antrag
der Abgeordneten Dr. Isabella Vértes-Schütter, Peri Arndt, Gabi Dobusch,
Ole Thorben Buschhüter, Dr. Andreas Dressel, Barbara Duden,
Birte Gutzki-Heitmann, Astrid Hennies, Regina Jäck, Gerhard Lein,
Uwe Lohmann, Dr. Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Wolfgang Rose,
Hansjörg Schmidt, Jens-Peter Schwieger, Karl Schwinke, Joachim Seeler,
Tim Stoberock, Juliane Timmermann, Hauke Wagner, Ekkehard Wysocki (SPD)
und Fraktion
und
der Abgeordneten René Gögge, Christiane Blömeke, Olaf Duge, Farid Müller,
Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion
zu Drs. 21/7324
Betr.:
Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Sanierung und Umbau des denkmalgeschützten Torhauses am Eichtalpark in Wandsbek
Der Eichtalpark in Wandsbek ist für die Bürgerinnen und Bürger im größten Hamburger Bezirk eine bedeutende Grün- und Erholungsanlage. Am Eingang des Parks an
der Ahrensburger Straße liegt das um 1925 errichtete Torhaus, das von zwei Sphingen aus Sandstein flankiert wird. Die Sphingen, die aus dem 18. Jahrhundert stammen, wurden bereits 2007 aufwendig saniert. Das denkmalgeschützte Torhaus aus
Backstein verfällt jedoch seit Jahren aufgrund fehlender Nutzung (seit 1997) und
unzureichend erfolgter Unterhaltung. Auch Vandalismusvorfälle und die damit verbundenen Schäden haben die historische Bausubstanz geschädigt. Bisherige Notfallmaßnahmen durch den Bezirk Wandsbek umfassten eine Sicherung der Eingänge,
eine provisorische Ableitung der Dachentwässerung sowie eine Reinigung und Entrümpelung des Gebäudes, die jedoch nicht ausreichen, den Verfall aufzuhalten.
Eine Neunutzung des Gebäudes, zum Beispiel als Veranstaltungs- und Ausstellungshaus, konnte bisher nicht umgesetzt werden, da sich bedingt durch die hohen Sanierungskosten kein Träger finden ließ. Um den dauerhaften Erhalt des Gebäudes zu
sichern und eine Neunutzung zu gewährleisten, bedarf es einer denkmalgerechten
Instandsetzung des Torhauses am Eichtalpark. Zudem würde eine Sanierung des
Gebäudes die Attraktivität des Parkeingangs steigern. Mit der Drs. 20/11521 wurden
zunächst Planungsmittel zur Ermittlung der Sanierungs- und Umbaukosten des Torhauses in Höhe von bis zu 40.000 Euro bereitgestellt. Die der Finanzbehörde inzwischen vorliegende Haushaltsunterlage Bau nach §19 LHO (HU-Bau) hat zur Finanzierung von Sanierung und Umbau Kosten in Höhe von 122.000 Euro ermittelt (Drs.
21/7324). Die Umsetzung der Maßnahmen wird vom Denkmalschutzamt begrüßt und
ausdrücklich empfohlen. Die später nachfolgende Unterhaltung sowie die Aufwendungen für das Anlagenmanagement obliegen dem für das Gebäude zuständigen Bezirk.
Mit der Durchführung der geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahme bliebe das
aus Torhaus und Sphingen bestehende Ensemble, das als geschütztes Baudenkmal
in der Denkmalschutzliste eingetragen ist, erhalten. Dadurch kann das Torhaus einer
neuen Bestimmung als soziokulturelle Veranstaltungsstätte zugeführt werden und
Drucksache 21/7571
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
trägt somit zur Erhöhung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk
Wandsbek bei.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1.
bezüglich der Sanierungs- und Baumaßnahme des Torhauses am Eichtalpark die
jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,
2.
abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung im Doppelhaushalt 2017/18 eine
Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 122.000 Euro
a.
für konsumtive Maßnahmen auf den Einzelplan 1.6, Produktgruppe 223.02
Sozialraummanagement, aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und
b.
für investive Maßnahmen auf den Einzelplan 1.6 Aufgabenbereich 223
Soziales, Jugend und Gesundheit aus der „Zentralen Sanierungsreserve
Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“)
zu übertragen und dem Bezirk Wandsbek als Zuwendung zukommen zu lassen,
3.
und für die dazugehörigen Abschreibungen – abhängig vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter 2.b. genannten investiven Maßnahmen – den entsprechenden Kontenbereichen „Kosten für Abnutzungen – Abschreibungen“ im Einzelplan 1.6 aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“,
Kontenbereich „Kosten für Abnutzung – Abschreibungen“) die benötigten
Ermächtigungen zu übertragen und
4.
der Bürgerschaft über den Sachstand der abgeschlossenen Sanierungs- und
Umbaumaßnahme bis zum 30.03.2018 zu berichten.
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