Pressemitteilung

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Hauptzollamt Singen
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Michael Hauck
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Nr. 1 vom 20.01.2017
Haftstrafe für Geschäftsinhaber
Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelte in der Gastronomiebranche
Landkreis Tuttlingen: Der Inhaber eines Gastronomiebetriebes aus dem Landkreis
Tuttlingen wurde jetzt vom zuständigen Amtsgericht wegen des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 44 Fällen per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe
von zehn Monaten verurteilt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Singen ermittelten, hat der Geschäftsinhaber über mehrere Jahre hinweg insgesamt 40 Arbeitnehmer nicht oder zumindest nicht ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialkassen angemeldet, um somit Sozialversicherungsbeiträge in nicht unerheblichem
Umfang einsparen zu können.
Zu diesem Zweck wurde den fast ausschließlich in Südeuropa angeworbenen
Arbeitnehmern ein Vollzeitarbeitsverhältnis versprochen. Tatsächlich jedoch wurden
diese Personen lediglich als geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro-Basis zur Sozialversicherung angemeldet, obwohl die tatsächlichen Arbeitszeiten oftmals zwischen
10 bis 16 Stunden täglich betrugen.
Die dabei angefallenen Mehrstunden wurden am Monatsende jeweils in bar als
Schwarzgeld ausbezahlt beziehungsweise in Form von freier Kost und Logis verrechnet.
-2/2Durch diese Vorgehensweisen hat der Geschäftsinhaber nicht nur versucht sich
einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den
Mitbewerbern innerhalb seiner Branche.
Der Schaden für die Sozialkassen beträgt mehr als 150.000 Euro. Zur Schadenswiedergutmachung wurden rund 110.000 Euro Barvermögen des Verurteilten
sichergestellt.
Die darüber hinaus noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge werden von
dem Unternehmer ebenfalls noch nachgefordert.
Der Fall kam durch die Anzeigen von Beschäftigten des Betriebes ans Tageslicht.
Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt.
Der Srafbefehl ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
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