Beratungsprotokoll der obligatorischen Studienfachberatung

Beratungsprotokoll
der obligatorischen Studienfachberatung
□ Besondere Hinweise und Empfehlungen:
Herr/Frau __________________________________________________
(Name des/der Studierenden)
□ Zielvereinbarung (optional):
Matrikel Nr.: __________________
Datum: ___________________
Der/Die Studierende legte dabei die beigefügte Studienablaufplanung vor,
die ausführlich besprochen wurde.
Der/Die Studierende wurde außerdem über folgende Punkte informiert:
□ Die besonderen Risiken durch ein „Schieben“ (=unentschuldigte
Nichtteilnahme) der Prüfungsleistungen: Zwangsexmatrikulation bei
Überschreiten der gesetzlichen Höchststudiendauer.
Soweit Sie in diesem Plan vorsehen, Prüfungen erst in einem späteren
Semester zu schreiben, als dies in der Studien- und Prüfungsordnung
(StuPO) regulär vorgesehen ist („Schieben“), ist dies im Rahmen der
gesetzlichen Höchststudienzeiten zwar möglich (§ 35 StuPO). Sollten
Sie die Prüfungen aber nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen
Höchstfristen erledigt haben, so ist eine Berufung auf den Plan als
Entschuldigung für ein „Schieben“ von Prüfungsleistungen nicht
möglich! Das Risiko des „Schiebens“ verbleibt damit bei Ihnen.
Zu weiteren Folgen des Schiebens informieren Sie sich bitte im
Prüfungsrechts-FAQ unter http://pruefungsfragen.hs-pforzheim.de.
_________________________
Unterschrift Student Services
_________________________
Unterschrift Studierende(r)
□ Studiengangleitung/Mentor (optional, ggf. von Student Services anzukreuzen)
________________________________
Unterschrift Studiengangleitung/Mentor
Das Original wird dem Prüfungsamt für die Studierendenakte übermittelt,
eine Kopie behält der bzw. die Studierende.
Wichtiger Hinweis!:
Die Genehmigung von eventuellen Drittversuchen oder
Studienzeitverlängerungsanträgen erfolgt ausschließlich durch das Prüfungsamt
bzw. den Prüfungsausschuss der Fakultät und nicht durch die geleistete
Unterschrift von Student Services und den Studiengangleitern/Mentoren auf diesem
Beratungsprotokoll.