Liebe Studierende, am 21.7 wird die zweistündige Klausur Schuldrecht AT von 11.00 bis 13.00 in A 1 und B (Hörsaalgebäude) geschrieben. Bitte kommen Sie bereits um 10.30 zum Einlass. Studierende mit höherer Matrikelnummer werden in B schreiben, alle anderen in A 1. Die genaue Aufteilung wird beim Einlass bekannt gegeben. Bitte bringen Sie Ihren Studentenausweis und Ihren Prüfungsausweis mit für die Einlasskontrolle. Ausländische Studierende und Studierende anderer Studiengänge, die keinen Studentenausweis und/oder keinen Prüfungsausweis haben, müssen diesen nicht mitführen. Denken Sie zudem an das aktuelle BGB sowie Klausurpapier mit Rand. Auf der Seite des Prüfungsamtes können Sie entnehmen, welche “Veränderungen“ am BGB erlaubt sind: http://www.jura.uni-‐koeln.de/1386.html Ihre Klausuren sollen anonym sein. Achten Sie daher bitte darauf, diese nicht zu unterschreiben. Die korrigierten Klausuren können Jurastudenten am Institut abholen. Das Abholdatum (ca. 8 Wochen nach dem Schreibtermin) wird auf der Homepage des Instituts bekannt gegeben. Vorher können Sie Ihre Note der Klipsseite entnehmen. Sonderregelungen gelten für ausländische Studierende oder solche anderer Fächer, die die Klausuren teilweise nur bei Ihrem Prüfungsamt abholen können. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Prüfungsamt. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg i. A. Professor Hans-‐Peter Haferkamp
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