Pressemitteilung

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Hauptzollamt Lörrach
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Antje Bendel
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Nr. 14 vom 06. Juli 2016
Scheinselbständigkeit in mehr als 100
Fällen
Firma im Baugewerbe bei Emmendingen verurteilt
Emmendingen. Mit rechtskräftigem Strafbefehl hat das Amtsgericht Emmendingen
Ende Mai die 47-jährige Geschäftsführerin einer Firma zur Herstellung und zum
Vertrieb von Betonfertigteilen aus dem Raum Emmendingen wegen Vorenthaltens
und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verwarnt und sich die Verurteilung zu einer
Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro vorbehalten. Die Zahlung der Strafe ist damit
unter der Voraussetzung, dass die Geschäftsfrau innerhalb einer zweijährigen
Bewährungszeit keine weiteren gleichgelagerten Straftaten begeht, zunächst
ausgesetzt.
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach
und richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen in den Wohn- und
Geschäftsräumen der beschuldigten Geschäftsführerin sah es das Gericht als
erwiesen an, dass die Firma im Zeitraum von Juli 2008 bis Dezember 2014 weit
über 100 angeblich selbständige Subunternehmer tatsächlich als Arbeitnehmer
beschäftigt und nicht zur Sozialversicherung gemeldet hatte. Diese waren in dreißig
verschiedenen Gesellschaften tätig. „Die Subunternehmer, die fast ausschließlich
aus Südosteuropa stammten, verrichteten exakt dieselbe Tätigkeit, wie die fest
angestellten Mitarbeiter. Sie waren in den Produktionsprozess vollumfänglich
-2/2eingebunden und stellten lediglich ihre Arbeitskraft zur Verfügung“, so Wolfgang
Oßwald vom Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Freiburg. Eine
Servicefirma ging für die angeblichen Firmeninhaber, die über keine Qualifikation
zum Betrieb eines Unternehmens und keine oder nur geringe deutsche
Sprachkenntnisse verfügten, unter ihrer Anschrift allen notwendigen
unternehmerischen Verpflichtungen nach und stellte einfache Unterkünfte für die
Männer zur Verfügung.
Das Unternehmen zahlte im Laufe des Verfahrens bereits
Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 500.000 Euro an die zuständige
Einzugsstelle nach.
Darüber hinaus einigte sich die Firma mit dem Rentenversicherungsträger über eine
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über drei
Millionen Euro.