Pressemitteilung HERAUSGEBER: KONTAKT: TELEFON: TELEFAX: E-MAIL: INTERNET: Hauptzollamt Lörrach Mozartstr. 32 79539 Lörrach Antje Bendel 07621/170 2200 07621/170 1090 [email protected] www.zoll.de Nr. 14 vom 06. Juli 2016 Scheinselbständigkeit in mehr als 100 Fällen Firma im Baugewerbe bei Emmendingen verurteilt Emmendingen. Mit rechtskräftigem Strafbefehl hat das Amtsgericht Emmendingen Ende Mai die 47-jährige Geschäftsführerin einer Firma zur Herstellung und zum Vertrieb von Betonfertigteilen aus dem Raum Emmendingen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verwarnt und sich die Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro vorbehalten. Die Zahlung der Strafe ist damit unter der Voraussetzung, dass die Geschäftsfrau innerhalb einer zweijährigen Bewährungszeit keine weiteren gleichgelagerten Straftaten begeht, zunächst ausgesetzt. Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach und richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen in den Wohn- und Geschäftsräumen der beschuldigten Geschäftsführerin sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Firma im Zeitraum von Juli 2008 bis Dezember 2014 weit über 100 angeblich selbständige Subunternehmer tatsächlich als Arbeitnehmer beschäftigt und nicht zur Sozialversicherung gemeldet hatte. Diese waren in dreißig verschiedenen Gesellschaften tätig. „Die Subunternehmer, die fast ausschließlich aus Südosteuropa stammten, verrichteten exakt dieselbe Tätigkeit, wie die fest angestellten Mitarbeiter. Sie waren in den Produktionsprozess vollumfänglich -2/2eingebunden und stellten lediglich ihre Arbeitskraft zur Verfügung“, so Wolfgang Oßwald vom Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Freiburg. Eine Servicefirma ging für die angeblichen Firmeninhaber, die über keine Qualifikation zum Betrieb eines Unternehmens und keine oder nur geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügten, unter ihrer Anschrift allen notwendigen unternehmerischen Verpflichtungen nach und stellte einfache Unterkünfte für die Männer zur Verfügung. Das Unternehmen zahlte im Laufe des Verfahrens bereits Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 500.000 Euro an die zuständige Einzugsstelle nach. Darüber hinaus einigte sich die Firma mit dem Rentenversicherungsträger über eine Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über drei Millionen Euro.
© Copyright 2024 ExpyDoc